Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 49. (2001) - Quellen zur Militärgeschichte – 200 Jahre Kriegsarchiv

TEPPERBERG, Christoph: Das Militärmatrikelwesen in Österreich

Die Feldsuperioren hatten eine den Dechanten der zivilen Diözesen vergleichbare Stellung. Ihnen waren insgesamt 151 Feldkapläne unterstellt, die als Regimentska- pläne sowie als Spitals-, Festungs-, Garnisons- und Gardekapläne fungierten.* Alle diese Feldkapläne hatten in ihrem Bereich die Jurisdiktion selbstständiger Militär­pfarrer. Daneben wurden, wie schon bisher, wann immer es die Umstände erfor­derten, auch Zivilseelsorger zur Durchführung militärgeistlicher Handlungen („ Functionen “) herangezogen.* 9 10 Zunächst waren bei den k. k. Truppen nur römisch-katholische Seelsorger syste- misiert. Ab den Jahren 1846-1860 wurden jedoch bei mehreren Regimentern auch griechisch-unierte (griechisch-katholische), ab 1834 und 1858 auch orthodoxe (griechisch-orientalische) Seelsorger eingeteilt.111 Nachdem bei der k. k. Armee bereits 1832 zwei evangelische Feldprediger (je ein lutherischer und ein refor­mierter) angestellt worden waren, wurde im Jahre 1860, also noch vor dem 1861 erlassenen Protestantenpatent, 12 Gamisonsfeldpredigerstellen beider Konfessio­nen in Wien, Verona, Ofen, Lemberg, Prag und Hermannstadt geschaffen. Seit 1866 waren auch Feldrabbiner vorgesehen, jedoch nur für den Mobilisierungsfall.11 Einschneidende Änderungen in der Militärseelsorge brachten die Allerhöchsten Entschließungen vom 30. Juli und 22. August 1868 sowie vom 3. Jänner 1869, die im Zuge der großen Wehrreform erflossen waren. Durch die daraufhin mit Zirku­larverordnung des Reichs-Kriegsministeriums vom 15. Jänner 1869 publizierten „Organischen Bestimmungen für das Reichs-Kriegsministerium, die General- und Militär-Commanden, die Militär-Intendanzen, die Militär-Seelsorge und für das Hilfsämter-Personale“ wurden die Regimentspfarren aufgelöst, der Status des Re­gimentskaplans abgeschafft. Die Monarchie zerfiel nunmehr in militärseelsorgerli- cher Hinsicht in 17 Militärpfarrbezirke mit dem Sitz beim jeweiligen Generalkom­mando (seit 1883 „Korpskommando“)- Die Leitung dieser Pfarrbezirke oblag an Das Militärmatrikelwesen in Österreich * B j e 1 i k : Militär-Seelsorge, S. 138; Kinzl: Darstellung der historischen Grundlagen, S. 126. 9 Umgekehrt hatten Militärgeistliche das Recht, dort wo keine Gamisonskirche bestand, Taufen in Zivilkirchen vorzunehmen; vgl. KA, Normalien-Sammlung, „Sammlung der [...] an die k. k. oesterreichische Armee ergangenen politisch-oekonomischen und Justiz-Militair-Gesetze“, Manu­skript, bearbeitet von Franz H übler [in Hinkunft: Manuskript Hübler], Bd. 32, S. 1391, Nr. 699 (1808). 10 Wagner, Walter: Die k. (u.) k. Armee - Gliederung und Aufgabenstellung 1848-1914. In: Die bewaffnete Macht (Die Habsburgermonarchie 1848-1918, Bd. 5), Wien 1987, S. 142 - 633, hier S. 267. 11 Ebenda, S. 267; vgl. auch Hanak, Julius: Die evangelische Militärseelsorge im alten Öster­reich unter besonderer Berücksichtigung ihrer Eingliederung in den kirchlichen Verband, ln: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich 87 (1971), S. 3 - 140 und ebenda 88 (1972), S. 3 - 74; Die Kriegsmacht Oesterreichs. Bd. 1.2. Wien 2. Aull. 1875, Bd. 1, S. 306. 61

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