Képviselőházi irományok, 1875. XXIV. kötet • 801. sz.

Irományszámok - 1875-801. A magyar királyi ministerium előterjesztése, a közös-ügyi kiadások hozzájárulási arányának ujból megállapitására kiküldött magyar országos bizottság jelentése tárgyában

801. szám. 17 für jeden Steiierzweig, auf den diese sich beziehen, namlich für die Verzehrungssteuer von der Biererzeugung (mit Ausnahme des Biersteuerzuschlages in geschlossenen Stádten) dann für die Verzehrungssteuer von der Branntweinerzeugung und für die Verbrauchsabgabe von der Rüben­zuckererzeugung abgesondert in der Art durchgeíührt würde, dass jeder Theil von den wáhrend eines bestimmten Solarjahres in dem betreffeaden Steuerzweige gemeinsam bestrittenen Steuer­restitutionen ebensoviele Percente zu tragen hat, als sein Autheil an den von beiden Theilen wáhrend desselben Solarjahres in dem betreffenden Steuerzweige erzielten gesammten Bruttoer­trágnisse Percente des letzteren betrágt." Nach den von der Regierung vorgelegten Berechnungen würde diese neue Art der Restitution, auf die Steuereinnahmen und Restitutionen der Jahre 1868 bis 1875 angewendet, eine Mehrbelastung zur Folge habén und zwar beim Bier und Zucker für Oesterreich im Jahres­durchschnitte mit . 1.170,119 fi. bei der Spiritussteuer für Ungarn mit . 146,464 ,, so, dass der reine Vortheil für Ungarn auf Grund der ziffermássigen Daten der oberwáhnten Jahre jáhrlich etwas über eine Millión betragen würde. Wie sich diese theilweise Besserung zu den Scháden verhált, welche Ungarn durch die bisherige Restitutionsmethode erlitten hat, das vermag die Deputation nicht genau anzugeben, nachdem vermöge der Gremeinsamkeit des Zollgebietes hierauf bezügliche prácise Daten nicht vor­hauden sind, und wenn man nicht etwa den Verkehr durch die Forderung von Ursprungszeug­nissen oder andere nicht minder lástige Oontrolmassregeln láhmen will, auch nicht herbeigeschafft werden können; die ungarische Regnicolar-Deputation ist jedoch der Ansicht, dass die von den Regierungen vorgelegten ziffermássigen Daten für Jedermann eine so verstándliche Sprache spre­chen, dass diese Deputation nicht nur für jetzt, sondern hoffentlich auch für fernerhin der Auf­gabe enthoben sein wird, durch Brfassung der Verzehrungssteuerfrage in ihrer Totalitát, in einer wenn auch nicht mathematisch genauen, aber doch der Wahrheit sehr nahekommenden Weise darzulegen, dass jené Besserung, welche die von der Regierung proponirte und von der ungari­schen Deputation hiemit zur Annahme empfohlene Restitutionsmethode ergeben würde, in der That nur das Minimum dessen ist, was die Lánder der ungarischen Krone nicht etwa als Ersatz für den bisher erlittenen Sohaden, welchen Ungarn als ein durch ein Gfesetz von unanfechtbarer Giltigkeit ihm auferlegtes Opfer zu tragen verplichtet ist, sondern wenigstens behufs Verminde­rung des Masses der ferneren Schádigung — von dem Billigkeitsgefühle der im Reichsrathe ver­tretenen Königreiche und Lánder zu erwarten berechtigt ist. Die Regnicolardeputation nimmt den verlesenen Entwurf an und ersucht ihren Prásiden­ten Herrn Josef v. Szlávy dieses Operát im Originale unter Beischluss der deutschen Ueber­setzung in Form eines Protokollauszuges dem Prásidenten der reichsráthlichen Deputation mit­zutheilen. Josef v. Szlávy m. p., Prásident. Max Falk m p. s Referent. EÉPV. H. IROMÁNY 1875 -78. XXIV. 3

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