Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 52. (2007)

SCHMIED-KOWARZIK, Anatol: Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen zwischen Cisleithanien und Ungarn

Anatol Schmied-Kowarzik Rückzahlung letztlich bis zum Beginn der Währungsreform 1892 nicht ernsthaft gedacht werden. In den Verhandlungen 1875-1878 stand im Mittelpunkt der Diskussion, wer der eigentliche Schuldner der 80-Millionenschuld sei, Cisleithanien - ungarische Auffassung - oder die gemeinsame Monarchie - Position Cisleithaniens. Da für die damalige Oesterreichische Nationalbank nur von Interesse war, dass die Schuldzugehörigkeit geklärt werde und eine größere Rückzahlung nicht zur Debatte stand, mischte sie sich in die Verhandlungen zwischen den beiden Teilen der Monarchie bezüglich der 80-Millionenschuld kaum ein, anders als bei den anderen Diskussionspunkten in Bezug auf die Bank. Auf Grund der diametral entgegengesetzten Positionen beider Teile der Monarchie und der fehlenden Bereitschaft beider nachzugeben, schien eine Kompromisslösung unmöglich. Dennoch musste die Frage der Schuld geklärt werden, wollte man nicht in einem währungspolitischen Desaster enden. Derm ohne Einigung wäre die 80-Millionenschuld zur Schuld ohne Schuldner geworden; das hatte sich 1868 herausgestellt, als die Bank die ihr zustehenden 340 000 Gulden nicht erhielt, da Ungarn überhaupt nicht und Cisleithanien nicht alleine zahlen wollte. Ab diesem Zeitpunkt bis 1878 hing die gesamte Schuld gänzlich in der Luft. Und da das Wesen der Schuld die fehlende Silberdeckung der Banknoten war, hätte es international größte Auswirkungen auf die Währung gehabt, wenn kein Teil der Monarchie bereit gewesen wäre, für diese Schuld zu haften. Im Interesse der Währung, der Kreditwürdigkeit und der Wirtschaft allgemein mussten beide Teile der Monarchie einen Weg aus der verfahrenen Situation finden. Durch seinen Alleingang in der Frage des § 102 der Statuten der Notenbank machte nun der cisleithanische Reichsrat unmissverständlich klar, dass er eine Mithaftung Ungarns unter allen Umständen verlangte. So wurde ein Kompromiss gefunden, der beide Seiten nicht befriedigte, ja auch nie hätte befriedigen können. Ungam erklärte sich bereit, an der Abtragung der Schuld mitzuzahlen und dafür zumindest für die nächsten zehn Jahre seinen Anteil an den Dividenden der Bank dafür zu verwenden, d. h. eine Beteiligung von 30 Prozent. Dies war ein wesentlich höherer Betrag, als Ungam bei den unifizierten Schulden 1867 übernommen hatte. Außerdem war zu erwarten, dass, solange die 80-Millionenschuld nicht aus währungs- oder anderen finanzpolitischen Überlegungen zurückgezahlt werden musste, in den folgenden Ausgleichen die Bestimmungen von 1878 übernommen würden. Dennoch waren keine großen Gewinne aus den Dividendenzahlungen für beide Teile der Monarchie zu erwarten, so dass dadurch auch keine großen Verluste für die ungarische Finanzverwaltung entstanden. Zwischen 1878 und 1895 erhielten beide Teile der Monarchie insgesamt nur ca. 3,7 Millionen Gulden von der Bank. Und für den Fall einer Ad-hoc-Rückzahlung hatte Ungam auch sichergestellt, dass die Belastung durch die 80-Millionenschuld eher gering ausfiel. Faktisch aber hatte Ungam nachgegeben, da es sich ab diesem Zeitpunkt an der Rückzahlung beteiligte. 224

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