Tanulmányok Budapest Múltjából 13. (1959)

Tóth András: Pest város lakosságának küzdelme az önkormányzatért, 1686-1705 = Kampf der Einwohnerschaft von Pest um die Selbstverwaltung, 1686-1705 103-138

um die Genehmigung der Vorlage eines städtischen Rechtsbuchs ersuchte. Das Projekt fußte gänzlich auf der Idee der Autonomie, sowohl in staatsrechtlicher als auch in privatrechtlicher Hinsicht. Die im »neoacquistischen« Gebiet ausgeübten rohen Verwaltungsmethoden und die maßlose materielle Ausbeutung führten parallel mit der Bestärkung der städtischen Selbstverwaltungstendenzen, zu Reibungen zwischen der Ofner Kameralverwaltung und der ihr vorgesetzten Wiener Hofkammer. Letztere sah ein, daß man mit den damaligen Verwaltungsmethoden das erwünschte materielle Ziel nicht erreichen konnte. Das neue System versuchte also diesem Ziel näher­zukommen, indem es vorerst eine wirtschaftliche Erstarkung der Steuersubjekte — im gegebenen Fall der Städte — ermöglichen und erst nachher daran gehen wollte, den entsprechenden materiellen Nutzen abzuschöpfen. Da aber die Kameral­verwaltung auch weiterhin die frühere, erste Methode der Geldeinnahme zu befol­gen willens war, entstand eine Interessengemeinschaft zwischen den Parteigän­gern der städtischen Autonomie und den höheren Kammerbehörden. Klar tritt uns dieser Umstand aus den von der Kammer 1699 in Pest veranstalteten Untersuchung entgegen, als die Kommission sich un verhüllt auf die Seite der für die Autonomie einstehenden Proberger-Gruppe stellte, deren politische Position sich dadurch bedeutend festigte. Somit zeitigte die neuere, 1701 gegen Proberger gerichtete Aktion bereits für den um die Autonomie kämpfen­den Magistrat konkrete Resultate : die Kameralverwaltung mußte nachgeben und überließ dem Magistrat die freie Wahl der Ratsherren, sowie die selbständige Prüfung der städtischen Verrechnungen. Nicht auf einmal konnte die Bürgerschaft und der Magistrat die Selbst­verwaltung erringen. Bald mußten Proberger und Gleichgesinnte einsehen, daß dies wegen der heftigen Opposition der Kameralverwaltung unmöglich war. Für jedes der wichtigsten Privilege wurde daher besonders gekämpft und bei einer solchen Methode ließen die Erfolge auch nicht auf sich warten. Das Marktprivileg, die Dreißigst-, Zoll- und Mautfreiheit, die freie Wahl der Ratsherren, die selbstän­dige Prüfung der städtischen Verrechnungen, die städtische Fleischbank und das städtische Gasthaus kennzeichnen die einzelnen Stadien dieser Entwicklung. Unter den politisch wesentlichen Fragen mußten einzig die freie Richterwahl und die städtische Verwaltung des Grundbuches durch ein Privileg gelöst werden. Langwierige Verhandlungen gingen der Unterschrift des städtischen Diploms voran, das am 23. Oktober 1703 der Stadt die Rechte einer königlichen Freistadt zuerkannte ; der Ausbruch des Rákóczi-Freiheitskampfes machte jedoch das Übereinkommen zunichte. Zwar erhielt die Stadt im Jahre 1705 nach schweren materiellen Opfern das Diplom, zur Verwirklichung der darin enthaltenen wirt­schaftlichen Errungenschaften kam es aber erst nach Jahren. Einzig in der Sache der freien Richterwahl war eine günstige Entscheidung gefällt worden. Dennoch — so müssen wir nämlich feststellen — war der entscheidende Sieg von 1703— 1705 des Magistrats und der sich immer einheitlicher um diesen sammelnden Bürger­schaft keinesfalls ein Ereignis von bloß staatsrechtlicher Bedeutung : mit dem Diplom schließt ein sozialer Kampf ab. Der Kampf um Selbstverwaltung endete in Pest mit der politischen und gesellschaftlichen Erstarkung des deutschen Handwerkerstandes. Die natürlichen Konsequenzen dieses Erfolges der Wiener Kameralpolitik aber waren, daß sich die Stadt den ungarischen Freiheitsbewegungen entgegenstellte, was wiederum zur Folge hatte, daß ein großer Teil der ungarischen Bevölkerung aus der Stadt zog. 138

Next

/
Oldalképek
Tartalom