Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 52. (2007)
SCHMIED-KOWARZIK, Anatol: Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen zwischen Cisleithanien und Ungarn
DIE 80-MILLIONENSCHULD UND DIE WIRTSCHAFTLICHEN AUSGLEICHSVERHANDLUNGEN ZWISCHEN CISLEITHANIEN UND UNGARN Anatol Schmied-Kowarzik Einleitung Die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen zwischen Ungarn und Cisleithanien sorgten regelmäßig fur grundlegende Diskussionen in beiden Teilen der Monarchie. Alle zehn Jahre galt es, die drei integralen Bestandteile des wirtschaftlichen Ausgleiches zu erneuern, das Quotenabkommen, das Zoll- und Handelsbündnis und - ab 1878 - die Privilegierung der gemeinsamen Notenbank. Auf Grund der unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen Cisleithaniens und Ungarns war bei der Vielfalt und Komplexität der zu behandelnden Fragen ein breites Diskussionsfeld vorhanden. Viele Problematiken, die in einem Ausgleich nicht im beiderseitigen Interesse geklärt werden konnten, wurden beim folgenden Ausgleich erneut zur Sprache gebracht, so dass sich einige wie ein roter Faden durch die Geschichte der Ausgleichsverhandlungen zogen. Eines dieser Probleme war die so genannte „80-Millionenschuld“. Der Höhepunkt ihres öffentlichen Interesses nach 1867 lag in der Periode 1868-1878, so dass sie während der Ausgleichsverhandlungen 1875-1878 eine sehr zentrale Rolle spielte. Doch auch in den Verhandlungen zum vierten Wirtschaftsausgleich zwischen den Regierungen Badeni und Bänffy 1895-1897 besaß sie eine immense Sprengkraft, diesmal allerdings weniger als Differenzpunkt zwischen Cisleithanien und Ungarn als vielmehr zwischen Cisleithanien und der gemeinsamen Notenbank, der Oesterreichisch-ungarischen Bank. Interessant wird die 80-Millionenschuld auch deshalb, weil sie, bedingt durch ihre Natur einer Staatsschuld bei der Notenbank, eine Position zwischen den drei Bereichen des Wirtschaftsausgleiches einnimmt und nicht einem zugeordnet werden kann. Als Staatsschuld gehörte sie entsprechend den Bestimmungen des staatsrechtlichen ungarischen Ausgleichsgesetzes von 1867' in den Bereich der paktierten Angelegenheiten. Im Gegensatz dazu ließ das cisleithanische 1 Gesetzartikel (in Hinkunft: G.A.) XII ex 1867. Seitenzahlen, die beim Hinweis auf einzelne Paragraphen angegeben werden, beziehen sich auf: Zo 1 g er, Ivan: Der staatsrechtliche Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn. Leipzig 1911. Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 52/2007 175