Technikatörténeti szemle 22. (1996)

Papers from the Second International Conference on the History of Chemistry and Chemical Industry (Eger, Hungary, 16–19 August, 1995) - Engel, Brita: Zwischen Industrie und Umweltschutz: Konrad Wilhelm Jurisch (1846–1917)

„große englische Luftgesetz von 1881", das sogenannte Ausdehnungs­gesetz von 1892 und der Public Health Act von 1875. „Nimmt man alle diese Luftgesetze zusammen, so unterliegen in England alle hier in Frage kom­menden Gewerbebetriebe - mit Ausnahme der Glasfabrikation - einer auf gesetzliche Zahlenangaben gegründeten staatlichen Aufsicht". 39 Da sich die Technik fortentwickele, müßten diese Angaben aber variabel sein, und er fordert, „die Gewerbetreibenden und Industriellen zu veranlassen, stets und unter allen Umständen die besten bekannten und practisch durch­führbaren Mittel 40 anzuwenden, um die Verunreinigung der Luft auf das kleinste erreichbare Maass zu beschränken". 41 „Wer sich mit dem gewerblichen Genehmigungsverfahren, sei es als Fabrikant, Rechtsanwalt, Techniker oder Beamter, zu befassen hat, wird die Ausführungen von Jurisch beachten müssen und wird das Buch auch in zahlreichen Fällen als praktischen Ratgeber mit Vorteil benutzen. Für den Chemiker ist die weitere Ausgestaltung von ganz besonders großer Bedeutung. Dem Buch ist daher insbesondere auch in den Kreisen der technischen Chemiker eine weite Verbreitung zu wünschen. 42 So endet die Rezension von Jurischs 364 Seite umfassendem „Das Luftrecht in der Deutschen Gewerbeordnung" 43 (1905). Wer daraus schließt, es handele sich um eine trockene Lektüre, irrt nicht. So werden beispielsweise auf 27 Seiten alle luftrechtlich bedeutsamen Verwaltungsvorschriften der deutschen Länder und des Reiches aufgezählt. Anschließend untersucht er 47 Paragraphen der Gewerbeord-nung auf ihre luftrechtlichen Inhalte. Jurisch meint, „daß die rein juristischen Mittel unzulänglich sind, um technische Dinge sachgemäß zu behandeln". 44 Juristen hätten die Vorstellung, der Wille des Gesetzgebers sei unverän­derlich. „Die Auffassung der Veränderlichkeit dagegen entspricht den tat­sächlichen Bedürfnissen des lebenden Volkes, welches sich selbst fortwährend verändert". 45 Er fordert, was auch heute, neunzig Jahre später, die Diskussion um das Beamtentum bestimmt: „Wir brauchen für unsere Behörden eine bessere Erziehung zu selbständigem Denken; dann könnten wir mit weniger Beamten auskommen". 46 Jurisch äußert hier deutlicher als zuvor seine Auffassung: „Es ist daher höchste Zeit, daß sich die Techniker selbst um die Gewerbeordnung bekümmern", 47 denn „nicht der Wortlaut eines Gesetzes ist entscheidend für seine Zugehörigkeit zum Luftrecht, sondern die technische Materie, von der das Gesetz handelt. - Deshalb läßt sich das Luftrecht nicht in die Jurisprudenz einordnen, sondern ist eine selbständige Disciplin". 48 Obwohl er in allen seinen Schriften der Industrie, in der er gemäß seiner Philosophie den Motor aller kulturellen Entwicklung sieht, Priorität einräumt,

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