KOZÁKY ISTVÁN: A HALÁLTÁNCOK TÖRTÉNETE II. / Bibliotheca Humanitatis Historica - A Magyar Nemzeti Múzeum művelődéstörténeti kiadványai 5. (Budapest, 1944)
I. Die „Contemptus-Mundi"-Literatur
- 153 — sehen Fabel) des Alkuin, aus dem „Conflictus ovis et liiii" des Hermannus Contractus, aus dem „Liebeskonzil" (ein Student und ein Ritter streiten, welcher von den beiden zur Liebe geeigneter sei), aus dem Vagantenlied „Phyllis und Flora" schon recht wohl bekannt ist. Im Palpanista führen ein aller Höfling und der Dichter die Streitrede. Der Höfling lobt das Hofleben, der Dichter kritisiert es und verleidigt das Privatleben. Uns interessiert nur jene Stelle der Streitrede des Dichters, wo die Typen des Hoflebens vorspottet werden, also eine Art Ständereihe aufgezählt wird : der verschuldete Grossgrundherr, der verschwenderische Fürst, der sorglos geniessende Höfling, der reiche Meier mit dem steinernen Hause und der adligen Frau, der heruntergekommene Kaufmann und der rührige Handwerksmann. Den Sieg trägt freilich der Dichter im Wortstreite davon. Der Höfling erklärt sich plötzlich besiegt und sagt : Das Hofleben „Est labor et poena, melior sors est tua vere ! . . ." Und noch ein interessantes Ständegedicht entstand auf deutschem Boden : Das Buch der Rügen.' Karajan, der den Text veröffentlicht, entnimmt ihn deutsch und lateinisch einer unbekannten Pergamenthandschrift, welche sich bei dem Wiener Antiquarbuchhändler Matthäus Kuppitsch seinerzeit befand. Als die Arbeit eines, oder vielleicht von zwei Schreibern, liess sich diese Handschrift in das beginnende XV. Jahrhundert datieren. Auf fol. lrw— 16rw befand sich das Speculum de mysteriis ecclesiae von Hugo von St. Victor." Auf der letzten Seite füllt den weiteren Teil des Blattes nach dem „Explicit speculum super officium missac" ein kleines Gedicht über die symbolische Deutung des Altars : „Quaeritur, quid significat dextrum et sinislrum cornu altaris . . ." etc. und „Constat in altari carnem de pane creari . . ." etc. Dann rubro : Versus de XII gradibus humilitatis secundum regulám beati Benedicti abbatis. Es folgen hier also symbolische Texte und Deutunggen nach dem Sinne des Kreuzbildes im Evangeliar der Uta. Interessant ist das Wort- und Reimspiel in den Versen : „Corde timet dominum, proprium contemnit am ^ Subditur arbitrio patiens, fert sponte dol Clausa pati pandit et vilia quoque sec „ Omnibus extremus fit per comunia t Caute silere sciens risum depellit ab Verba modestus agens humili gerit omnia m -"'* In dieser von Karajan besprochenen Handschrift folgte dann Fol. 17vw—26vwder lateinische Text des „Palpanista" mit dem Titel : „Incipit praefatio in sermones nulli parcentes". Bevor ich an den eigentlichen Inhalt des Werkes übergehe, erwähne ich, dass nach diesem lateinischen Texte fol. 26vw—27rw ein bekanntes Gespräch zwischen einem Heiden, Juden und einem Christen über die Vorzüge ihres Glaubens, also eine Art Streitgedicht, folgt (Anf. „Nota pulchram fabulam. Viri tres sub arbore quadam quieverunt . . ."). Auf, fol. 27rw —28rw steht „Nota de meritis monachorum" („Recordare decet, dilecti fratres mei, ... etc.), weiter fol. 28rw —36rw Auszüge aus Dekretalien, fol. 39rw —50vw ein „Liber de regimine sanitatis" von Arnold, dem Probst von St. Jacob zu Bamberg (im ersten Viertel des XIV. Jahrhunderts). Nach einem Memoriervers für Schulkinder, einer Anleitung zur Beichte, einem Gedichte über den Antichrist aus dem Beginn des XIV. Jahrhunderts (fol. 57rw —70vw : „Swen wundert von dem antichrist / daz er also geheizen. ist, . . . etc.") folgt weiter fol. 70rw —90rw die deutsche Übersetzung der „Sermones 1 „Sermones nulli parcentes"; vgl. Stammler, a. a. 0. S. 13. 52, Anm. 17; Hruno Wiesotzky : Untersuchungen über das mittelhochdeutsche „Buch der Rügen". Strassburg 1911, in „Quellen und Forschungen zur Sprachund Culturgesch. d. germ. Völker, hg. A. Brandl. 