Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 52. (2007)

SCHMIED-KOWARZIK, Anatol: Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen zwischen Cisleithanien und Ungarn

Anatol Schmied-Kowarzik staatsrechtliche Ausgleichsgesetz von 18672 den Paragraphen über die Staatsschulden dem über die Quote folgen - §§ 3 und 4 -, um zu verdeutlichen, dass sie beide im Zusammenhang miteinander sahen; faktisch zählten die Staatsschulden aber nicht zur Quote. Hier muss schon als Kuriosum erwähnt werden, dass die 80-Millionenschuld das einzige nicht zur Quote gehörende Thema war, das von den Quotendeputationen verhandelt wurde, nämlich im April 1878, nachdem die Regierungsvorschläge von beiden Parlamenten der Monarchie verworfen worden waren. Und da die 80-Millionenschuld gegenüber der gemeinsamen Notenbank bestand und ihre Unverzinslichkeit eine wesentliche Gegenleistung der Bank für das Privilegium war, konnte sie schließlich auch nicht von der Notenbankfrage getrennt gesehen werden. Schließlich besitzt die 80-Millionenschuld noch aus einem gänzlich anderen Grund eine besondere Bedeutung. Diese Schuld war unter anderem durch die Ausgabe enormer Mengen an ungedecktem Staatspapiergeld entstanden, das, als diese Maßnahmen fast zu einem Staatsbankrott führten, einfach in Banknoten umgetauscht wurde. Dadurch verloren aber die Banknoten die gesetzmäßig notwendige Silberdeckung. Zwar verpflichtete sich die österreichische Monarchie, die notwendigen Mittel für das Silber zu beschaffen, doch blieb der Staat bis 1866 der Bank 80 Millionen Gulden schuldig. Und eben dieser Fehlbetrag war die so genannte 80-Millionenschuld. Die Entwicklung der 80-Millionenschuld nach 1867 kann somit als zweiter Teil der Geschichte dieser Schuld betrachtet werden. Die 80-Millionenschuld ist daher nur einer der vielen Problembereiche des Wirtschaftsausgleiches, aber sie nimmt wegen ihrer finanz- und währungs­politischen Bedeutung doch einen besonderen Stellenwert unter diesen vielen Diskussionspunkten ein. Der erste Teile dieser Arbeit beschäftigt sich mit der Stellung der 80- Millionenschuld im Komplex des Wirtschaftsausgleiches; in einem zweiten Teil wird die Klärung dieser Schuld im zweiten Wirtschaftsausgleich 1878 behandelt und im dritten Teil geht es um die Diskussionen zum vierten Wirtschaftsausgleich 1895-1897, die Schuld im Rahmen der 1892 begonnenen Währungsreform deutlich zu reduzieren. Das anschließende Resümee versucht die Verhandlungen und ihre Ergebnisse zu beurteilen. 2 Gesetz vom 21. Dezember 1867, R.G.B1. Nr. 146/1867. Seitenzahlen, die beim Hinweis auf einzelne Paragraphen angegeben werden, beziehen sich auf: Die österreichischen Verfassungsgesetze, hrsg. und kommentiert von Edmund Bematzik, Wien 1911. 176

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