Némethy Endre, Takács Lajos szerk.: Néprajzi Közlemények 4. évfolyam, 1-2. szám (Budapest, 1959)

Tárkány Szücs Ernő: Kőrösfői "örökségek" tulajdonjegyei

wird "örökség" (Erbschaft), oder "jog" (Hecht) genannt. Hach dem Ver­fasser bildete sich die ProngntOrdnung - für deren Überbleibsel dieser Losbrauch zu betrachten ist - schon im Kittelalter (antique sessio) aus und wurde im Jahre 1643 vom Reichstag in Gyulaf ehérrár erneuert und ra­tifiziert. Die Auslosung geschieht technisch folgender Weise: der Präsi­dent der Fronkommission lässt die Wiese oder den Wald in gleiche Teile aufmessen, bleibt an der ersten Parzelle stehen, zieht einen Pfeil, nennt die darauf stehende Marke und Hamen und gibt den Eigentümer der Marke Erlaubniss sein Markehölzchen in die Parzelle zu stecken - dieses Hölzchen trägt das selbe, mit Hand eingravierte Eigentumszelohen, wie der Pfeil. Damit ist die Eigentumsülbergabe beendet. Der Verfasser publiziert Namen der Pfeileigentümer, Marken und Namen der Marken. Auf dem Pfeil ist die Marke graviert, der Name ein­gebrannt. Di« Abbildung stellt die Pfeile und dsn Ranzen dar. In Deutschland werden diese Zeichen Hof marken genannt.

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