Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 49. (2001) - Quellen zur Militärgeschichte – 200 Jahre Kriegsarchiv

TEPPERBERG, Christoph: Das Militärmatrikelwesen in Österreich

sitze zugewiesen (für AB: Wien, Prag, Budapest und Hermannstadt; für HB: Wien, Graz, Budapest und Agram).17 1896 war je ein griechisch-katholischer, griechisch-orientalischer und evangeli­scher Seelsorger mit dem Titel „Militärerzpriester“ bzw. „Militärsenior“ den ka­tholischen Militärpfarrern gehaltsmäßig gleichgestellt worden. 1898 grenzte man die Amtsbezirke der „akatholischen“ Seelsorger neu ab. Die Amtssitze waren nun­mehr für die Evangelischen AB: Krakau, Wien, Budapest und Hermannstadt; für HB: Wien, Budapest, Kaschau und Hermannstadt; für die griechisch-orientalischen Geistlichen: Budapest, Agram, Sarejevo, Großwardein, Temesvár, Hermannstadt und Lemberg.18 Die letzte große Veränderung brachten in Folge Allerhöchster Entschließung vom 2. September 1904 die Neuauflage der „Organischen Bestimmungen für die Militärseelsorge“ und die „Dienstvorschrift für die Militär-Geistlichkeit“. Bei den katholischen Seelsorgern wurde die Zweiteilung in Feldkuraten und Feldkapläne abgeschafft, es gab nur noch Feldkuraten (1. und 2. Klasse). Die Militärpfarrer hießen nun wieder Feldsuperioren. Abgesehen von den leitenden Geistlichen des Apostolischen Feldvikariats (1 Apostolischer Feldvikar, 2 Feldkonsistorialdirekto- ren, 2 Feldkonsistorialsekretäre) gab es nunmehr 15 Feldsuperioren, zwei Akade­miepfarrer, 27 geistliche Professoren und 73 Feldkuraten; an griechisch­orientalischen zwei Felderzpriester und acht Feldkuraten; an evangelischen beider Konfessionen je einen Feldsenior, einen geistlichen Professor sowie vier Feldku­raten AB bzw. drei Feldkuraten HB. Dazu kamen noch im Okkupationsgebiet ein Feldsuperior, 12 römisch-katholische, je ein reformierter und griechisch­orientalischer Feldkurat sowie zwei Militär-Imame.19 * All das galt zwar für das gemeinsame Heer, nicht aber für die beiden 1868 im Zuge der Wehrreform errichteten Landwehren: die k. k. Landwehr und die könig­lich ungarische Honvéd. Sie unterhielten im Frieden keine Seelsorger, ihre geistli­chen Funktionen wurden von der Zivilgeistlichkeit vorgenommen. Während des Ersten Weltkrieges wurde der Personalstand der Militärgeistlichen aller Konfessionen bedeutend vermehrt.2" Vor allem wurde die große Zahl der im Reservestand und in der Evidenz des Landsturmes befindlichen Militärgeistlichen Das Militärmatrikel wesen in Österreich 17 Wagner: Die k. (u.) k. Armee, S. 536; Dienstvorschrift für die Militär- Geis tl ic h k e i t. Wien 1887. 18 Ebenda, S. 537. 19 KA, KM Präs. 34-12/4 aus 1904 (Präs. Nr. 6551); Wagner: Die k. (u.) k. Armee, S. 537; Dienstvorschrift für die M i 1 i tär-G e i st 1 i c h k e i t. Wien 1904. 211 Alleine die evangelischen Militärgeistlichen umfassten mehr als 500 Personen; vgl. Tepper- berg, Christoph: Evangelische in Habsburgs Heer, ln: Evangelische in Österreich. Vom Anteil der Protestanten an der österreichischen Kultur und Geschichte (Katalog zur gleichnamigen Aus­stellung in der Österreichischen Nationalbibliothek, Wien, November 1996 bis Feber 1997), Wien 1996, S. 130 - 136, hierS. 134. 63

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