Rendeletek tára, 1941

Rendeletek - 347. A m. kir. igazságügyminiszter 1940. évi 33.000. I. M. számú rendelete, a polgári és kereskedelmi jogsegély-forgalom tárgyában Berlinben, az 1940. évi november hó 6.napján kelt magyar-német egyezmény kihirdetéséről és végrehajtásáról.

347. 38.000/1941. I. M. «z. 1567 Artikel IL (1) Das Abkommen soll ratifiziert werden. Die Rati­fikationsurkunden sollen sobald wie möglich in Budapest ausgetauscht werden. (2) Das Abkommen tritt einem Monat nach Ablauf des Tagies, an dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattgefunden hat, in Kraft. Es bleibt in Geltung bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ablauf des Tages, an dem es von einem der Vertragschliessenden Teile gekündigt wird. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkomjmen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen. Ausgefertigt in doppelter Urschrift in deutscher und ungarischer Sprache in Berlin am 6. November 1940. Viktor s. k. György s. k. Gaus s k., Volkmar s. k., Schwagula s. k. SCHLUSSPROTOKOLL. Bei Unterzeichnung dieses Abkommens erklären die Bevollmächtigten im Namen ihrer Regierungen, dass Einver­ständnis über folgendes besteht: I. 1. Der in Wien am 10. Mai 1914 unterzeichnete Vertrag über die Regelung der wechselseitigen Vollstreckungsrechts­hilfe zwischen den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern der Ungarischen Krone und der diesen Vertrag ergänzende', in Wien am 24. Oktober 1914 unterzeichnete Ver­trag sind im Verhältnis zwischen den Gebieten des Deut­schen Reichs, in denen diese Verträge bisher gegolten haben, und dem Königreich. Ungarn von dem Inkrafttreten dieses Abkommens an nicht mehr anzuwenden.

Next

/
Oldalképek
Tartalom