Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 48. (2000)

AGSTNER, Rudolf: Österreichische Konsulate in der Schweiz

Rudolf Agstner sia 1752 aus Ersparnisgründen begonnene Tradition, die auch von der Republik Österreich fortgesetzt wurde und wird. Im Juni 1914 unterhielt Österreich-Ungarn 474 Konsulate in aller Welt, wovon 364 Honorarkonsularämter waren. Im Jahre 1918 war die tatsächliche Zahl auf einen Bruchteil gesunken, obwohl von den am 11. Oktober 1918 verzeichneten 37 Generalkonsulaten, 10 Honorargeneralkonsulaten, 65 Konsulaten und 145 Ho­norarkonsulaten, 11 Vizekonsulaten und 109 Honorarvizekonsulaten sowie 2 Kon- sularagentien und 99 Honorarkonsularagentien der Großteil in Feindstaaten gele­gen war und daher nur am Papier bestand. Die Republik Österreich unterhält im Jahre 2000 weltweit 262 Konsulate, davon 245 Honorarämter; mit 16 Generalkonsulaten und einem Konsulat nimmt sich die Zahl der effektiven Konsularämter im Vergleich zu k. u. k. Zeiten eher bescheiden aus. Von den Konsulaten befinden sich ein Generalkonsulat (Zürich) und zwei Honorargeneralkonsulate (Basel, Genf) und fünf Honorarkonsulate in der Schweiz sowie eines im Fürstentum Liechtenstein. Die nachstehende Studie geht der Frage nach, wann, wo und aus welchen Grün­den k. k., k. u. k. bzw. österreichische (Honorar-) Konsularämter in der Schweiz errichtet wurden, erstellt eine Chronologie aller Amtsleiter dieser Konsulate und versucht die Adressen festzustellen, wo österreichische bzw. k. u. k. Konsuln am­tierten. Sie beruht auf den im Haus-, Hof- und Staatsarchiv und im Archiv der Republik verwahrten Verwaltungs- und Personalakten. Wesentliche Beiträge aus Schweizer Archiven wurden von Honorargeneralkonsul Agathon Aemi, Doyen des bemischen Consularcorps, zur Verfügung gestellt, wofür ihm an dieser Stelle Dank ausgesprochen sei. Die Geschichte der österreichischen Konsulate in der Schweiz seit 1947 und im Fürstentum Liechtenstein seit 1966 konnte nur an Hand der im Bundeskanzleramt verwahrten Ministerratsprotokolle und der im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten befindlichen Verwaltungsakten und Karteikarten erforscht wer­den. An der Botschaft Bern sind keine relevanten Akten über die österreichischen Konsulate vorhanden, da diese bei der Übersiedlung in das neue Botschaftsgebäude 1998 im Sinne des § 80 des Handbuchs für den österreichischen auswärtigen Dienst, wonach „andere Akten 10 Jahre nach dem Eingang“ skartiert werden kön­nen, vernichtet wurden. Ähnlichen Umgang mit Akten betrieben die österreichi­schen Honorarkonsulate. Bereits 1942 waren von der deutschen Gesandtschaft in Bern zahlreiche nicht benötigte Akten der ehemaligen österreichischen Gesandt­schaft zu einer Papiermühle verbracht worden. Im Hinblick auf die Gefahr, dass noch weitere Akten skartiert und der historischen Forschung für immer entzogen werden, wurden alle auffindbaren Akten über Österreichs Konsulate in der Schweiz und Liechtenstein durchgesehen und für die Zielsetzung dieses Beitrages, eine möglichst lückenlose konsularische Institutionengeschichte zu verfassen, berück­sichtigt und gegebenenfalls mit Daten aus Schweizer Archiven ergänzt. 16

Next

/
Oldalképek
Tartalom