Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 52. (2007)
SCHMIED-KOWARZIK, Anatol: Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen zwischen Cisleithanien und Ungarn
Dafür gab Cisleithanien im juristischen Sinn nach, denn von nun an trat Cisleithanien als Alleinschuldner der Bank gegenüber auf. Auch war es durch eine Ad-hoc-Rückzahlung weit stärker betroffen als Ungarn. Es musste die gesamte Summe sofort aufbringen und sollte dafür von Ungarn den Wert von 30 Prozent allerdings durch fünfzig Jahre hindurch in gleichen Raten erhalten. An eine solche Ad-hoc-Rückzahlung war aber 1878 nicht zu denken und diese konnte auch nur mit Zustimmung der cisleithanischen Gesetzgebung verlangt werden. Beide Seiten mussten also einlenken und dies bewirkte die öffentliche Unzufriedenheit; doch andererseits konnten auch genau deswegen eigene wichtige Positionen durchgesetzt werden. Ein Kompromiss in einer schier ausweglosen Situation war 1878 gefunden worden. Dennoch bewirkte dieser Kompromiss einen gravierenden Unterschied zwischen beiden Teilen der Monarchie mit weit reichenden Konsequenzen: während Ungarn ohne größere finanzielle Belastung sich jederzeit für eine schnelle Abzahlung der 80-Millionenschuld aussprechen konnte, hatte von nun an Cisleithanien ein großes Interesse, die Rückzahlung in die Länge zu ziehen oder, was dann in den Ausgleichsverhandlungen nach 1895 der Fall war, andere Wege der Reduktion der Schuld zu suchen. Dieser Unterschied kennzeichnete dann auch das Verhalten beider Teile der Monarchie eben ab 1895, als eine starke Reduktion der Schuld wegen der Währungsreform notwendig wurde. Zwar stand - zumindest offiziell - der ungarische Finanzminister Lukacs in den Verhandlungen mit der Oesterreichisch- ungarischen Bank hinter seinem cisleithanischen Kollegen Bilinski, doch nicht der Sache selbst wegen, sondern wegen Zugeständnissen Biliftskis bezüglich der paritätischen Organisation der Bank. Als daher ab April 1896 der Widerstand der Bank gegen die so genannten „finanziellen“ Forderungen der Finanzminister immer stärker wurde und sie die geplante Reduktion der 80-Millionenschuld - in ihren Augen - im Wesentlichen selber zahlen sollte - 13,5 Millionen durch den Kursgewinn der Bank bei der Neubewertung des Goldwertes 1892 und 10 Millionen für das neue zehnjährige Privilegium -, war es Bilinski, der den Kontakt zur Bank abbrach. Lukacs nahm hingegen die Stellung eines Vermittlers ein. Auch der Höhepunkt der Krise im August 1896 wurde nur dadurch überwunden, weil sich Lukäcs zwar der Bank gegenüber auf Bilinskis Seite stellte, andererseits aber der cisleithanischen Regierung unmissverständlich zu verstehen gab, nur mit der Oesterreichisch-ungarischen Bank die Notenbankgemeinschaft aufrechtzuerhalten. Sein Druck auf beide Seiten, im allgemeinen als notwendiger Verhandlungspartner, aber in dieser speziellen Frage dennoch faktisch Unbeteiligter, zwang beide Seiten wieder an den Verhandlungstisch. So waren in den Verhandlungen über die Notenbank und hier besonders über die 80- Millionenschuld 1895-1897 letztlich nicht beide Teile der Monarchie die großen Kontrahenten, sondern Cisleithanien und die Oesterreichisch-ungarische Bank. Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen 225