Nemzetgyűlési irományok, 1922. XVII. kötet • 1000-1076. sz.
Irományszámok - 1922-1066. Törvényjavaslat az Ausztriával 1926. évi április hó 9-én kötött kereskedelmi pótegyezmény becikkelyezéséről
1066. szám. 399 Nummer des Tarifes Benennung der Waren Zollsatz in Goldkronen Ifür 100 kg aus den nicht unter d) fallenden Textilstoffen sowie die unter d) fallenden Waren im Stückgewichte von nicht mehr als i 200 g oder in beliebigem Stückgewichte mit äusserer Verzierung oder mit Seide, Kunstseide oder Halbseide oder Leder gefüttert oder mit innerer Einrichtung: 1. ordinäre kleine Geldbörsen aus Spaltleder, mit gepresstem Bügel aus vernickeltem Schwarzblech, mit Kugel verschluss aussen montiert, auch bemalt oder bedruckt, nach Art der . . hinterlegten Muster . 200' — 2. im Stück gewichte von nicht mehr als 200 g aus Leder, ohne Verbindung mit Seide, Kunstseide oder Halbseide, sowie ohne Lederfutter und ohne äussere Verzierung : a) auf sichtbarem Eisen- oder Metall900 — ß) andere 1100-— 3. aus Leder in beliebigem Stückgewichte mit äusserer Verzierung oder mit Seide, Kunstseide oder Halbseide oder Leder gefüttert oder mit innerer Einrichtung 1500-— 4. auf Seide, Kunstseide, Halbseide, Seiden- und Halbseidensamt, Seiden- und Halbseidenbrokat : a) auf sichtbarem Eisen- oder Metall2200'— i i 2700-—