KOZÁKY ISTVÁN: A HALÁLTÁNCOK TÖRTÉNETE II. / Bibliotheca Humanitatis Historica - A Magyar Nemzeti Múzeum művelődéstörténeti kiadványai 5. (Budapest, 1944)
I. Die „Contemptus-Mundi"-Literatur
- 132 — ne Lehre enthält in Bezug auf die Jenseitslehre, auf das Iudicium Particulat e und Universale, sowie auf die Frage nach den Arten der verschiedenen Sündenstrafen im Jenseits sicherlich Übertreibungen. Dass sich hier das Jenseitsproblem, der Zweifel, ob die Seele nach dem Tode sofort abgeurteilt wird, mit der Verleugnung der Kreuzvetehrung vereinigt, dies äussert sich dann vermutlich in der Weise, wie sich die Todes- und Totenlegenden der späteren Jahrhunderte gegen diese Sekten wenden. Schon im Zusammenhange mit den Hieronymuslegenden habe ich darauf hingewiesen, 1 dass der Kampf gegen derartige Sekten für die Entstehung der mittelalterlichen Todes-und Tolenlegenden von massgebender Bedeutung waren. Nun möchte ich nur an den scheinbar unbedeutenden Zug der späteren Gesamtlegende erinnern, dass sich dort die Todes- und Totenlegendszenen meist vor einem Kirchhofskreuz abspielen, dass der Bekehrte vor einem Kreuze kniet, indem er von den Toten, für die er betet, gegen seine Widersacher beschützt wird. Und ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass das erste und älteste bildliche Denkmal, die Darstellung der erweiterten Totenlegende in Metz, 2 das Bild des Kreuzes zum Mittelpunkt der Gesamtlegendengeschehnisse macht. Und wahrscheinlich als eine Gegenströmung gegen Katharer und Petrobrusianer sind auch alle jene Bestrebungen zu betrachten, die dem Kreuze, — wieder als eine Übertreibung von der anderen Partei her, — mystische Zeichen, geheimnisvolle Erklärungen und gnostisch-magische Zahlensysteme beigelegt haben, um den hohen Wert, die geheimnisvolle Bedeutung des Kreuzbildes, das Verehrungswürdige und Ehrfurchtsvolle in ihm, umso mehr hervorzuheben. Nur so können Bilder verstanden werden, wie dasjenige im Evangeliar der Äbtissin Uta aus St. Emmeram. 8 Im Zusammenhange mit den Hieronymuslegenden wurde von mir auch darauf hingewiesen, dass der Hintergrund der Entstehung derartiger Legenden auch die zwischen einzelnen Orden bestehenden Streitigkeiten und Rivalitäten sein können. Nun steht auch der hl. Bernhard von Clairvaux im Mittelpunkte von solchen Streitigkeiten. Da nach dem Auftreten Bernhards das Zisterzienserkloster zu Clairvaux den Glanz und Ruhm des Benediktinerklosters von Cluny bald überstrahlte, entstand zwischen den „weissen Mönchen", die ja auch He'linant in seinem Todesgedichte zweimal apostrophiert (vgl. weiter unten), und zwischen den „schwarzen Mönchen" , den Cluniazensern eine literarische Fehde, welche vor allem verursachte, dass die Mönche der beiden Klöster miteinander wetteiferten, welche aber auch den hl. Bernhard einerseits, und den Abt Peter, von der Seite der Cluniazenser aus, zur Abfassung von Verteidigungsschriften und Briefen veranlasst haben. Der Eifer der Zisterzienser von Clairvaux, ihre Überlegenheit den Cluniazensern gegenüber zu beweisen und zu sichern, war auch die Ursache, warum so unzählige Schriften, Jenseitsbetrachtungen, lehrhafte Gedichte und Hymnen dem hl. Bernhard zugeschrieben wurden. In der Migne-Patrologie füllen diese unterschobenen Werke Bernhards fast den ganzen Band Nr. CLXXXIV., Janauschek zählt in einer Bibliographia Bernardiana 4 120 prosaische und 57 poetische Werke auf, die sämtlich von anonymen Verfassern dem hl. Bernhard unterschoben wurden. Nicht nur Hymnen, wie „Jesu dulcis memoria", sondern