Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 48. (2000)

AUER, Leopold: Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv und die Geschichtswissenschaft. Zum 250 jährigen Jubiläum seiner Gründung

Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv und die Geschichtswissenschaft Lothar Groß auch für die Geschichtswissenschaft Bleibendes leisten können12. Nach 1945 haben dann Historiker wie Erika Weinzierl, Hans Wagner, Hanns Leo Mikoletzky, Richard Blaas oder Rudolf Neck, die drei letzteren zuletzt Generaldi­rektoren des Österreichischen Staatsarchivs13, ihre berufliche Laufbahn am Haus-, Hof- und Staatsarchiv begonnen. Für die unmittelbare Gegenwart möchte ich stell­vertretend für alle anderen Gerhard Rill erwähnen, der nicht nur ein hervorragender Direktor in einer schwierigen Zeit war, sondern auch sehr viele wichtige Arbeiten zur Herrschaft Ferdinands I. sowie zu Diplomatie und Verwaltung des 16. Jahrhun­derts veröffentlicht hat14. Die Rolle und der Rang eines Archivs als Arbeitsstätte historischer Forschung hängen wesentlich von seiner Anziehungskraft auf Besucher ab, und diese beruht ihrerseits auf dem Reichtum und der Vielfalt der Bestände, dem Niveau ihrer Er­schließung und dem möglichst ungehinderten Zugang zu ihnen. Auch die Ent­wicklung der historischen Methode muss natürlich in Betracht gezogen werden. Zwar haben Archive immer schon als Materiallieferanten unterschiedlichen Aus­maßes für historische Forschungen gedient, zur methodisch begründeten Forderung wurde ihre Benützung aber erst mit der Entwicklung der Geschichtswissenschaft in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts. Seither war le gout de l'archive, um mit der französischen Kulturwissenschaftlerin Arlette Farges zu sprechen15, aus der historischen Arbeit nicht mehr wegzudenken, für die er gleichzeitig Antrieb wie Gefahr bedeutet, weil man in der unübersehbaren Menge der Archivalien auch sehr leicht die Orientiertheit verlieren kann. Seit den Anfängen seines Bestehens waren Bestände des Haus-, Hof- und Staats­archivs für Historiker zugänglich, aber sie benötigten dafür eine Bewilligung der Staatskanzlei, die nur jenen Auserwählten gewährt wurde, von deren Forschungen man sich eine Förderung oder zumindest keine Gefährdung der eigenen Interessen erwarten durfte. Schriftstücke, die für die Dynastie, den Staat oder die Religion als nachteilig oder schädlich angesehen wurden, durften nicht vorgelegt werden, und den Hinweis „nicht vorgelegt“ findet man in den Beständen bis zum Ende der Monarchie, weil bis 1918 an einer Vorzensur der vorzulegenden Archivalien im Prinzip festgehalten wurde. Unter diesen Umständen blieb die Benützung anfangs eine sehr eingeschränkte und die Zahl der Besucher dementsprechend gering. In den drei Jahrzehnten vor dem Amtsantritt Ameths zählte man acht Benützer pro 12 Vgl. zu ihnen mit Hinweisen auf weitere Literatur Auer, Leopold: Der Beitrag der Archive zur universitären Ausbildung. In: Scrinium 51 (1997), S. 39-45, hier S. 42 Anm. 7 und S. 44 Anm. 13. 13 Vgl. die Würdigungen in den ihnen gewidmeten Festschriften MÖStA 25 (1972); 31 (1978) und 39(1986). 14 Vgl. Koh 1 er-Kammerhofer-Springer: Haus-, Hof- und Staatsarchiv (wie Anm. 2) S. 16 f. 15 Zitiert nach Grafton, Anthony: Die tragischen Ursprünge der deutschen Fußnote, München 1988, S. 51. 57

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