Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 49. (2001) - Quellen zur Militärgeschichte – 200 Jahre Kriegsarchiv

TEPPERBERG, Christoph: Das Militärmatrikelwesen in Österreich

Christoph Tepperberg vom Hofkriegsrat mit 3. Februar 1829 (N 166) und 21. Jänner 1830 (N 146) in Kenntnis gesetzt/’1 Die Personen der Militärgrenze gehörten zur militia stabilis und waren daher nicht der Militärseelsorge unterstellt. Nach Einholung eines Gutachtens des Apo­stolischen Feldvikariats vom 20. Juli 1830 verfugte der Hofkriegsrat, dass auch die Geistlichkeit in der Militärgrenze, gleich der ungarischen Zivilgeistlichkeit, die vorgeschriebenen jährlichen Extrakte über verrichtete auswärtige militärgeistliche Funktionen an ad militiam vagam gehörigen Individuen ordnungsgemäß einzusen­den habe. In der Militärgrenze waren etwas andere Matrikelformulare in Gebrauch als bei der militia vaga. Deshalb wurde eigens darauf hingewiesen, dass bei dieser Gelegenheit an eine Änderung der Protokollfuhrung in der Militärgrenze nicht gedacht sei.64 Nummer und Folio des auswärtigen Protokolls Das Reskript vom 3. Juli 1784 enthielt als Beilage die vom Apostolischen Feld­vikariat ausgearbeiteten Formulare, nach denen die Feldkapläne ab dem 1. Jänner 1785 ihre Tauf-, Trauungs- und Sterbeprotokolle zu verfassen hatten. In diesen Formularien scheint erstmals die Rubrik „Laut Pfarr-Protocoll [...], Folio [...]“ auf.“ Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass derjenige Geistliche, der eine kirchliche Handlung vomahm, vielfach nicht zugleich auch der zuständige Matrikelführer war. Wenn z.B. von einem Zivilgeistlichen eine Taufe an einem Soldatenkind eines Regiments vorgenommen wurde, so hatte er die Handlung ei­nerseits in seine zivile Pfarrmatrikel einzutragen, zusätzlich aber einen Matrikelex­trakt dem zuständigen Regimentskaplan einzusenden, der die Eintragung unter Angabe des externen Lokats in seine Regimentsmatrikel aufnahm. In der Praxis kam dieses Formular zunächst nicht in Gebrauch. Erst im Zuge der Neuerungen von 1829-1830 wurde ein Matrikelformular mit der Rubrik „ Nummer und Folio des auswärtigen Protocolls“ eingefuhrt. Dieses fand ab ca. 1832 in den Militär­pfarren auch tatsächlich Verwendung und blieb im Wesentlichen bis 1918 in Ge­brauch/’6 In den Duplikaten wurden zudem in der Rubrik ,, Anmerkungen “ Nummer und Folio des Originalprotokolls vermerkt. * 64 65 * 65 KA, HKR, N 5 - 6 aus 1830 (21. Jänner 1830, N 146); KA, HKR, F 22 - 63 aus 1830 (5. August 1830, F 1225). 64 KA, HKR, N 5 - 77 aus 1830 (20. Juli 1830, N 2172). 65 Ebenda, B 17-242 aus 1784 (30. Juni 1784, B 1193); KA, Manuskript Hübler, Bd. 16, S. 292 - 298, Nr. 120 (HKR, 3. Juli 1784, B 1193); KA, AAFV, Karton 31. 66 Der Wechsel des Formulars ist in den zeitlich entsprechenden Matrikelbänden des Kriegsarchivs feststellbar. 74

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