Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 49. (2001) - Quellen zur Militärgeschichte – 200 Jahre Kriegsarchiv
TEPPERBERG, Christoph: Das Militärmatrikelwesen in Österreich
Einführung eigener Matriken für die nicht-katholische Zivilgeistlichkeit In die Jahre 1829 bis 1830 fallt auch ein anderes wichtiges Ereignis der zivilen Matrikelführung, nämlich die Dotierung der nicht-katholischen Seelsorger mit eigenen öffentlichen Kirchenbüchern. Seit Erlassung des Toleranzpatents von 1781 war den „Akatholiken“ zwar das Führen eigener Kirchenbücher gestattet, doch besaßen diese keine Urkundenqualität. Die öffentliche Matrikelführung oblag weiterhin den katholischen Pfarrern, die die „akatholischen“ Tauf-, Trau- und Sterbefälle, getrennt von den katholischen, in ihre Matrikel aufzunehmen hatten. Matri- kulierungszuständig war jeweils derjenige Pfarrer, welcher die jura stola bezog.67 Mit Allerhöchster Entschließung vom 20. November 1829 wurde nun den „akatholischen“ Seelsorgern die Befugnis erteilt, eigene öffentliche Tauf-, Trau- ungs- und Beerdigungsmatriken zu führen, ,,wie sie derzeit bei den katholischen Pfarrern eingeführt und vorgeschrieben sind“. Diese Entschließung wurde mit k. k. Hofkanzlei-Verordnung vom 26. November 1829 (ZI. 27.801) bzw. mit Zirkulare der nö. Landesregierung vom 10. Dezember 1829 verlautbart. Die Generalkommanden wurden darüber vom Hofkriegsrat mit 14. Mai 1830 in Kenntnis gesetzt.68 Die katholischen Matrikelführer besaßen zunächst auch weiterhin ein gewisses Aufsichtsrecht, ihnen mussten noch bis 20. Jänner 1849 die „akatholischen“ Duplikate zwecks Aufnahme in ihre Pfarrma- trikel eingesendet werden.69 70 Die Neuerungen des Jahres 1869 Ganz entscheidende Neuerungen brachte das Jahr 1869, als Folge der oben erwähnten organisatorischen Änderungen in der Militärseelsorge. Basierend auf den mit 15. Jänner 1869 publizierten „Organischen Bestimmungen“7" wurde mit Zirkularverordnung des Reichs-Kriegsministeriums vom 26. Mai 1869 die im Einvernehmen mit dem Apostolischen Feldvikariat verfasste „ Vorschrift über die FühDas Militärmatrikelwesen in Österreich 67 KA, Manuskript Hübler, Bd. 13, S. 460, Nr. 69 (1782). 68 KA, HKR, F 27 - 11 aus 1830, Karton 4399 (14. Mai 1830, F 726); KA, HKR, F 22 - 63 aus 1830, Karton 4398 (5. August 1830, F 1225); vgl. Kinzl: Darstellung der historischen Grundlagen, S. 128. 69 Die Standesregister in Ö s terre i c h, S. 24; G ri e ß I, Anton: Kirchliche Vorschriften, S. 303 f.; Geyer: Handbuch der Wiener Matriken, S. 214; Jäger-Sunstenau: Das Matri- kenwesen in Österreich, S. 5. 70 KA, KM Präs. 45-3/1 aus 1869 (Präs. Nr. 43, 15. Jänner 1869); NVBI. vom 15. Jänner 1869, 3. Stück, Nr. 17; Bjelik: Militär-Seelsorge, S. 204; Kinzl: Darstellung der historischen Grundlagen, S. 127. 75