Képviselőházi irományok, 1875. XXIV. kötet • 801. sz.
Irományszámok - 1875-801. A magyar királyi ministerium előterjesztése, a közös-ügyi kiadások hozzájárulási arányának ujból megállapitására kiküldött magyar országos bizottság jelentése tárgyában
801. szám. 167 „bis 81. Dezember 1877. den beiderseitigen Deputationen auf das dringenste zur Ánnahme zlu „empfehlen." Dieses von den Ministerien proponirte Beitragsverháltniss wurde, nach dem sohin von dem Beichsrath erstatteten Berichte aus dem Grundé, weil seine Abweichung von dem von der Deputation selbst proponirten nur l°/ 0 betrug, und unter der Voraussetzung, dass auoh die ungarische Deputation zustimme, dann als annehmbar betraehtet, wenn die in dem letzten Vorschlage der Deputation aufgenommene Bestimmung, dass die Steuer-Eestitutionen von über die Zolllinie ausgeführten verzehrungssteuerpfliohtigen Gegenstánden, aus dem für gemeinsame Eechnung einzuhebenden Zollgefálle erfolgt werden sollen, aueh Seitens der ungarischen Vertretung angénommen werden würde. Dem wurde denn auch in dem Protokolle über die gemeinsame Schlusssitzung vom 25. September 1867, Ausdruck gégében. Hieraus geht deutlich hérvor, dass das von den Ministerien proponirte, und sehliesslich angenommene Verhaltniss von 30°/ 0 und 70°/ 0 gar nicht weiter motivirt worden war, sondern sich lediglioh als ein Pauschale darstéllte. Dessen beiderseits erfolgte Annahme bildet daher keinPrájudiz gegen den im Jahre 1867. von der Deputation der im Eeiclisrathe vertretenen Lánder gemachten Vorschlag, und gegen dessen Begründung, und kann da der Vorschlag der Ministerien mit irgend welcher ziffermássigen Begründung nicht versehen war, am allerwenigsten als ein Fallenlassen des Standpunktes der reichsráthlichen Deputation angesehen werden. Im Gregentheile! Da sich das acceptirte Verhaltniss von dem Vorschlage der reichsráthlichen Deputation nur dem l°/ 0 , von jenem der ungarischen Begnicolar-Deputation aber, um fást 5°/ 0 entfernte, kann darin keineswegs eine Abweisung des von der ersteren eingenommenen Standpunktes erkannt, dieser Standpunkt muss vielmehr als dadurch bekraftiget angesehen werden. Aus dieser Darstellung ergibt sich, dass die Deputation die Grundlagen, welche die beiderseitigen Deputationen bei den Verhandlungen des Jahres 1867. annehmen zu sollen glaubten, in ihrem Protokollsauszuge vom 14. Juni 1877. getreu wiedergegeben hat, wenn sie anführte, dass die ungarische Begnicolar-Deputation das Verhaltniss als Schlüssel annahm, in welchem die Lánder der ungarischen Krone nach dem Durchschnitte der Schlussrechnungsergebnisse der Jahre 1860. bis 1865. zu den aus der Oentral-Oassa bestrittenen Staatsausgaben faktisch beigetragen habén, wogegen der schliessliche Vorschlag der Deputation der im Eeichsrathe vertretenen Lánder dahin ging, das durchschnittliehe Eeinertrágniss der direkten Steuern, und indirekten Abgaben nach Ausscheidung bestimmtes oft erwáhnter Abgaben, als Grundlage anzunehmen. Hieraus ergaben sich ferner nothwendig jené Folgerungen, welche die Deputation in dem gedachten Protokollauszuge vom 14. 1. Mts. bezüglich jener Grundlagen entwickelte, dass es námlich auf das Verhaltniss nicht ankommen könne, in welchem die im Eeichsrathe vertretenen Lánder rücksichtlich jené der ungarischen Krone in den letzten Jahren zu den gemeinsamen Ausgaben beigetragen habén, weil eben die Beitráge nach dem gesetzlichen Quotenverháltnisse geleistet wurden, — dass aber allerdings zu fragen sein werde, wie sich im Durchschnitte der Jahre 1868. bis 1875. die Reinertragnisse jener Steuern und Abgaben verhalten, derén Reinertragnisse nach dem Durchschnitte der Jahre 1860. bis 1865. sich wie 68.96°/ 0 zu 31.o4°/o verhalten. Auf diesem Wege gelangte die Deputation zu dem Verháltnisse von 68.595% zu 31.405°/oDie in dem schátzbaren Protokollsauszuge der geehrten ungarischen Begnicolar-Deputation, und der demselben angeschlossenen Beilage enthaltenen Daten überzeugten jedoeh die Deputation der im Eeichsrathe vertretenen Lánder von der Nothwendigkeit einer öorrektur. Nach der geschátzten Mittheilung wurden námlich für aus Ungarn an das Ausland verkauftes Salz und Tabak 6.935,607 fl. oder im Jahresdurchschnitte 865,695 fl. eingenommen, und werden dieselben daher von der Einnahme Ungarns abzurechnen sein. 21* i • VII*