Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 49. (2001) - Quellen zur Militärgeschichte – 200 Jahre Kriegsarchiv

EGGER, Rainer: Das Kriegsarchiv vom Ersten zum Zweiten Weltkrieg

Rainer Egger Archiv abzuführen, das auch sofort mit der Anlage eines entsprechenden Zettelka- taloges begann.' Nicht so eindeutig verfuhr man mit den sicher wichtigeren operativen Akten der einzelnen Kommandos. Nach der „Vorschrift für die Höheren Kommandos der Armee im Felde“1 * * 4 waren die nicht mehr benötigten Akten in das Hinterland abzu­senden und zwar sollten die Akten des AOK in das Direktionsbüro des Generalsta­bes gelangen, jene der Armeekommandos an diejenigen Militärkommandos, in deren Standorten sie aufgestellt worden waren. Ebenso sollten die Archivalien der höheren Heereskommandos sowie jene der k. k. Landwehr und des k. k. Landstur­mes an die zuständigen Militärkommandos kommen; für die entsprechenden Kommandos der k. u. Landwehr waren die k. u. Landwehrdistriktskommandos als Ablieferungsort vorgesehen. Bei der Demobilisierung sollten dann die operativen Akten und Tagebücher dem Kriegsministerium vorgelegt werden: also eine weit­gehende Zerreißung der Überlieferung der operierenden Armee.5 6 Dass diese Regelung in der Praxis nicht durchführbar war, zeigte sich bald: eine telegraphische Anfrage der Armeegruppe Pflanzer-Baltin vom 20. März 1915, stellte diese Regelung in Frage: Nach E-53 sind Akten beim Militärkommando Nagyszeben zu deponieren, da dies nach Lage des Ortes nicht empfehlenswert erscheint wird um diesbezügliche Entschei­dung gebeten. Und das Kriegsministerium entschied rasch, am 7. Mai 1915 wurde eine Berich­tigung des erwähnten Dienstbuches ausgegeben, in welcher verfügt wurde, dass die nicht mehr benötigten Akten an das Kriegsarchiv abzusenden wären; und bei der Demobilisierung waren alle Akten und Tagebücher direkt dem Kriegsarchiv zu übersenden. Weiters waren alle jene Feldakten von 1914/15 die bereits an einzelne Militärkommandos oder andere Stellen des Hinterlandes übermittelt worden waren, unverzüglich direkt an das Kriegsarchiv zu übersenden/' Für die Benützung standen diese Akten aber nicht zur Verfügung, die (nicht amtliche) Einsicht seitens einzelner Forscher - ohne Anschauung der Person und Charge - war bis auf weiteres verboten. Trotz dieser an sich eindeutigen Regelung gab es noch Widerspruch von Seiten einzelner Kommandos, so etwa von dem Divi­sionär FML Stöger-Steiner, der meinte die Sichtung der Akten seiner Division könne nach der Demobilisierung nur durch einen Generalstabsoffizier dieser Divi­sion vorgenommen werden.7 1 Österreichisches Staatsarchiv Wien, Kriegsarchiv [in Hinkunft: KA], Manuskripte zur Geschichte des Kriegsarchivs [in Hinkunft: Ms-KA], Nr. 1 bis 7 [in Hinkunft: Hoen-Chronik] II, S. 6, S. 63; Anfang 1916 waren in diesem Katalog bereits etwa 300.000 Namen verzeichnet. 4 KA, Dienstbüchersammlung, Reservat-Dienstbuch E-53 (1913), Punkt 64 und 65. 5 Es gab allein 16 Militärkommandos. 6 KA, Kriegsministerium [in Hinkunft: KM] Präs. 75-11/1 ex 1915. 7 Ebenda 75-11/6 ex 1915. 14

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