Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 48. (2000)

AGSTNER, Rudolf: Österreichische Konsulate in der Schweiz

Die Gründe für die Errichtung von Konsulaten im westlichen Nachbarstaat waren unterschiedlich; aus Kostengründen wurden - und hier unterscheidet sich die Re­publik Österreich nicht von der Monarchie - meist nur Honorarkonsuln bestellt, die das Recht zum Bezug der tarifmäßigen Gebühren hatten bzw. denen in der Er­ste Republik ein - oft nur bescheidener - Anteil an den Einnahmen aus Konsular­gebühren zugestanden wurde. Erst die Zweite Republik ging von dem Grundsatz aus, dass Honorarkonsuln ihre Funktion tatsächlich unentgeltlich versehen, was aber fallweise die Gewährung von Zuschüssen oder Übernahme von Kosten durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten nicht ausschließt, welches damit noch immer besser fahrt, als wenn an verschiedenen Orten effektive Konsu­late errichtet werden müssen. Für die 1861 erfolgte Errichtung des k. k. (Honorar-) Konsulats Genf waren we­der kommerzielle Gründe noch eine österreichische Kolonie, sondern staatspolizei­liches Interesse an einer Überwachung der in Genf damals zahlreichen revolutionä­ren Elemente maßgebend - heute kommt solchen Gesichtspunkten keine Bedeu­tung mehr zu. Es dauerte nicht lange, und das k. u. k. Ministerium des Äußern wurde sich bewusst, dass die Konsularorganisation in der Schweiz nicht optimal war. Der Geschäftsträger in Bem, Zulauf, kam 1868 zum Schluss, I. daß ein einziges und noch dazu mit dem Sitze an der äußersten Grenze der Schweiz gelegenes Konsulat für die Wahrung der handelspolitischen Interessen Österreichs durchaus unzureichend ist, II. daß die Arbeitskraft eines einzigen Beamten, nämlich des Honorarkonsuls, für das in so vieler Beziehung wichtige, geschäftlich sehr in Anspruch genommene Konsulat in Genf den dienstlichen Anforderungen nicht genügt. Unklar war auch die Grenze des Genfer Konsularsprengels; soll [...] der die ganze Schweiz umfassen, so ist der Aussichtspunkt Genf ebenso un­genügend als das heutige Konsulatspersonale [...]. Konsul Schäck in Genf befürwortete die Einteilung der Schweiz in drei Konsularbezirke mit den Amtssitzen in Genf, Zü­rich und Basel und bittet den Rayon des Genfer Konsulates auf die 5 französischen Kantone Genf, Freiburg, Waadt, Wallis und Neuchätel beschränken zu wollen. Zulauf unterstützte „das Prinzip der Errichtung mehrerer Konsulate“ und bean­tragte „daß die Schweiz in 2 oder 3 Konsulatssprengel eingeteilt werde“ sowie weiters die Gewährung einer Zahlung von 800 fl ö.W. an das Honorarkonsulat Genf „zur Besoldung eines Beamten sowie zur Haltung einiger Fachzeitungen“, letzteres wohl deshalb, da das k. ung. Ministerium für Ackerbau, Industrie und Handel vom Genfer Honorarkonsulat laufend detaillierte Wirtschaftsberichte ver­langte.12 Österreichische Konsulate in der Schweiz - Teil 1 12 ÖStA, HHStA, AR, F 8, K 27, Staaten P-S 1850-1869, Ges. Bem XIX vom 11. April 1868. 17

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