Képviselőházi irományok, 1875. XXIV. kötet • 801. sz.

Irományszámok - 1875-801. A magyar királyi ministerium előterjesztése, a közös-ügyi kiadások hozzájárulási arányának ujból megállapitására kiküldött magyar országos bizottság jelentése tárgyában

168 801. szám. Hienaeh ándert sich das obige Verháltniss auf 68.797%, zu 31.203%­Es ist ferner allerdings richtig, dass von der Deputation der im Eeichsrathe vertretenen Lander bei den direkten Steuern darüber hinausgegangen wurde, dass bezüglich ihrer das Netto­Ergebniss nieht ermittelt werden konnte, und sie führte auch die Gründe an, wesshalb sie dies für znlássig hielt. Die betreffenden Einhebungs- und Manipulationskosten betragen nun nach der in dem Protokollauszuge der geehrten Eegnicolar-Deputation enthaltenen Mittheilung für die im Eeichsrathe vertretenen Lander für allé acht Jahre zusammen: 422,794 fl, d. i.: 6.100%, in den Lándern der ungarischen Krone 2.677,767 fl, d. i. : 78.100% der eingehobenen direkten Steuern. Dieses ganz unverháltnissmássige pezentuale Verháltniss legt es nahe, dass die betreffen­den Ausgabsposten, und die bezügliche Verrechnung ganz verschiedenartig, und eben desshalb zur Vergleichung nieht geeignet sind. Wáren námlich die Posten commensurabel, so wáre es nieht möglich, dass die Summe für die Lander der ungarischen Krone relatív dreizenmahl so gross sei, als für die im Eeichsrathe vertretenen Lander. Bei den indirekten Abgaben betragen ferner nach derselb.en Mittheilung die Einhebungs- und Manipulationskosten in den Lándern der ungarischen Krone 124.519,160 fl, in den im Eeichsrathe vertretenen Lándern 288.762,358 fl. Die Differenz zwischen diesen Betragen, und den oben angeführten, ist eine so unge­heure, dass eine theoretische üntersuchung darüber wohl entbehrlich erscheinen kann, „bei welcher Grrenze denn eigentlich jené Höhe der Betriebskosten beginne, welche es nothwendig macht, nieht das Bruttó-, sondern das Netto-Ertrágniss zur Basis der Berechnung zu nehmen, und bis zu wel­chem Grade sich diese Betriebskosten erhöhen dürfen, ohne dass sie in Eechnung gezogen wer­den müssten." Auch sind die betreffenden Betráge so minimai, und dabei so ungleichmássig, dass es sehr begreiflich erscheint, wenn die Deputation von der Voraussetzung ausging, dass sich die Kosten der Einhebung der direkten Steuern aus den gegebenen Verrechnungsgrundlagen sicherund gleichmássig eben nieht ermitteln lassen. Würden sie jedoch nach der entgegengesetzten Anschauung der geehrten ungarischen Eegnicolar-Deputation, und zwar unverándert mit den von ihr angeführten Betragen abgerechnet, so würde dadurch eine Differenz von ungefáhr 7 /ioo Perzent herbeigeführt werden. Zűr Unterstützung ihrer Vorschláge in Betreff des perzentualen Verháltnisses hat sich die Deputation in ihrem Protokollauszuge noch auf zwei Momente berufen, ohne denselben jedoch ir­gend welchen ziffermássigen Ausdruck zu gebén. Das Eine derselben und zwar das minder wichtige, erscheint durch die in dem Protokoll­auszuge der geehrten ungarischen Deputation enthaltenen Mittheilungen aufgeklárt. Die Deputation zog námlich aus der Differenz, welche nach der ihr von der Eegierung auf Verlangen mitgetheil­ten Tabelle, zwischen dem Práliminare der direkten Steuern, und dem Erfolge besteht, den na­heliegenden Schluss, auf das Vorhandensein namhafter Steuerrückstánde, namentlich bei der Grundsteuen In der Annahme der Eichtigkeit dieses Schlusses wurde sie noch durch den Umstand bestárkt, dass in den Staatsvoranschlagen bei den Einnahmen aus den direkten Steuern, regel­mássig ein Betrag von mehreren Millionen an „Steuerrückstanden u praliminirt erscheint, wáhrend beim Erfolge in der gedruckten Vorlage nur einmal (im Jahre 1871) Steuerrückstánde separat als Einnahme ausgewiesen wurden, die Deputation alsó meinen musste, dass die eingegangenen Steuerrückstánde abgesehen vom Jahre 1871 beim Erfolge der einzelnen Steuern ausgewiesen wurden, wáhrend wegen der abgesonderten Práliminirung derselben beim Voranschlage der ein­zelnen Steuern auf sie keine Eücksicht genommen werden zu sein scheint. Nach der Mittheilung der geehrten ungarischen Eegnicolar-Deputation rührt indessen die erst gedachte Differenz zwi­schen Voranschlag und Erfolg nieht von rückstándig gebliebenen Steuern, sondern davon her,

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