Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 48. (2000)

LILLA, Joachim: Die Vertretung Österreichs im Großdeutschen Reichstag

Joachim Lilla wegen Diebstahls von Geld und Wertgegenständen durch Nachschlüssel in mehre­ren Fällen als Hausdiener in Bruck an der Mur; November 1930 sechs Monate schwerer Kerker wegen Diebstahls von Geld und Wertgegenständen durch Nach­schlüssel in mehreren Fällen als Hausdiener in Bruck an der Mur; Juli 1931 14 Tage schwerer Kerker wegen Diebstahls von Lebensmitteln während der Straf­haft; Juli 1933 14 Tage schwerer Kerker wegen Diebstahls von zwölf Fichtenbäu­men. Gauleiter Uiberreither vertrat die Auffassung, es sei „ganz ausgeschlossen [...], Kalcher das Reichstagsmandat zu belassen“, und ersuchte um möglichst baldige Erledigung dieser Angelegenheit, da im Kreis Bruck, wo Kal­cher beheimatet ist und seine Vorstrafen bekannt sind, nach wie vor es nicht verstanden wird, daß so ein Mann die Ehre hat, Reichstagsabgeordneter zu sein. In einem Vermerk für den Fraktionsvorsitzenden Dr. Frick legte Fraktionsge­schäftsführer Dr. Hans Fabricius am 7. Januar 1939*' die über Kalcher vorliegenden Erkenntnisse nieder: Die vier Vorstrafen wurden ein wenig herabgespielt unter Hinweis auf Kalchers uneheliche Geburt und die Tatsache, daß seine Großmutter „nach den Strafakten Alkoholikerin sein“ sollte. Dem stellte Fabricius einen missglückten Sprengstoffattentatsversuch Kalchers auf eine Gendarmeriekanzlei in Hafendorf am 21. Juli 1934 gegenüber, weshalb Kalcher am 20. September 1935 wegen Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz zum Tode verurteilt worden sei. Das Todesurteil sei Anfang 1935 in einem Wiederaufnahmeverfahren zwar bestä­tigt, Kalcher aber später zu 20 Jahren Kerker begnadigt und am 18. Februar 1938 amnestiert worden. Fabricius führt weiter aus, dass das Verhalten Kalchers vor Gericht „politisch m[eines]. E[rachtens]. nicht restlos erfreulich“ gewesen sei: Einerseits habe er zuvor mit den Sozialdemokraten sympathisiert, andererseits auch zu erkennen gegeben, er habe „bei dem Sprengstoffanschlag insofern unter Zwang und Angst gehandelt“, weil er Repressalien der Nationalsozialisten befürchtete. Immerhin bleibt der Tatbestand bestehen, daß Kalcher mindestens in einem Falle, vermutlich sogar in mehreren, im vermeintlichen Interesse der Bewegung sein Leben eingesetzt hat, zum Tode verurteilt war und dann mehrere Jahre Freiheitsstrafe verbüßt habe. Fabricius schließt mit dem Votum, dass Kalcher als Reichstagsabgeordneter, „auch nach Ansicht des Reichskommissars Bürckel und des zuständigen Gauleiters, mit Rücksicht auf die Art seiner Vorstrafen nicht tragbar“ sei. In einem von Fabri­cius entworfenen Schreiben an Gauleiter Uiberreither85 86, das Frick noch am selben Tage Unterzeichnete, wurde eine Verfügung über den Ausschluss Kalchers aus dem Reichstag87 übersandt. Frick hielt es jedoch angesichts der Mitgliedschaft Kalchers in NSDAP und SA und seiner bisherigen Aktivitäten für die Partei 85 BA NS 46/14, fol. 27-31. 86 Ebenda, fol. 33. 87 Ebenda, fol. 35: „Bei Nachprüfung Ihrer Akten hat sich ergeben, daß Sie in den Jahren 1928 bis 1933 mehrmals gerichtlich bestraft worden sind. Nach der Art dieser Vorstrafen ist es nicht möglich, daß Sie länger dem Reichstag und der Reichstagsfraktion angehören. Ich schließe Sie 250

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