Főrendiházi irományok, 1896. XII. kötet • 566-594. sz.

Irományszámok - 1896-566

Auszug aus dem Protokolle der am 29. April 1898 zu Wien abgehaltenen Sitzung der behufs neuer­licher Feststellung der Beitragsquote zu den gemeinsamen Auslagen vom österreichischen Reichsrathe entsendeten Deputation. Referent Dr. Beer verliest den Entwurf der Antwort auf das Nuntium der ungarischen Regnicolar-Deputation. Mit der Feststellung der Beitragsquote zu den Kosten der gemeinsamen Angelegenheiten auf zehn Jahre, das ist vom 1. Jänner 1899 bis 31. December 1908 ist die österreichische Deputation einverstanden. Die österreichische Deputation hat nicht das Mandat erhalten, über das durch das Gesetz vereinbarte Präcipuum in Verhandlung zu treten, erklärt sich jedoch bereit, den Wunsch der ungarischen Deputation bei dem Reichsrathe befür­worten zu wollen, unter der Bedingung, dass in der zu vereinbarenden Beitragsleistung zu den Kosten der gemeinsamen Angelegenheiten die bisherige gesetzliche Belastung der Länder der ungarischen Krone ziffermässigen Ausdruck finde. Der Reinertrag der Zollgefälle wird bei dem Fortbestande der Gemeinsamkeit des Zollgebietes für die nächsten zehn Jahre als gemeinsam erklärt und nach Abzug der Beiträge für die Regiepauschalien zur Deckung der Kosten der gemeinsamen Angelegenheiten verwendet. Die österreichische Deputation kann die von der geehrten ungarischen Deputation in Vorschlag gebrachte Berech­uungsbasis für die BeitragsleisHing zu den Kosten der gemeinsamen Angelegenheiten nicht als eine gute, noch als relativ beste bezeichnen, muss auch darauf hinweisen, dass die Quote vor 30, 20 und 10 Jahren nicht auf der gleichen Grund­lage durch beiderseitige Vereinbarung berechnet wurde. Sowohl 1867 als 1877 beruhte das schliesslich erzielte Ergebnis auf einem Compromiss zum Theil durch die Initiative und Vereinbarung der beiden Ministerien, und vor 10 Jahren wurde n ach langwierigen schriftlichen und mündlichen Verhandlungen »von allen speciellen Berechnungen abgesehen und ohne Präjudiz für die Zukunft, die Aufrechterhaltung des zu Recht bestehenden Zustandes für weitere 10 Jahre in Vor­schlag« gebracht. Da aus den in dem Jahre 1896 übermittelten Nuntien der geehrten ungarischen Deputation nicht ersichtlich ist, auf welchen Positionen die Beitragsquote damals berechnet wurde, die vorgelegten Ergebnisse der Steuerleistung für das 1895 auch an dem Schlussergebnisse nicht viel ändern würden, wenn dieselbe Grundlage bei der Berechnung fest­gehalten würde, so fehlt für die österreichische Deputation jeder Anhaltspunkt, in eine kritische Prüfung der von der ungarischen Deputation ermittelten Beitragsleistung einzugehen und »jene Positionen zu bezeichnen, welche in die Rechnung aufgenommen oder hinweggelassen werden sollen«, davon ganz abgesehen, dass die österreichische Deputation principiell s eit jeher eine andere Basis für die Berechnung befürwortet hat und namentlich bei den indirecten Steuern das Netto­ef trägnis in Betracht gezogen und bei denselben jene Steuern ausgeschieden wissen wollte, welche nicht nach gleichen Grundsätzen eingehoben werden oder beide Reichshälften ungleich belasten, ein Grundsatz, woran österreichischerseits bei allen Verhandlungen seit 1867 festgehalten wurde. Ueberzeugt, dass die Verschiedenheit der bisher von beiden Seiten festgehaltenen Berechnungsgrundlage zu einem Einverständnisse nicht führen dürfte, hat die österreichische Deputation in ihren Nuntien im Jahre 1896 einen anderen Schlüssel in Vorschlag gebracht, der von der ungarischen Deputation abgelehnt wurde, auch bei den mündlichen Ver­handlungen angeregt, eventuell auf Grund des gesammten Nettoerträgnisses der directen und indirecten Steuern das Beitrags­verhältnis festzustellen. Neue Vorschläge ist die österreichische Deputation zu machen nicht in der Lage, jedoch bereit, in mündliche Verhandlungen einzutreten, um vielleicht gemeinschaftlich zu einer Modalität zu gelangen, wodurch in gerechter und billiger Weise die für die gesammtstaatlichen gemeinsamen Interessen so wichtige Angelegenheit zu einem befriedigenden Abschlüsse gebracht werden könnte. Wien, den 29. April 1898. Dieses Nuntium wird von der österreichischen Deputation angenommen und beschlossen, dasselbe in der Form ei nes Protokollauszuges nach Budapest der ungarischen Quotendeputation zu übermitteln. Schönborn m. p., Obmann. Beer m. p., Referent.

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