Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 49. (2001) - Quellen zur Militärgeschichte – 200 Jahre Kriegsarchiv

TEPPERBERG, Christoph: Das Militärmatrikelwesen in Österreich

Christoph Tepperberg rung und Aufbewahrung der Militär-Tauf-, Trauungs- und Sterb-Bücher“ verlaut- bart.71 Die einschneidendsten Neuerungen waren: 1. die Einführung des Begriffes „Militärmatriken“, 2. die Abschaffung der Matrikelführung bei den Regimentskaplänen, und 3. die selbstständige Matrikelführung bei den nicht-katholischen Militärseel- sorgem Führung der Matriken Die Führung der ..Militär-Tauf-, Trauungs- und Sterbematrikeln“ oblag nunmehr den Militärpfarrem in ihren Pfarrbezirken und den Militärkuraten in deren Garni­sonen und Anstalten (§ 1). Die Militärkapläne hingegen hatten in Hinkunft keine Matriken mehr zu führen, sondern hatten die von ihnen vollzogenen geistlichen Handlungen nach Truppenkörpem oder Militäranstalten getrennt in Temione (Matrikelbögen) einzutragen und im Frieden vierteljährlich dem zuständigen Militärpfarrer, im Kriege monatlich dem Feldsuperior einzusenden (ij 20). Eine Folge dieser neuen Matrikulierungspraxis war, dass auch die urkundlichen Ausfer­tigungen aus den Matriken, d. h. die Tauf-, Trau- und Totenscheine, künftig nur noch von Militärpfarrem oder Militärkuraten auszustellen waren (§ 1 und 10). Übergangsbestimmungen Die Matriken und Archivdokumente aller Regimenter, die bisher von eigenen Regimentskaplänen geführt worden waren, waren von diesen zu inventarisieren und dem zuständigen Militärpfarrer zu übergeben (§ 2). Der Militärpfarrer hatte diese Regimentsmatriken zur vorschriftsmäßigen Weiter­führung zu übernehmen und für diejenigen Truppenkörper, für die bisher keine eigenen geistlichen Protokolle geführt worden waren, separate Matriken anzule­gen (§ 4). In diese teils übernommenen, teils neu angelegten Protokolle hatte der Militär­pfarrer aus den von den Militärkaplänen eingesendeten Temionen (Matrikelbögen) diejenigen Fälle, die in den Amtsbereich des Militärpfarrers gehörten, einzutragen, außerdem die sonstigen eingesendeten Matrikelscheine (der Zivilseelsorger). Die Temione hatte der Militärpfarrer zusammen mit den Matrikelduplikaten aus den von ihm selbst vorgenommenen geistlichen Handlungen an das Apostolische Feld­71 76 KA, KM Präs. 34-4/1 aus 1869, Karton 299 (Präs. Nr. 2014. 26. Mai 1869); KA, AAFV, Akten 1869, Karton 152; NVBI. vom 3. Juni 1869, 47. Stück, S. 375 - 386, Nr. 151; Wagner: Die k. (u.) k. Armee, S. 533; K i n z 1: Darstellung der historischen Grundlagen, S. 128.

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