Némethy Endre, Takács Lajos szerk.: Néprajzi Közlemények 4. évfolyam, 1-2. szám (Budapest, 1959)
Tárkány Szücs Ernő: Kőrösfői "örökségek" tulajdonjegyei
wird "örökség" (Erbschaft), oder "jog" (Hecht) genannt. Hach dem Verfasser bildete sich die ProngntOrdnung - für deren Überbleibsel dieser Losbrauch zu betrachten ist - schon im Kittelalter (antique sessio) aus und wurde im Jahre 1643 vom Reichstag in Gyulaf ehérrár erneuert und ratifiziert. Die Auslosung geschieht technisch folgender Weise: der Präsident der Fronkommission lässt die Wiese oder den Wald in gleiche Teile aufmessen, bleibt an der ersten Parzelle stehen, zieht einen Pfeil, nennt die darauf stehende Marke und Hamen und gibt den Eigentümer der Marke Erlaubniss sein Markehölzchen in die Parzelle zu stecken - dieses Hölzchen trägt das selbe, mit Hand eingravierte Eigentumszelohen, wie der Pfeil. Damit ist die Eigentumsülbergabe beendet. Der Verfasser publiziert Namen der Pfeileigentümer, Marken und Namen der Marken. Auf dem Pfeil ist die Marke graviert, der Name eingebrannt. Di« Abbildung stellt die Pfeile und dsn Ranzen dar. In Deutschland werden diese Zeichen Hof marken genannt.