Kovács László: Ganz Ábrahám szabadalmai (Öntödei múzeumi füzetek 18., 2007)

6034. Beschreibung des Verfahrens. gewisse gufieiserne Gegenstande. als Walzen. Pumzen [Punzenl. Stanzen. Schalenrader für Eisenbahnwagen u. s. w. so anzufertigen. dafí die Hártung eines bestimten Theiles ihrer Oberfláche bis auf eine gewisse Tiefe erzielt wird. ohne die weiche und zahe Beschaffenheit der andern Theile dieser Gegenstande zu verándern. Die Hártung oder Incrustirung jedes beliebigen aus innlándischen GuJSeisen anzufertigenden Objektes wird durch antimonium regulus erzweckt. Die Anwendung geschieht in nachstehender Weise: das antimonium reg. wird ganz fein zermalen und mit Alko­hol so weit angemacht, daB daraus eine sogenannte Schlich­te, in der FlüBigkeit einer Oehlfarbe, wird. Mit dieser Com­position wird jener Theil der Form (technisch „Schale" genannt, die statt aus Formsand in vorliegenden Falle aus Eisen ist) wo das hineingegossene Eisenerz die beabsichtigte Hártung erhalten soll, sorgfáltig aufgetragen und getrocknet, dann auf circa 100 Grad Reaumur erhitzt (die Schale) hier auf wird die ganze Form, námlich die erhitzte Schale sowohl für den zu incrustirenden Theil, als die Sandform für alle nicht zu hártenden Theile desselben Ob­jektes zusammengesetzt und das Fliefiige Eisenerz hineingegos­sen. Bei der Erstarrung des Gufies giebt es auf jener Stefié, wo die Schale mit obiger Schlichte angestrichen war, eine glasharte Fláche, die - je nachdem man der Schale einen mehr oder weni­gen dicken Anstrich gibt, in eine gewisse Tiefe (von 3 bis 5 Li­nien) strahlenartig eindringt, und der Oberfláche eine Hárte oder Kruste gibt, welche jener de gehárteten Stahls gleichkomt, ohne an der weichen und záhen Beschaffenheit der anderen Theile eine Veránderung hervorzubringen. Ofen am 24 ten Október 1854. A. Ganz k: k: Landes priv. Eisengiesserej Inhaber

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