Újabb Madách Imre-dokumentumok a Nógrád Megyei Levéltárból és az ország közgyűjteményeiből - Adatok, források és tanulmányok a Nógrád Megyei Levéltárból 18. (Salgótarján, 1993)

I. Madách Imrére közvetlenül vonatkozó dokumentumok (1823. január 21. – 1865. szeptember 16.) - 98. Plachy Sámuel – birtokba – visszahelyezési keresete; kéri Madáchné Majthényi Annával és örököstársaival szemben jogainak érvényesítését (Balassagyarmat, 1857. augusztus 4.)

den dies hinsichtlichen Grund meines gestellten Begehrens ganz fallen lassen, zugleich aber mich dahin zu äußern, daß ich und mein Bruder Anton, in dem Divék­Ujfalussyschen Processe in der Beilage G. ingerirl worden sind. Indem ich nun, nicht nur wegen Schwäche meines Seheorgans, des Lesens unfermögend, sondern auch wegen der, mit meinen hohen Alter eingetretenen Schwäche meines Gedächtnißes, den dicsfälligen Irrthum zu bemerken, und die Mangelhafte, meine Verirettunk wahrzunehmen, nicht im STande war, für den Veranlaßer dieser Mängel ich nicht angeschen werden kann. Und weil ich über diese meine mangelhafte Vcrtreüung, wie auch über die irrthümliche Anwendung der Beil. F. erst am 18. November 1. J. durch meinen gegenwärtigen Rechtsfrcund- aufgeklärt worden bin, welchen Umstand ich mit meinem Haupteide beweisen kann, und in Folge dieser Aufklärung die neue Urkunde G. ersi am 9. Dez. 1856. mier verschaffen konnte. Auf Grunde der vorangelaßenen halte ich um Wiedereinsetzung in vorigen STand und neuerliche Entscheidung der Hauptsache angesucht, doch wegen Nichtbenennung der sämtlichen Geklagten, wurde mier meine Eingabe mit dem Bescheide sub A. rückgestellt. Mit Ergänzung auch dieses Mangels, daher STelle die ergebene Bitte Ein löbliches k.k. Comitats Gericht, beliebe nicht nur wegen Verschulden meines frühern Anwaltes, sondern auch auf (irunde des vorgefundenen neuen Beweises sub G. im Sinne des XI. Hauptstuckes der civ. pr. Ordnung die Wiedereinsetzung in vorigen STand zu bewilligen, und zur Abänderung des Urthciles C. die in der Begründung I. hergezählten Mängeln ersetzende folgende Angaben zu berücksichtigen. a./ Aus den Auch dem Hauptprozesse beigeschloßenen Beilagen sub F. 1. K. L. hervorgehet, daß weil. Emerich Divck Újfalussy drei Söhne, nämlich Georg. Julian und Gregor erzeugend, die zwei erstem ohne Nachkommen verstorben, Gregorius aber die. in der Beilage M. benannte vier Kinder, Ladislaus, Johann, Magdalena und Ephrosina hinterließ, von denen die, in der hier beigeschloßenen genealogischen Tabelen benannte Divék Ujfalussysche Nachkommen in fier Linien abslammen. b./ Aus den Urkunden B. F. G. gehet vor, daß diese Divck-Újfalussysche Erben gegen die Grafen Károlyi wegen die Ortschaften Fót, Palota, und die Puszién Sikátor und Káposztás Mcgyer bei der bestandenen Königl. Curia Processe geführt hatten. c/ Nach der Urkunde B. haben sich die in dieser Beilage benannte, in den erwähnten Processen als Kläger, und Ingerirten gestandene Emerich Divck Ujfalussysche Nachkommen mit den Geklagten Károlyi dahin verglichen, daß die Divék Ujfalussyschen von den geführten Processen abstanden, (recherirten) die in denen inaclivirte Güter den Geklagten abtraten, verkauften, und von den Grafen Károlyi einen Kaufschilling p. 120.000 fl.W. sich zahlen ließen, von dieser Summe die Hälfte beim Zustande kommen des Vergleiches alsogleich, die andere Hälfte aber nach halben Jahre wirklich aufgenommen hatten, mit der in der Beilage B. klar beigesetzten Bedingung und über sich genommenen Verbindlichkeit, daß die aus dieser Summe alle in den erwähnten Processen ingerirtc Ujfalussysche Nachkommen befriedigen, und selben abzukommenden verhältnißmäßigen Antheil ausfolgen werden. d./ Da nun nach den, in Punctc a. obzitirten Beilagen die Emerich Divck­Ujfalussyschcn Nachkommen sich in Vier, in der Beilage M. Bezeichnete Linien theilen, natürlicher Weise folgt es, daß in gesetzlichen Erbwege auch sein Vermögen in Her 207

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