KOZÁKY ISTVÁN: A HALÁLTÁNCOK TÖRTÉNETE II. / Bibliotheca Humanitatis Historica - A Magyar Nemzeti Múzeum művelődéstörténeti kiadványai 5. (Budapest, 1944)

I. Die „Contemptus-Mundi"-Literatur

- 132 — ne Lehre enthält in Bezug auf die Jenseitslehre, auf das Iudicium Particulat e und Universale, sowie auf die Frage nach den Arten der verschiedenen Sündenstrafen im Jen­seits sicherlich Übertreibungen. Dass sich hier das Jen­seitsproblem, der Zweifel, ob die Seele nach dem Tode sofort abgeurteilt wird, mit der Verleugnung der Kreuz­vetehrung vereinigt, dies äussert sich dann vermutlich in der Weise, wie sich die Todes- und Totenlegenden der späteren Jahrhunderte gegen diese Sekten wenden. Schon im Zusammenhange mit den Hieronymuslegenden habe ich darauf hingewiesen, 1 dass der Kampf gegen derartige Sekten für die Entstehung der mittelalterlichen Todes-und Tolenlegenden von massgebender Bedeutung waren. Nun möchte ich nur an den scheinbar unbedeutenden Zug der späteren Gesamtlegende erinnern, dass sich dort die To­des- und Totenlegendszenen meist vor einem Kirchhofs­kreuz abspielen, dass der Bekehrte vor einem Kreuze kniet, indem er von den Toten, für die er betet, gegen seine Widersacher beschützt wird. Und ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass das erste und älteste bildliche Denkmal, die Darstellung der erweiterten Toten­legende in Metz, 2 das Bild des Kreuzes zum Mittelpunkt der Gesamtlegendengeschehnisse macht. Und wahrschein­lich als eine Gegenströmung gegen Katharer und Petro­brusianer sind auch alle jene Bestrebungen zu betrach­ten, die dem Kreuze, — wieder als eine Übertreibung von der anderen Partei her, — mystische Zeichen, ge­heimnisvolle Erklärungen und gnostisch-magische Zahlen­systeme beigelegt haben, um den hohen Wert, die ge­heimnisvolle Bedeutung des Kreuzbildes, das Verehrungs­würdige und Ehrfurchtsvolle in ihm, umso mehr hervor­zuheben. Nur so können Bilder verstanden werden, wie dasjenige im Evangeliar der Äbtissin Uta aus St. Em­meram. 8 Im Zusammenhange mit den Hieronymuslegenden wurde von mir auch darauf hingewiesen, dass der Hin­tergrund der Entstehung derartiger Legenden auch die zwischen einzelnen Orden bestehenden Streitigkeiten und Rivalitäten sein können. Nun steht auch der hl. Bernhard von Clairvaux im Mittelpunkte von solchen Streitigkeiten. Da nach dem Auftreten Bernhards das Zisterzienserkloster zu Clairvaux den Glanz und Ruhm des Benediktinerklo­sters von Cluny bald überstrahlte, entstand zwischen den „weissen Mönchen", die ja auch He'linant in seinem To­desgedichte zweimal apostrophiert (vgl. weiter unten), und zwischen den „schwarzen Mönchen" , den Cluniazensern eine literarische Fehde, welche vor allem verursachte, dass die Mönche der beiden Klöster miteinander wetteiferten, welche aber auch den hl. Bernhard einerseits, und den Abt Peter, von der Seite der Cluniazenser aus, zur Abfassung von Verteidigungsschriften und Briefen veranlasst haben. Der Eifer der Zisterzienser von Clairvaux, ihre Überlegenheit den Cluniazensern gegenüber zu beweisen und zu sichern, war auch die Ursache, warum so un­zählige Schriften, Jenseitsbetrachtungen, lehrhafte Ge­dichte und Hymnen dem hl. Bernhard zugeschrieben wurden. In der Migne-Patrologie füllen diese unterscho­benen Werke Bernhards fast den ganzen Band Nr. CLXXXIV., Janauschek zählt in einer Bibliographia Ber­nardiana 4 120 prosaische und 57 poetische Werke auf, die sämtlich von anonymen Verfassern dem hl. Bern­hard unterschoben wurden. Nicht nur Hymnen, wie „Jesu dulcis memoria", sondern vor allem