Képviselőházi irományok, 1875. XXIV. kötet • 801. sz.

Irományszámok - 1875-801. A magyar királyi ministerium előterjesztése, a közös-ügyi kiadások hozzájárulási arányának ujból megállapitására kiküldött magyar országos bizottság jelentése tárgyában

801. szám. 57 Grrenze den eigentlich jené Höhe der Betriebskosten beginne, welche es nothwendig maoht, nicht das Bruttó-, sondern das Nettoertrágniss zur Basis der Berechnung zu nehmen und bis zu welchem Grade sioh diese Betriebskosten erhöhen dürfen, ohne dass sie in Bechnung gezogen werden müssten." Auch sind die betreffenden Betráge so minimai und dabei so ungleichmássig, dass es sehr begreiflich erscheint, wenn die Deputation von der Voraussetzung ausging, dass sioh die Kosten der Einhebung der directen Steuern aus den gegebenen Verrechnungsgrundlagen sicher und gleich­mássig eben nicht ermitteln lassen. Würden sie jedooh nach den entgegengesetzten Anschauung der geehrten ungarischen Begnicolardeputation, und zwar unverándert mit den von ihr augeführten Betrágen abgereehnet, so würde dadureh eine Differenz von ungefáhr 7 /ioo Percent herbeigeführt werden. Zur Unterstützung ihrer Vorschláge in Betreff des percentualen Verháltnisses hat sich die Deputation in ihrem Protokollauszuge noch auf zwei Momente berufen, ohne denselbenjedoch irgend welchen ziffermássigen Ausdruck zu gebén. Das Eine derselben und zwar das minderwichtige erscheint durch die in dem Protokoll­auszug der geehrten ungarischen Deputation enthaltenen Mittheilungen aufgeklárt. Die Deputation zog námlich aus der Differenz, welche nach der ihr von der Begierung auf Verlangen mitgetheil­ten Tabellen, zwischen dem Práliminare der directen Steuern und dem Erfolge besteht, den naheligenden Schluss auf das Vorhandensein namhafter Steuerrückstande, namentlich bei der Grundsteuer. In der Annahme der Bichtigkeit dieses Schlusses wurde sie noch durch den Umstand bestárkt, dass in den Staatsvoranschlágen bei den Einnahmen aus den directen Steuern regelmássig ein Betrag von mehreren Millionen an „Steuerrückstanden CÍ práliminirt er­scheint, wáhrend beim Erfolge in der gedruckten Vorlage nur einmal (im Jahre 1871) Steuer­rückstande separat als Einnahme ausgewiesen wurden, die Deputation alsó meinen musste, dass die eingegangenen Steuerrückstande, abgesehen vom Jahre 1871, beim Erfolge der einzelnen Steuern ausgewissen wurden, wáhrend wegen der abgesonderten Práliminirung derselben beim Voranschlage der einzelnen Steuern auf sie keine Eücksicht genommen wordenzu sein scheint. Nach den Mittheilungen der geehrten ungarischen Begnicolardeputation rührt indessen die erstge­dachte Differenz zwischen Voranschlag und Erfolg nicht von rückstándig gebliebenen Steuern, sonder davon her, dass die Tabelle bei den Jahren 1868 bis 1870 (nicht auch bei den folgenden Jahren) den Grrundentlastungsfondszuschlag zwar bei den Práliminare, nicht aber auch bei dem ausgewiesenen Ertrágnisse der directen Steuern einbezogen hatte. Die Deputation muss die Unvollstándigkeit und Unklarheit der ihr mitgetheilten Tabelle bedauern, jedocli entfallen bei dieser Sachlage, welche sie aus den ihr vorgelegene.n Ziffern unmöglich entnehmen oder vielmehr erratáén konnte, mit dem Vorhandensein der aus der Differenz zwischen Voranschlag und Erfolg abgeleiteten Steuerrückstande die darán geknüpften Folgerungen, und ist somit auch dem zweiten Umstand (der abgesonderten Práliminirung der Steuerrückstande) kein Grewicht beizulegen. Anders verhált es sich jedoch mit dem zweiten und viel wichtigeren Momente, den ein­getretenen Steuererhöhungen. Die Deputation hat nachgewiesen, dass in den im Reichsrathe ver­tretenen Landern in dem Jahre 18G8 sofőrt eine allé directen Steuern umfassende Erhöhung der Steuersátze in einem ausserordentlichen Verháltnisse sattfand, und ihre Wir­kung wáhrend aller acht Jahre 1868 bis 1875 áussern, daher bei der Ermittlung der durehschnitt­lichen Einnahmen den allerwesentlichsten Einfluss übte. Dies war aber bezüglich der in Ungarn eingetretenen Erhöhungen auch nach den in dem geschátzten Protokollsauszuge der geehrten ungarischen Begnicolardeputation enthaltenen Auseinander­setzungen nicht der Fali. KÉPV H IROMÁNY 1875-78. XXIV. 7 1 /*

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