Nemzetgyűlési irományok, 1922. XVII. kötet • 1000-1076. sz.

Irományszámok - 1922-1066. Törvényjavaslat az Ausztriával 1926. évi április hó 9-én kötött kereskedelmi pótegyezmény becikkelyezéséről

1066. szám. 399 Nummer des Tarifes Benennung der Waren Zollsatz in Goldkronen Ifür 100 kg aus den nicht unter d) fallenden Textilstof­fen sowie die unter d) fallenden Waren im Stückgewichte von nicht mehr als i 200 g oder in beliebigem Stückgewichte mit äusserer Verzierung oder mit Seide, Kunstseide oder Halbseide oder Leder gefüttert oder mit innerer Einrichtung: 1. ordinäre kleine Geldbörsen aus Spalt­leder, mit gepresstem Bügel aus ver­nickeltem Schwarzblech, mit Kugel ­verschluss aussen montiert, auch be­malt oder bedruckt, nach Art der . . hinterlegten Muster . 200' — 2. im Stück gewichte von nicht mehr als 200 g aus Leder, ohne Verbindung mit Seide, Kunstseide oder Halbseide, sowie ohne Lederfutter und ohne äus­sere Verzierung : a) auf sichtbarem Eisen- oder Metall­900 — ß) andere 1100-— 3. aus Leder in beliebigem Stückgewichte mit äusserer Verzierung oder mit Seide, Kunstseide oder Halbseide oder Leder gefüttert oder mit innerer Einrichtung 1500-— 4. auf Seide, Kunstseide, Halbseide, Sei­den- und Halbseidensamt, Seiden- und Halbseidenbrokat : a) auf sichtbarem Eisen- oder Metall­2200'— i i 2700-—

Next

/
Oldalképek
Tartalom