Képviselőházi irományok, 1869. III. kötet • 241-347. sz.

Irományszámok - 1869-263. A fiumei kérdés ügyében kiküldött magyar bizottság jelentése az országgyüléshez

76 263. SZÁM. Da nun sowohl das kroatische, als das ungarische Comité, in der Absicht, für die gemeinsamen Angelegenheiten ein Littorale, wie dasselbe vor dem Jahre 1848 bestand, herzustellen, damit die Einheit in der Administration der gemeinsamen Angelegenheiten im ganzen Littorale eingeführt werde, sich dies­bezüglich in ihren Vorlagen damit befasst habén, so beehren sich die Fiumaner Deputirten, indem diesel­ben den kroatischen Entwurf, als mit ihren Rechten und Méressen im Widerspruche stehend, übergehen, auf den Entwurf des ungarischen Comités vom 2. Juni dieses Jahres, welchen sie als G-rundlage des Aus­gleiches annehmea, einige Bemerkungen zu unterbreiten, sie bemerken jedoch gieichzeitig, dass im Falle, als dieselben von dem ungarischen Comité nicht berücksichtiget werden sollten, sie den ungarischen Ent­wurf dennoch seinem ganzen Inhalte nach annehmen. ad. I. Da das Littorale, wie es vor dem Jahre 1848 bestand, aus den 3 Districten von Fiume, Buccari und Yinodol gebildet war, so glaubt man, es sei correcter, denselben anstatt „der gmze District", „das ganze Gebiet" zu nemien, sowie die Benennung „District" in „Körper oder Complex* umzuandern. ad. II. Ganz einverstanden. ad. III. Da eine gute Justizpflege auch die Einheit der Gerichtssprache erfordert, so wáre hier zu bestimmen, dass bei diesen Gerichteu die Gescháftssprache ausschliesslich die italienische sei, umsomehr als die kroatische Regierung es anerkannt hat, dass die kroatische Sprache sich in den Seerechts-Processen als Justizsprache noch nicht eignet. ad. IV. Da man aus der Fassung des ersten Satzes annehmen könnte, der Gouverneur sei der Chef der Munizipal-Verwaltung, so ware derselbe in dem Sinne zu verfassen, dass der Gouverneur die Re­gierung in den autonómén Angelegenheiten vertritt. ad. V. VI. VII VIII. Gegen diese Punkte habén die Deputirten Fiumes nichts einzuwenden. ad. IX. Die Fiumaner Deputirten wünschen, wie sie sich schon in ihrem ersten Entwurfe ge­áussert habén, dass bis zur endgiltigen Regelung, sowohl der gemeinschaftlichen, als der auf Fiume be­zügliehen autonómén Rechts-Angelegenheiten, der jetzige Zustand in der privát Justizpflege beibehalten werde. Die Fiumaner Deputirten aussern überdies den Wunsch, dass um den jetzigen provisorischen Zu­stande sobald als möglich ein Ende zu machen, die Regierung ohne Verzögerung einen Gouverneur ernenne, um allsogleich die uöthigen Schritte einzuleiten, welche zur endgiltigen Regelung und Durchführung, soAvohl ihrer autonómén, als der gemeinschaftlichen Angelegenheiten zu führen hatten. Pest, 10. Juni 1869. Die Fiumaner Mitglieder der Regnikolar-Deputation: Anton Dr. Handich m. p. Dr. Anton Griacicli m. p. Josef Mayer m. p. Ludwig Adamich m. p. */.e) melléklet az Y-ik ülés jegyzőkönyvéhez. In der letztverflossenen Sitzung, der auf Grund des Gesetzes vom 8. November 1868 tagenden Regnikolar-Deputation, wurde der Antrag der Herren ungarischen Deputirten dedato 2. Juni 1869 im Ge­genstande der Fiumaner Frage zur Lesung gebracht, und die Vereinbarung getroffen, denselben an die beiden anderen Faktorén auszufolgen, indem die kroatischen Deputirten ihrem eigenen Wunsche gemass, gieichzeitig

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