Képviselőházi irományok, 1875. XXIV. kötet • 801. sz.

Irományszámok - 1875-801. A magyar királyi ministerium előterjesztése, a közös-ügyi kiadások hozzájárulási arányának ujból megállapitására kiküldött magyar országos bizottság jelentése tárgyában

58 801. szám. Wenn námlich die Personalerwerbsteuer im Sinne des VIII. Gesetzartikels 1873 erhöht wurde, so hatte dies natürlich auf die Einnahmen der bereits abgelaufenen fünf Jahre (1868 bis 1872) gar kémen Einfiuss. Eine Steigerung des Ertrágnisses ersoheint in den Ausweisen nur für die zwei.letzten Jahre (1874 und 1875), wáhrend der Umstand, dass gerade für das Jahr 1873 das wáhrend der ganzen zum Vergleiche dienenden Periode geringste Ertragniss nachgewiesen wurde, in der mit diesem Jahre eingetretenen geánderten Verreohiiungsmethode seine Erklárung finden mag. Aehnlieh verhált es sich bei der Haussteuer, welche gleichfalls erst in den Jahren 1874 und 1875 eine nahmhafte Steigerung aufwies. Bezüglich derselben muss übrigens bemerkt werden, dass ganz abgesehen von der im Jahre 1868 verfügten ausserordentlichen Steigerung des Steuersatzes, auch in den im Eeichsrathe vertretenen Landern fortan wensentliehe Erhöhungen der den Einzelnen treffenden Gebáudesteuer dadurch eintreten, dass in jenen Ortschaften, in welchen wenigstens die Hálfte der Gebáude ver­mietet wird, die Hauszinssteuer (statt der niedrigen Hausclassensteuer) auf a 11 e, wenngleich nicht durch Vermiethung benützte Gebáude und überall auf allé durch Vermiethung benützte Gebáude ausgedehnt wird, somit bestándig Gebáude, welche nur der Hausclassensteuer unterlagen, in die Hauszinssteuer einbezogen wurden. Die Deputation muss daher bei der ausgesprochenen Ansicht, bezüglich der Eichtigkeit beharren, welche die aiigeführten Verháltnisse für die Beurtheilung der Höhe der Quote habén. Es ist unzweifelhaft, dass die in den diesseitigen Landern gleichzeitig mit dem Beginne der zur Vergleiohung dienenden Periode eingetretene ausserordentliche Erhöliung des Satzes aller directen Steuern, das durohschnittliche Ergebniss derselben, und damit die Berechnung der Quote in einem ganz anderen Verháltnisse beeinflusste, als wenn sie erst am Ende der Periode stattge­funden hátte. Nicht minder unzweifelhaft ist, dass die Steuererhöhung auf die gesammten Ergeb­nisse der Jahre 1878 bis 1887 nur denselben Einflus üben kann, den sie schon auf die gesammten Ergebnisse der Jahren 1868 bis 1877 übte, wáhrend sie, wenn erst in der zweiten Hálfte der Jahre 1868 bis 1877 eingetreten, in dem ablaufenden Decennium ihre den Finanzen günstige und die Tragung der Lasten erleichternde Wirkung nur zum Theile geáussert hátte, in dem kommen­den aber erst im ganzen TJmfange áussern würde. Die Deputation durfte es daher gewiss mit Becht als billiger Berücksichtigung würdig bezeiohnen, dass die Ertrágnisse der im Eeichsrathe vertretenen Lánder wegen der sofőrt einge­tretenen auserordentlichen Erhöhungen aller ihrer directen Steuern höher erscheinen und aus diesem Grundé ihre Quote grösser, als sonst geschehen könnte, bemessen werden soll, ohne dass diese Lánder zur Tragung derselben wáhrend der náchsten zehn Jahre auf grössere Eingánge aus den bestehenden directen Steuern zu rechnen habén. Der verlesene Entwurf wird angenommen. Hierauf wird di Wahl des über Vorschlag der geehrten ungarisohen Eegnicolardeputation in der sechsten Sitzung bereits beschlossenen Subcomités vorgenommen und erscheinen als gewáhlt: Dr. Eduárd Herbst, Dr. Ignatz Edler v. Plener, Dr. Eduárd Stur ni, Simon Freiherr v. Winterstein, Kari Gráf Hohenwart, Dr. Johann Ritter Demel v. Elswehr. Der Herr Obmann wird ersucht das Nuntium sowohl, als die erfolgte Wahl in das Sub­comité der geehrten ungarischen Eegnicolardeputation mitzutheilen und gleichzeitig ermáchtigt, sich mit derselben über den Ort und den Zeitpunkt des Zusanimentrittes ins Einvernehmen zu setzen. Wien, 30. Juni 1877. Gráf Wrfona m. p., Walterskirclien m p., Obmann. Schriftführer.

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