Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 48. (2000)

LILLA, Joachim: Die Vertretung Österreichs im Großdeutschen Reichstag

Die Vertretungen im Grossdeutschen Reichstag ein recht hohes Sozialprestige, ein Titel, mit dem auch manch kleiner „Hoheitsträger“ der Partei in der Provinz sich gern schmückte7’. Wie die Wiederbesetzung erledigter Reichstagsmandate erfolgte, lässt sich im Wahlkreis Österreich anhand dreier Fälle exemplarisch dokumentieren, bei denen die jeweiligen Abgeordneten ihr Mandat aberkannt bekamen oder es zwangsläufig niederlegen mussten: Max Kalcher, Johann Esel und Eduard Hönisch. Max Kalcher77 78 Nur wenige Monate nach der Reichstagswahl vom 10. April 1938 setzte der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs79, Gauleiter Josef Bürckel, den Vorsitzenden der NSDAP-Reichstagsfraktion Frick am 3. August 193880 davon in Kenntnis, dass der Reichstagsabgeordnete Max Kalcher „wie nun81 festgestellt wurde mit 4 kriminellen Vorstrafen belastet“ sei. Im Einzelnen handle es sich um- vier Monate Arrest wegen Diebstahls, sechs Monate Kerkers wegen Diebstahls und zweimal je 14 Tage Arrest wegen Diebstahls. Nach Auffassung Bürckels vertrage es „sich nicht mit der Ehre und Sauberkeit der Partei nach außen einen solchen Vertreter des Volkes[!] im Reichstag zu sehen“. Er regte an, dass Kalcher sein Amt freiwillig niederlegen und er aus dem Reichstag entlassen werden sollte. Als Nach­folger für Kalcher schlug er Professor Suchenwirth vor. Die NSDAP-Reichs­tagsfraktion vertrat hingegen die Auffassung, daß eine Entlassung Kalchers aus dem Reichstag „wenn er nicht freiwillig ausscheidet, nach dem Gesetz lediglich im Wege eines Ausschlusses aus der Fraktion möglich“ wäre82. Diese wäre jedoch nach Kalchers Vorgeschichte (Verurteilung zum Tode wegen seiner nationalsozia­listischen Betätigung) „(auch bei Feststellung früherer krimineller Vorstrafen) nur schwer tragbar“. Stattdessen wurde um die Übersendung der einschlägigen Strafakten gebeten. Deren Übersendung zog sich bis November 1938 hin, weil sie zunächst bei der Gauleitung Steiermark angefordert werden mussten83. In einem Bericht des Gauleiters Uiberreither84, der der Reichstagsfraktion ebenfalls übermit­telt wurde, stellte dieser fest, dass Kalcher folgende kriminellen Vorstrafen habe: Februar 1928 vier Monate schwerer Arrest auf (später widerrufene) Bewährung 77 Vgl. auch Butzer: S. 405-411. 78 Vorgänge in BA NS 46/14, fol. 11-35. 79 Hierzu wurde Bürckel am 23. April 1938 ernannt. 80 BA NS 46/14, fol. 11. 81 Offenbar im Zusammenhang mit einer systematischen Überprüfung der Vorgeschichte der öster­reichischen MdR. 82 NSDAP-Reichstagsfraktion, gez. Fraktionsgeschäftsführer MinR Fabricius, an Reichskommissar Bürckel, 16. 08. 1938; Ebenda fol. 13. 83 Reichskommissar Bürckel an NSDAP-Reichstagsfraktion, 10. 12. 1938; Ebenda fol. 19. 84 Gauleitung Steiermark an Reichskommissar Bürckel, 21. 11. 1938; Ebenda fol. 15-17. 249

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