Országgyűlési napló - 1994. évi tavaszi ülésszak
1994. február 22. kedd, tavaszi ülésszak 6. nap (363.) - Dr. Egon Klepsch, az Európai Parlament elnökének és kíséretének köszöntése - EGON KLEPSCH, DR. az Európai Parlament elnöke:
331 – das Inkrafttreten des einheitlichen Binnenmarktes für 345 Millionen Bürgerinnen und Bürger bzw. Verbraucher am 1. Januar 1993; – das Inkrafttreten des Vertrags vo n Maastricht am 1. November 1993; – das Wirksamwerden des Europäischen Wirtschaftsraumes zwischen der Europäischen Union und fünf EFTALändern am 1. Januar 1994. Dies sind wichtige, historische Meilensteine in dem auf den Beginn der 50er Jahre zurückgehenden Einigungsprozess. Mit dem Vertrag über die Europäische Union hat das Europäische Parlament eine Reihe zusätzlicher Kompetenzen und demokratischer Kontrollbefug nisse erhalten. Seine Mitwirkung an der Gemeinsamen Aussenpolitik wird gestärkt. Bislang hatte das Europäische Parlament bereits das Zustimmungsrecht bei Assoziierungsabkommen und Beitrittsverträgen. Jetzt bedarf praktisch jedes Abkommen mit Ländern ausser halb der Europäischen Union der Zustimmung durch die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Perspektive eines Beitritts zur Europäischen Union Das Europäische Parlament hat hinsichtlich der umfassenden Neugestaltung der Beziehungen der Euro päischen Union zu den mittel- und osteuropäischen Ländern von Anfang an ein realistisches Vorgehen befürwortet. Die breite Mehrheit der Abgeordneten unseres Parlaments sieht die mit dem Abschluss und mit dem kürzlichen Inkrafttreten des Assoziierungsabkomm ens mit Ungarn vorgenommene Etappe als den richtigen Schritt an. Wir haben den Beschluss des Europäischen Rats vom 22. Juni 1993 in Kopenhagen begrüsst. Dort haben die Staats- und Regierungschefs die "Perspektive eines Beitritts zur Europäischen Union" für diejenigen mittel- und osteuropäischen Länder eröffnet, die Assoziierungsabkommen unterzeichnet haben oder mit denen Verhandlungen über derartige Abkommen im Gange sind. Das Europäische Parlament hat aber stets auf die Voraussetzungen verwiesen, die mit e iner Mitgliedschaft in der Europäischen Union verbunden sind. Voraussetzungen für eine EUMitgliedschaft Für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union sind vier elementare Voraussetzungen zu erfüllen: das betreffende Land muss – ein freiheitlicher Rech tsstaat sein; – eine pluralistische Demokratie ausüben; – soziale Marktwirtschaft pflegen und – zum Souveränitätsverzicht bereit sein. Zu diesen vier Grundvoraussetzungen kommen als weitere Bedingungen: – die vollständige Übernahme des sogenannten "acquis communautaire", d.h. des gesamten bisherigen Besitzstandes auf der Grundlage der Römischen Verträge und des Folgerechts; – die Übernahme des Vertrags von Maastricht mit sämtlichen Zielsetzungen, d.h. auch der politischen Finalität. Assoziierungsabkommen al s richtiger erster Schritt Wenige Jahre nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Regime, nach den tiefgreifenden Umwandlungen streben Ungarn und andere mittel- und osteuropäischen Länder danach, diesen Bedingungen voll gerecht zur werden. Ihr Land und Ih re Nachbarstaaten, die zuvor im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON) und im Warschauer Pakt unter sowjetischer Dominanz zusammengeschlossen waren, setzen nun in freiheitlicher Anstrengung alles daran, um die neuen Herausforderungen bewältigen zu können. Wir wollen Ihnen bei der weiteren Neugestaltung helfen und Sie unterstützen. Die geschlossenen Assoziierungsabkommen sollen als Instrument dienen, damit die Voraussetzungen für eine volle