KOZÁKY ISTVÁN: A HALÁLTÁNCOK TÖRTÉNETE I. / Bibliotheca Humanitatis Historica - A Magyar Nemzeti Múzeum művelődéstörténeti kiadványai 1. (Budapest, 1936)
DRITTER TEIL. Entwicklung der Todes-Tanz- und Toten-Tanz-Motive in der lehrhaften Dichtung des Mittel-alters und in den Urtypen der Todes- und Toten-Legenden - ZWEITER ABSCHNITT. Grundformen der Todes- und Toten-Legenden
-297benden und drei Toten ebenfalls in einem Grabmal wohnend den drei Lebenden erscheinen (vgl. Kap. XVIII.). Die Armenier haben auch gelehrt, dass nach dem Tode Christi die Seelen der Guten, sowie der Schlechten, auf der Erde, in der Erde oder über dem Ozean bis zum Jüngsten Gericht aufgehoben werden (Kap. XXIV.). Das ist um so merkwürdiger, da es doch auch in der 20. Strophe der Altercatio animae et corporis heisst, dass sich die Seelen „in medio", also auf der Welt, aufhalten und erst von dort in die Hölle geschleppt werden. Weiter bestünde nach den Armeniern die Qual der Schlechten vor dem Jüngsten Gericht nur darin, dass die Teufel die Seele über das Meer heben, ihr jene Ungeheuer zeigen, durch welche sie nach dem Jüngsten Gericht gepeinigt werden. Die Seelen der Guten werden aber vor den Thron Gottes geführt und damit getröstet, dass sie unter dem Thron Gottes ihre zukünftige Glorie betrachten dürfen. Wenn daher der Pseudo-Briefschreiber sich beklagt, dass die eschatologischen Irrlehren der Griechen sogar auf die Gebiete der lateinischen Kirche eingedrungen wären, so ist das aller Wahrscheinlichkeit nach auf Armenien zu verstehen. Die dem armenischen König zugestellte Schrift betont auch, dass die Armenier das Vorhandensein einer menschlichen Natur in Christus leugneten (Kap. XXV.). Einige Laien behaupten obendrein, dass die menschliche Seele ebenso stürbe, wie die tierische Seele (Kap. CVIII.). Die dem armenischen König gesendete Beschuldigungsschrift entstand zwar schon im XIV. Jahrhundert, trotzdem — ja, vielleicht gerade deswegen — lohnt es sich, ihrem XVII. Kapitel ein genaueres Augenmerk zu schenken. Wir können uns dabei der Wahrnehmung nicht enthalten, dass nicht nur die Problematik der drei Briefe ein Ausdruck dieses tiefgreifenden Zeitproblems ist, sondern dass der Kern der im XIII —XIV. Jahrhundert so beliebt gewordenen Toten- und Todes-Legenden in den eschatologischen Irrlehren einzelner Sekten zu suchen ist und dass die Entstehung des Toten- und Todes-Tanzes im XIV. Jahrhundert eine Folge jenes Kampfes sein kann, in welchem die Kirche ihre Jenseitslehre gegen die verschiedenen Sekten zu verteidigen gezwungen war. Das XVII. Kapitel der fraglichen Schrift behandelt nicht nur die Frage des Purgatoriums, sondern auch die Tatsache des besonderen Urteils und verwirft den Aberglauben, welcher sich auf das Los der Heiden bezieht : „Item quod Armeni communiter tenent, quod in alio seculo non est purgatórium animarum, quia ut dicunt, si Christianus confiteatur peccata sua, omnia peccata ejus, et poenae peccatorum ei dimittuntur. Nec etiam ipsi orant pro defunctis, ut eis in alio seculo peccata dimittantur ; sed generaliter orant pro omnibus mortuis, sicut pro B. Maria, Apostolis, Martyribus et aliis sanctis, ut in die judicii intrent in regnum coeleste, vel in aliis locis, ut supra dictum est, et quod ibi requiescant. De animabus vero paganorum dicunt, quod animae eorum sunt super sepulchra ipsorum, vel in sepulchris usque ad diem judicii, et frequenter audiuntur in sepulchris Sarracenorum voces et mugitus, et etiam quandoque animae eorum, vel daemones pro eis videntur circa sepulchra ipsorum (Legende der drei Lebenden und Toten ; Altercatio animae et corporis !) in diversis speciebus animalium, vel hominum (Gesamtlegende 1) : propter quod Sarraceni non libenter stant circa sepulchra Sarracenorum, et ex hoc etiam quandoque Sarraceni faciunt baptizari suos filios, et inungi in diversis locis, ut post mortem non egrediantur de sepulchris (ägyptischorientalischer Totenzauber!), non tarnen faciunt eos baptizari, ut efficiantur Christiani". Der Nachfolger des Königs Leo IV., König Konstantin, berief im Einverständnis mit dem Katholikos Mechitar von Kleinarmenien i. J. 1342 die Synode nach Sis, 1 welche die 117 Anschuldigungen in einer Denkschrift an Papst Klemens VI. teilweise widerlegte. Benedikt XII. betonte in den Kapiteln 1—2 seiner Schrift das Filioque, welches die Armenier nicht annehmen wollten. Im 3. Kapitel beklagte er sich darüber, dass die Armenier in Christus nur die göttliche Natur, nur einen Willen und eine Wirksamkeit zu erkennen bereit wären. Nach dem 4. Kap. sollen sie die Erbsünde leugnen. Nach dem 5. Kap. soll ein Lehrer der Armenier, Michitaritz, den tradux animae lehren und Gott soll nach ihm nicht alle Seelen einzeln erschaffen. Die ungetauften Kinder sollen nach armenischer Auffassung in ein irdisches Paradies gelangen (Kap. 6.). Nach dem 7. Kap. behauptet die armenische Eschatologie, dass die Seele eines Erwachsenen vor dem allg. Gericht weder in die Hölle, noch ins himmlische oder irdische Paradies kommen könne. Die Synode zu Sis erklärt diese Anschuldigungen, besonders jene des 17. Kapitels, nach welchem die Armenier an kein Purgatórium glauben, und jene des 24. Kapitels, nach dessen Behauptung Christus bei seiner Höllenfahrt die Hölle zerstört hätte und die Toten nach dem Jüngsten Gericht in den Ozean gestürzt werden sollten, während ihnen die Teufel vor dem Jüngsten Gericht die furchtbaren Schlangen, Würmer, Drachen des Ozeans nur zeigen, für „fabulae" und für unwahr, für Verirrungen einzelner Häretiker. 2 Dieser Beschluss der Synode scheint den Nachfolger des Benedikt XII., den Papst Klemens VI., nicht befriedigt zu haben, denn i. J. 1351 3 wünscht er in einer Schrift „Super quibusdam capitulis . . . .", welche er „Venerabili fratri Consolatori dicto Catholicon Armenorum" vorlegt, dass die Armenier alle ihre Irrtümer ablegen sollen, besonders was das Los der Seele nach dem Tode betrifft. Seit der Tartareninvasion in Ungarn i. J. 1241—42 interessierte man sich auch für die 1 Tschamtschean, Armenische Geschichte. Vened. 1784-1786. Bd. III. S. 341. 2 Mansi, Bd. XXV. S. 1185-1270; Raynald annus 1341, Nr. 45-47. 5 Raynald, annus 1351, Nr. 2—7.