vor allem Vergänglichkeitsbetrachtungen und Vergänglichkeitsgedichte unbekannter Herkunft, und von anonymen Schriftstellern und Mönchsdichtern des XII —XIII. Jahrhunderts verfasst oder kompiliert, wurden dem „grössten Zisterzienser", dem „Doctor mellifluus" zugeschrieben, um ihm Cluny gegenüber auch im Kampfe gegen die häretischen Jenseitslehren des XII — XIII. Jahrhunderts ein Rolle zukommen zu lassen, die er in seinem Leben vielleicht nichteinmal gespielt hat. Über diese dem hl. Bernhard nachträglich zugeschriebenen Vergänglichkeitsgedichte, die 1 Vgl. GTT Bd. I. S. 288 ff. s Vgl. hier Tafel II. 3 Vgl. GTT Bd. I. S. 169 ff. Tafel V. Fig. 3. oben und Abb. 15. 4 1891 ; S. IV ff, sämtlich zu den Werken der Contemptus-mundiLiteratur zu rechnen sind, schrieb B. Hauréau eine sehr ausführliche, mit einem grossen Apparat ausgestattete Studie, 5 welche ich oben im Zusammenhange mit dem Contemptus mundi von Bernardus Morlanensis schon zitiert habe.® Von den ca. sieben Gedichten, welche unter dem Decknamen „Bernardus" verbreitet wurden, nennt Hauréau an erster Stelle die paränetische Dichtung mit dem Anfang: „Chartuia nostra tibi mandat, dilecte (oder Rainalde ), salutes" und mit dem Schluss : „Hoc tibi det munus qui regnat trinus et unus". Dieses Gedicht, welches in dem 184-sten Bande der Migne-Patrologie unter „S. Bernardi Clarae-Vallensis Abbatis Opera Omnia" Sp. 1307—1314 mit dem Titel „Carmen paraeneticum ad Rainaldum" mitgeteilt wird, veröffentlichte der Jesuit Petrus Possinus aus einer Handschrift der Bibliotheca Chigiana zu Rom i. J. 1663 das erstemal im Druck. Hauréau nennt folgende Handschriften des Gedichtes : Paris, Bibl. National ms. frangais Nr. 401 (fol. 221), weiter ms. lat. 3549 (fol. 113), 8023 (f. 45), 8460 (f. 31), 8491 (f. 70), 11344 (f. 7), 14176 (f. 18), 15155 (f. 149), 15160 (f. 103). 15161 (f. 51); dann Bibl. Mazarine 1345, eine Handschrift der Bibl. Charleville 106, eine in Troyes Nr. 663, eine in Saint-Omer Nr. 115, eine in Bruges Nr. 547, weiter zwei Münchener Handschriften Nr. 4416 und 7740, endlich zwei Wiener Handschriften Nr. 4548 und 4924. Edward Schröder ergänzt diese Angaben Hauréau's in seiner Studie, welche er auf einer Sitzung der „Kgl. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen" am 29. Oktober 1910 vorlas 7 und in welcher er eine aus dem XIV. Jahrhundert stammende niederrheinisch-ripuarische Übersetzung des Gedichtes „Chartuia nostra etc." aus der Handschrift Mscr. philos. in 8° Nr. 5 der Ständischen Landesbibliothek zu Kassel in einer kritischen Ausgabe mitteilt, wo sich diese Übersetzung fol. 77b —115b in der Nachbarschaft einer niederrheinischen Übersetzung der „Disticha Catonis", eines „deutschen Cato" also (fol. 1—42a), dann der Variante eines Textes, genannt „Eacetus" (ebenfalls deutsch ; fol. 42a —77b), einer Version von „Vrigedank's Bescheydenheyt" (fol. 115—139b) und des Buches „Lucidarius " (ebenfalls deutsch ; fol. 140a —222b) befindet. E. Schröder macht vor allem auf einen Druck aufmerksam, der in Paris ohne Jahr erschien und den Titel „De contemptu mundi/ sine commento" führt (mit einem Holzschnitt „Jehan Petit" versehen). Der Druck befindet sich 6 B. Hauréau : Les poémes latins attribués ä Saint Bernard. Paris 1890. « Vgl. S. 125. 7 Veröffentlicht wurde diese Studie unter dem Titel „Ein niederrheinischer .Contemptus mundi' und seine Quelle" in den „Nachrichten von der Kgl. Gesellsch. d. Wiss. z. Göttingen". Philologisch-historische Klasse aus dem Jahre 1910. Berlin, Weidmannsche Buchhandl. S, 335-374,