Technikatörténeti szemle 22. (1996)

Papers from the Second International Conference on the History of Chemistry and Chemical Industry (Eger, Hungary, 16–19 August, 1995) - Engel, Brita: Zwischen Industrie und Umweltschutz: Konrad Wilhelm Jurisch (1846–1917)

aus der Einführung der kurzen Arbeitszeit entstehen könnten, kann nur wirk­sam durch Erhöhung der Bildung begegnet werden. ... Durch steigende Bildung nimmt auch das Verständniss für den Werth der Bildung zu. Auf diese Weise entwickelt sich mit zunehmender Energie das Widerspiel der sich gegenseitig befördernden Elemente: Höhere Leistungsfähigkeit, höhere Löhne, höhere Bildung; und als Resultat derselben; höherer Lebensgenuss" 30 . Jurischs Schrift zum Arbeitsschutz wurde von dem rheinischen Industriellen und Besitzer der „Rhenania" Robert Hasenclever (1841-1902) kritisiert, wobei sich die Auseinandersetzung mehr und mehr auf das Problem der Abzüge (Digestoren) bei der Schwefelsäureproduktion aus Schwefelkies zuspitzte. Es stritten sich nicht einfach zwei Experten, son­dern es ging geradezu um zwei Weltanschauungen. Während Hasenclever wissenschaftliche Arbeit im Labor mied und lieber alte Verfahren technisch vervollkommnete, bis sie auch mit den neuen Schritt halten konnten, hatte Jurisch die neuen Verfahren praktiziert, bestand auf genauen Laboranalysen und war bestrebt, die chemische Industrie zu verwis­senschaftlichen. Hasenclever, der unter anderem im Vorstand des Vereins zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie in Deutschland war, konnte seinen Standpunkt dort durchsetzen 31 . Jurisch publizierte auf eigene Kosten eine Verteidigungsschrift 32 . Auch wenn damit die Kontroverse beendet war, so ließ ihm doch das Thema der Abzüge keine Ruhe. Er begann „Über Schädigungen gewerblicher Betriebe durch verunreinigte Luft" nachzudenken 33 und forderte „die Schaffung eines besonderen Luftgesetzes", das, wenn auch auf höherer rechtlicher Ebene, etwa dem entspricht, was heute als „TA Luft" 34 gilt; seine Vorstellungen wur­den also erstmals fast acht Jahrzehnte später realisiert. Für die „Grundzüge des Luftrechts" 35 von 1897 hat sich Jurisch tief in die juristische Materie eingearbeitet. Es geht zunächst um das Problem, daß Imponderabilien wie die Luft aufgrund der Wurzeln des deutschen Recht im Römischen Recht nicht unter den Eigentumsbegriff fielen. Er versucht dies über die Beziehung zwischen Eigentum und Besitz zu lösen: „Sowie Jemand Luft in Besitz nimmt - und das Recht hat Jeder, da die Luft Allen gehört - so ist sie sein unbestreitbares Eigenthum" 36 . Sodann entwickelt Jurisch in sechs Paragraphen die Grundzüge des von ihm gewünschen Luftrechts und fordert „eine zahlenmässige Feststellung der Maximalgrenze der Luftverunreinigung durch ein Luftgesetz" 37 . Anschließend entwickelt Jurisch Vorstellungen über ein „organisches Luftgesetz... weil es leben und mit dem Leben sich entwickeln soll" 38 . Als Vorbild dient ihm die Gesetzgebung in England: der Alkali Act von 1863, das

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