Wellmann Imre szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1971-1972 (Budapest, 1973)

Schremmer, Eckart: Die Veränderung der Produktionsstruktur auf dem flachen Land im 17. und 18. Jahrhundert in Südostdeutschland

Die Höfe-Zahlen und die Höfegröße lassen eine unterschiedliche Sied­lungsstrategie von Landesherr und Hofmarksherren vermuten. Die Sied­lungsstrategie ist eine Determinante der Sozial- und Produktionsstruktur des Herrschaftsraumes. Die Siedlungsstrategie selbst muß abhängig gesehen wer­den von Vorstellungen, wie die gegebenen Herrschaftsrechte bei gegebenen Umständen am besten wirtschaftlich-organisatorisch genutzt werden können. Hierbei traten Zielkonflikte zwischen Landesherr, Hofmarksherr, Stadt, Zunft und Bauerngemeinde auf. Von der Höfestatistik als einer Komponente der Sozialstruktur Schlüsse zu ziehen auf die Produktionsstruktur ist schwierig. Es geht darum, festzu­stellen, in welchen Wirtschaftssektoren und auf welche Art und Weise der lebensnotwendige Zuerwerb von den Söldnern und Bloßhäuslern erwirtschaf­tet wurde. Einen ersten Hinweis gibt die Höfestatistik selbst — bzw. das Mandat von 1760 —: Betreibt ein Bloßhäusler oder Kleinsöldner ein Gewerbe, wird er höher eingestuft; z. B. von einer l/32-Hoffuß-Stelle auf eine 1/16- oder 1/8-Hoffuß-Stelle. Bezog der Söldner oder Bloßhäusler dagegen seinen Zuer­werb, z. B. als Land- oder Salinenarbeiter — war er also lohnabhängig —, un­terblieb die Höhereinstufung. Im folgenden werden zwei Alternativen berücksichtigt: ein Aussage mit der Annahme, daß die Höhereinschätzung wegen Gewerbebetrieb auch zur 1/16-Einschätzung führte, und einmal mit der Annahme, daß die 1/16-Größe bei der Höherschätzung übersprungen wurde. Bei den Werten für das Jahr 1691 wird davon ausgegangen, daß auch damals schon die Höhereinschätzung erfolgte. 1. Die Summe der 1/32-Hoffuß-Söldner gibt die Mindestzahl der seßhaften Fa­milien an, die im Tagewerk (Taglohn) arbeiten. Im Jahre 1691 wohnten in Bayern auf 19,4 v. H. (28,9 v. H.) aller eingehöfteten Anwesen seßhafte Tagewerker, im Jahre 1750/70 waren es in den bis jetzt erfaßten 21 Land­gerichten 8,6 v. H. (34,8 v. H.) 9 . 2. Die Summe aller übrigen Söldner ist die maximale Summe derjenigen Söld­ner, die zur Sicherung ihres Lebensunterhalts auf ein Zuerwerbeinkommen aus der Produktion von gewerblichen Sachgütern und/oder Dienstleistungen (z. B. Kramerei) angewiesen waren. Diese Art von Zuerwerb gab es somit im Jahre 1691 auf 32,1 v. H. aller Anwesen, im Teilbereich der 21 Gerichte im Jahre 1750/60 auf 45,4 v. H. aller Anwesen. In welchen Sektoren die Tagelöhner und Zuerwerbssöldner arbeiteten, läßt sich nicht den Hoffußstatistiken entnehmen. Zwei eng zueinander gehörende Forschungsbereiche werden hier berührt: 1. Die der landwirtschaftlichen Eigenwirtschaft der Hofmarksherren und des Landesherrn und 2. das Handwerk in den Hofmarken (Klöstern und adeligen Bezirken). Es ist wahrscheinlich, daß die jeweilige Aufteilung des Herrschafts­! 'In Klammern stehen die Prozentsätze für die Alternativberechnung, in der alle Stelleninhaber von 1/16-Hoffuß- und weniger zur Gruppe der Tagelöhner zu­sammengefaßt worden sind. Die Summe der seßhaften Tagewerker ist geringer als die Summe der Tagewerker insgesamt. Eine Reihe von Tagewerkern wohnte als Einmieter; sie arbeitete oftmals nur saisonweise und pendelte über die Landes­grenzen.

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