Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 49. (2001) - Quellen zur Militärgeschichte – 200 Jahre Kriegsarchiv

TEPPERBERG, Christoph: Das Militärmatrikelwesen in Österreich

Christoph Tepperberg zur aktiven Dienstleistung einberufen. Dazu kam die Aktivierung der Feldrabbiner in der Reserve, da für israelitische Soldaten im Frieden keine Seelsorger systemi- siert waren. Dasselbe galt auch für die bei den Landwehren eingeteilten Geistli­chen.21 Mit dem Ende des Weltkrieges und dem Untergang der Donaumonarchie stellte die österreichisch-ungarische Militärseelsorge ihre Tätigkeit ein. An ihre Stelle traten die Militärseelsorgen in den Nachfolgestaaten. Auch die Republik Österreich erhielt eine neue Militärseelsorge, die bis 1938 die Soldaten des Bundesheeres betreute.22 II. Rechtsnonnen und Praxis der Matri kel ftihrung Zu den Aufgaben der Feldkapläne der kaiserlichen Regimenter gehörte neben der Seelsorge im engeren Sinn auch das Führen der „geistlichen Protokolle“, d.h. der Tauf-, Trauungs- und Sterbematriken, wie es durch das Konzil von Trient (1545— 1563) für die gesamte römisch-katholische Kirche angeordnet worden war.23 Das kirchliche Matrikelwesen war für die Militärverwaltung keineswegs eine periphere Angelegenheit, vielmehr wandte man den Kirchenbüchern der Regimenter und Garnisonen von Anfang an ein großes Augenmerk zu. Denn die Kirchenmatrikel - die zivile wie die militärische - war lange Zeit hindurch die einzige universelle Personenevidenz der Monarchie. Die Vorschriften zur Führung dieser Personenstandsbücher wurden von den Konzilien und Bischöfen bestimmt und waren zunächst dem Einfluss des Staates mehr oder minder entzogen. Die Richtlinien, die von den Feldvikaren (Militärbischöfen) für die Militärmatrikelführung erlassen wurden, stimmten daher auch im Wesentlichen mit den zivilkirchlichen Instruktionen überein. Aber auch die unter verstärktem staatlichen Einfluss zu Stande gekommenen Vorschriften des 18. und 19. Jahrhunderts wichen von den zivilkirchlichen Nonnen nur insoweit ab, als es die Eigenheiten des Militärdienstes erforderten.24 21 Vgl. Lipusch, Viktor: Österreich-Ungarns katholische Militärseelsorge im Kriege. Wien 1938; Legier, Johannes: Militärseelsorge in der österreichisch-ungarischen Armee 1867 -1918. Wien 1979; NVBI. vom 7. Februar 1914. 7. Stück, Nr. 28. 22 Jäger-Sunstenau, Hanns: Das Matrikenwesen in Österreich. In: Adler. Zeitschrift für Ge­nealogie und Heraldik, l.(XV), II. Heft (1948). (Sonderabdruck), S. 1 - 8, hier S. 6 f. 23 Geyer, Rudolf: Handbuch der Wiener Matriken. Wien 1929, S. 21 I. 24 Bjelik: Militär-Seelsorge, S. 341; Kinzl: Darstellung der historischen Grundlagen, S. 127; Wrede, Alphons Freiherr von: Geschichte der k. und k. Wehrmacht. Bd. I - 5, Wien 1898-1905, Bd. 1, S. 71. 64

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