Képviselőházi irományok, 1896. XX. kötet • 531-559., CLXXIV-CLXXV. sz.
Irományszámok - 1896-559. A közösügyi kiadásokhoz való hozzájárulási aránynhak ujból megáőllapitására 1898-ban kiküldött magyar országos bizottság irományai
492 559. szám. Abzugsposten kéme absolut festen Normen gibt, dass bezüglich der Aufnahme oder Hinweglassung einer oder der anderen Einnahmepost pro und contra argumentirt werden kann. Aber eben deshalb habén die ungarischen Regnieolardeputationen und neuestens auch die gegenwártige in ihrem Beschlusse vom 23. April 1898 erklárt, dass, wenn die österreichische Deputation im Principe der Annahme der von der ungarischen Deputation wiederholt empfohlenen oben bezeichneten Basis zustimmt, dann die einzelnen Posten der auf dieser Basis vorgenommenen Berechnung einer Kritik unterzieht, um diejenigen zu bezeichnen, welche auf einer oder der anderen Seite noch in die Berechnung aufzunehmen oder aus derselben hinwegzulassen waren, dann die ungarische Regnicolardeputation béreit ist, auf dieser Basis mit der österreichischen Deputation in die Verhandlung einzutreten. Ein solches Vorgehen erwartete daher die ungarische Regnicolardeputation auch bezüglich jener Berechnung, welche sie der österreichischen Deputation Ende Juni dieses Jahres vorgelegt hat, und diese Erwartung ihrerseits schien umsomehr berechtigt, als die eben erwahnte ungarische Berechnung nur ein Gegenvorschlag gegenüber einer solchen österreichischen Berechnung gewesen ist, bei welcher ebenfalls die Bruttoeinnahmen zur Basis genommen worden waren. Die geehrte österreichische Deputation hat jedoch einen hievon gánzlich abweichenden Weg in jener Berechnung eingeschlagen, welche sie am 11. October in der gemeinsamen Sitzung beider Siebenercomités vorlegte, und welche seither dem Prösidium der ungarischen Deputation auch amtlich zugemittelt worden ist, ohne dass jedoch die österreichische Deputation es versucht hatte, diese Aenderung ihres principiellen Standpunktes irgendwie zu motiviren. Die neueste Quotenberechnung der österreichischen Deputation greift zwar nicht auf jené áltere Berechnungsmethode nach dem Bevölkerungsverhaltnisse zurück, acceptirt aber auch nicht die von den ungarischen Deputationen bei jeder Quotenverhandlung empfohlene Basis, namlich die Bruttoeinnahmen der directen und indirecten Steuern mit den obenerwShnten Abzügen, sondern betritt