Póczy Klára: Forschungen in Aquincum 1969- 2002 (Aquincum Nostrum 2. Budapest, 2003)
5. Die neuen Ergebnisse der topographischen Forschungen - 5.5 Nutzung der zur Siedlung gehörenden Gebiete - 5.5.3. Territorium des Municipiums - Villen und Dörfer (Paula Zsidi)
gehörenden Territoriums, dessen Ausdehnung vorerst noch ungewiss ist, 1 stützt sich weniger auf die Ergebnisse systematischer Grabungen, sondern in erster Linie auf Ländebegehungen und Fundbergungen. Aus diesem Grund ist der ins Gebiet moderner Siedlungen - hauptsächlich ins Stadtgebiet von Budapest - fallende Teil auch besser erforscht, während aus den Gebieten, die sich weiter ab von den heutigen Siedlungen erstrecken, weniger Befunde vorliegen (VISY 1994, 424). In der jetzigen Zusammenfassung gehe ich in erster Linie auf das zum Forschungskreis des Aquincum- Museums gehörende Gebiet ein, d.h. auf jenen Teil, der nahe bei der antiken Stadt und innerhalb der heutigen Stadtgrenzen liegt. 2 Siedlungsgeschichte Bevor ich zur detaillierten Behandlung der Fragen im Zusammenhang mit den Villen und Gutshöfen komme, ist es notwendig, einige charakteristische Züge der Entwicklung und Veränderung der Siedlungsstruktur zu erwähnen, die sich auf Grund der Forschungen in den letzten Jahren abzuzeichnen beginnen. Vormunizipaler Zeitraum (etwa bis 124) Im Zeitraum vor der Entstehung des Municipiums Aquincum gehörte das Territorium zur civitas Eraviscorum. Für die einheimische Bevölkerung seiner dörflich geprägten Siedlungen war die frühere Lebens- und Wirtschaftsweise kennzeichnend (VISY 1994, 424-425; GABLER 1997, 88). Von den dauerhafte bauliche Elemente im Allgemeinen entbehrenden Siedlungen (vici) dieses frühen Zeitabschnitts wissen wir nur wenig. Außer sporadischen Angaben, die von Geländebegehungen stammen, informieren über diese Siedlungseinheiten die Ergebnisse einiger kleinerer Grabungen sowie jeweils ein Steindenkmal mit Inschrift. 3 Spuren der dörflich geprägten Siedlungen dieser 2 Über das Territorium s. „Aquincum in der Kaiserzeit" (4.2.). 3 Ausführlich dazu s. den Abschnitt „Eraviskersiedlungen im Raum Aquincum" (5.1.). Periode kamen in erster Linie in den Gebieten nahe am Limes zum Vorschein: 4 in letzter Zeit unter anderem auf dem Gellértberg und in dessen Umgebung (PETO 1979) sowie am Abhang des Budaer Várhegy (Burgberges) (HABLE 1998, HABLE 1999). Ein Teil dieser Siedlungen ist vorbehaltlich an die Lager der Hilfstruppen zu binden (PÓCZY-ZSIDI 1992, 37-38). Etwas später - vermutlich vom trajanischen Zeitalter an - werden für die Siedlungen der Einheimischen neue Stellen innerhalb der Limeslinie ausgewählt, und zwar auf dem Csúcshegy genannten Hügel (ZSIDI 1997/3), in Solymár (KOCZTUR 1991, KOCZTUR 1998) bzw. entlang des Ördögárok (Teufelsgraben) genannten Wasserlaufs (PETŐ 1997/1, 251-253). Wahrscheinlich in diesen Zeitraum gehört auch die am Südrand der späteren Militärstadt gelegene Siedlung: Budaújlak (BERTIN 1996, 40; BERTIN 1997, 21; BERTIN 1999, 29-30). Daneben trifft man aber auch in der Nähe des Limes auf neugegründete, dörflich geprägte Siedlungen: Budatétény (SZIRMAI 1978, SZIRMAI 1984/1). Zu den am längsten bestehenden Siedlungen des frühen Zeitraums können zwei Siedlungen gezählt werden, deren Namen auch Inschriftdenkmäler überliefert haben. Die unter dem Namen vicus Vindonianus bekannte Siedlung lag wahrscheinlich nördlich der Zivilstadt Aquincum (CIL III 3626=10570). Die Stelle der Siedlung, die man auf Grund des den Namen vicus Basoretensis enthaltenden Inschriftdenkmais vermutet, ist vorerst unbekannt (CIL III 3673). 5 Der Municipium-Zeitraum (etwa ab 124) Um 124 stieg die Zivilstadt von Aquincum in den Rang eines Municipiums auf. 6 Damit wurde 4 Grabung T. Nagy 1971, Plan 1, Nr. 40. 5 In der Inschrift einer jüngst ans Tageslicht gelangten Monopodiumplatte wird Jupiter von einem vicus Res(?..) ein Denkmal gesetzt. Der Charakter des früher unbekannten Vicus (Auxiliarvicus oder auf dem Territorium der Stadt stehende Siedlung) sowie dessen Stelle sind vorerst noch ungeklärt (HAVAS 2002, 279-280). 6 S. den Abschnitt „Veränderungen des Rechtsstatus der Siedlung" (5.4.2.).