Vergänglichkeitsbe­trachtungen und Vergänglichkeitsgedichte unbekannter Herkunft, und von anonymen Schriftstellern und Mönchs­dichtern des XII —XIII. Jahrhunderts verfasst oder kompi­liert, wurden dem „grössten Zisterzienser", dem „Doctor mellifluus" zugeschrieben, um ihm Cluny gegenüber auch im Kampfe gegen die häretischen Jenseitslehren des XII — XIII. Jahrhunderts ein Rolle zukommen zu lassen, die er in seinem Leben vielleicht nichteinmal gespielt hat. Über diese dem hl. Bernhard nachträglich zugeschriebenen Vergänglichkeitsgedichte, die 1 Vgl. GTT Bd. I. S. 288 ff. s Vgl. hier Tafel II. 3 Vgl. GTT Bd. I. S. 169 ff. Tafel V. Fig. 3. oben und Abb. 15. 4 1891 ; S. IV ff, sämtlich zu den Werken der Contemptus-mundi­Literatur zu rechnen sind, schrieb B. Hauréau eine sehr ausführliche, mit einem grossen Ap­parat ausgestattete Studie, 5 welche ich oben im Zusammenhange mit dem Contemptus mundi von Bernardus Morlanensis schon zitiert habe.® Von den ca. sieben Gedichten, welche unter dem Decknamen „Bernardus" verbreitet wurden, nennt Hauréau an erster Stelle die paränetische Dichtung mit dem Anfang: „Chartuia nostra tibi mandat, dilecte (oder Rainalde ), salutes" und mit dem Schluss : „Hoc tibi det munus qui regnat trinus et unus". Dieses Gedicht, welches in dem 184-sten Bande der Migne-Patrologie unter „S. Bernardi Clarae-Vallensis Abbatis Opera Omnia" Sp. 1307—1314 mit dem Titel „Carmen paraeneticum ad Rainaldum" mitge­teilt wird, veröffentlichte der Jesuit Petrus Pos­sinus aus einer Handschrift der Bibliotheca Chi­giana zu Rom i. J. 1663 das erstemal im Druck. Hauréau nennt folgende Handschriften des Ge­dichtes : Paris, Bibl. National ms. frangais Nr. 401 (fol. 221), weiter ms. lat. 3549 (fol. 113), 8023 (f. 45), 8460 (f. 31), 8491 (f. 70), 11344 (f. 7), 14176 (f. 18), 15155 (f. 149), 15160 (f. 103). 15161 (f. 51); dann Bibl. Mazarine 1345, eine Handschrift der Bibl. Charleville 106, eine in Troyes Nr. 663, eine in Saint-Omer Nr. 115, eine in Bruges Nr. 547, weiter zwei Münche­ner Handschriften Nr. 4416 und 7740, endlich zwei Wiener Handschriften Nr. 4548 und 4924. Edward Schröder ergänzt diese Angaben Hauréau's in seiner Studie, welche er auf einer Sitzung der „Kgl. Gesellschaft der Wissenschaf­ten zu Göttingen" am 29. Oktober 1910 vorlas 7 und in welcher er eine aus dem XIV. Jahr­hundert stammende niederrheinisch-ripuarische Übersetzung des Gedichtes „Chartuia nostra etc." aus der Handschrift Mscr. philos. in 8° Nr. 5 der Ständischen Landesbibliothek zu Kassel in einer kritischen Ausgabe mitteilt, wo sich diese Übersetzung fol. 77b —115b in der Nachbar­schaft einer niederrheinischen Übersetzung der „Disticha Catonis", eines „deutschen Cato" also (fol. 1—42a), dann der Variante eines Textes, genannt „Eacetus" (ebenfalls deutsch ; fol. 42a —77b), einer Version von „Vrigedank's Be­scheydenheyt" (fol. 115—139b) und des Buches „Lucidarius " (ebenfalls deutsch ; fol. 140a —222b) befindet. E. Schröder macht vor allem auf einen Druck aufmerksam, der in Paris ohne Jahr er­schien und den Titel „De contemptu mundi/ sine commento" führt (mit einem Holzschnitt „Jehan Petit" versehen). Der Druck befindet sich 6 B. Hauréau : Les poémes latins attribués ä Saint Bernard. Paris 1890. « Vgl. S. 125. 7 Veröffentlicht wurde diese Studie unter dem Titel „Ein niederrheinischer .Contemptus mundi' und seine Quelle" in den „Nachrichten von der Kgl. Gesellsch. d. Wiss. z. Göttingen". Philologisch-historische Klasse aus dem Jahre 1910. Berlin, Weidmannsche Buchhandl. S, 335-374,

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