113. Heft; es ist eine Untersuchung des Textes aus dem Standpunkte des Sprach und Reimgebrauchs, aber den Text veröffentlicht eigentlich Theodor von Karajan im II. Band der von Moritz Haupt herausgegebenen Zeitschr. f. deut. Altertum. Leipzig 1842, S. 6—92 unter dem Titel „Buch der Rügen". 2 Gedruckt im III. Bande seiner Werke 1648, fol. S. 335 ff. nulli parcentes", d h. das „Buch der Rügen" (1656 Verse) : Anf. „Ich bin ein bouch alsögetiht / daz nieman bösheit übersiht, . . ." etc. Die Verse 167 und 257 erwähnen den „bäbst Johan". Karajan zeigt S. 10—12 seiner Studie über das „Buch der Rügen", dass der Papst Johann XXI. damit gemeint wird, der am 13. September 1276 gewählt wurde und am 16. Mai 1277 schon starb. Der deutsche Text entstand also zwischen 1276—1277, somit fällt der lateinische Text in den Anfang des XIII. Jahrhunderts. In der Praefatio der „Sermones nulli parcentes" (fol. 17vw) erklärt der Verfasser, dass „die Prediger, die in der Welt umherwandernd die vielen Übel bei allen Ständen recht wohl sehen, keine Abhilfe gegen diese Übelstände zu finden imstande sind. Nun erlaubt sich der Verfasser den Predigern 28 rhythmisch verfasste Sermone vorzulegen, in denen er „a papa usque ad ultimum clericum et ab imperatore usque ad ultimum rusticum", sowie auch von den Nonnen angefangen bis zu den letzten und untersten Schichten der Weiber, einem jeden Stande seine Fehler vorhalten möchte. (Der Prolog Inc.: „Fratres, mundum qui transitis totum atque circuitis . . ." etc.). Karajan teilt den ganzen Text dieser lateinischen Dichtung in der Zeitschrift f. deut. Alt. II. 1842 S. 16-45 im Umfange von 1088 Verszeilen mit. Dieses lateinische Gedicht, welches mit einem zweiten Prolog an die Prediger selbst eigentlich beginnt, ist nach Karajan ein Werk aus dem XIII. Jahrhundert. Es wurde vielleicht kurz nach der Kaiserkrönung des Hohenstaufers Friedrich IL, also um 1220 gedichtet. In einem Umfange von 27 Kapiteln ermahnt der Verfasser je eine Gruppe der irdischen Würdenträger, die Pflichten der einzelnen Stände und Ämter ja nicht zu vernachlässigen und ihre Fehler, sobald möglich, zu korrigieren. Vor allem soll der Papst (Kap. I.) die Übel heben und seine Ratgeber gut wählen. Merkwürdig, dass der Text beim Papst mit einem Wortspiel endet, das auf „mori" ausgeht, sodass man unwillkürlich an die im „Vadomori" ausgeführten Wortspiele mit dem Refrain „vado mori I" denkt : (fol. 18rwa) „ut Jesu Christo veniente . . . sibi reddas cum usura, et pro omnibus procura servare Christo sua iura, ne te iudex creditori, creditor det exaetori, exactor postea tortori, tortor faciat te mori". Die Kardinäle werden „seniores" genannt (Kap. IL), sie sollen auch „mutare mores". Nach einer Todesermahnung an sie spricht der Verfasser über die Patriarchen (Kap. III.). Ihnen wirft er vor, dass sie, statt für Christi Sache Opfer zu bringen, nur nach Ehren streben und Dolationen suchen. Dann folgen die Bischöfe (Kap. IV.), deren kriegerischen Sinn im Volke einen Widerwillen erweckt. Den Prälaten gibt (Kap. V.) das Gedicht den Rat, nicht allzu viel zu philosophieren und zu predigen, sondern eher die heilige Lehre im Leben zu verwirklichen. Die Mönche (Kap. VI.) mögen die obedientia, castitas und paupertas halten, da ja ihre Pflicht sei, für die ganze Welt Busse zu tun. Und wieder erscheinen jene „zwei Worte" des Weltrichters am Jüngsten Gericht, das „Ite" und „Venite", — ganz so, wie in der „ersten Predigt" am Anfang des vierziligen oberdeutschen Totentanztextes : „fratres, ista custodite tempore praesentis vitae, ne dicatur vobis Ite, cum iustis dicitur Venite". Die „Cruciferi" (Kap. VII.), die Vertreter des nächsten Standes in der Reihe, sind nach der Beobachtung des Verfassers „amatores mundi", die ihre Zeit mit Schmauserei und Spielen vertändeln. „Ad conversos" (Kap. VIII.) adressiert der Dichter die Ermahnung, sich aus der heiligen Sache Christi keinen Nutzen versprechen zu wollen. Sie sollen sich aus Gottesliebe für die Kranken opfern, sollen im Orden aushalten und die Regeln halten. „Ad