Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 48. (2000)
AGSTNER, Rudolf: Österreichische Konsulate in der Schweiz
Rudolf Agstner Ersparung vieler Unkosten“ den Konsuln befreundeter Mächte - in der Regel die Konsuln von Frankreich, England, Spanien und Venedig, fallweise auch der Niederlande - als kaiserliche Agenten anzuvertrauen. Als Entgelt wurde ihnen das Recht zum Bezug der Konsulargebühren zugestanden. Gleichzeitig wurde aber auch Vorsorge getroffen, qualifizierte Beamte auszubilden. Am 1. Januar 1754 nahm die „k. k. Akademie der Morgenländischen Sprachen“, kurz „Orientalische Akademie“ genannt, ihren Betrieb auf. Sie bildete k. k. Beamte für den Dienst an der k. k. Internuntiatur in Konstantinopel und an den k. k. Konsulaten im Osmanischen Reich aus. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts stellte sich heraus, dass der Lehrplan der Orientalischen Akademie nicht mehr modernen Anforderungen entsprach. Der Unterricht in Türkisch, Persisch und Arabisch war sicherlich interessant, aber kaum geeignet, den Handel der Monarchie mit dem Westen zu fördern. Kaiser Franz Joseph genehmigte daher am 7. Juli 1898 eine Zweiteilung des linguistischen Unterrichts in eine orientalische und eine westländische Abteilung bei gleichzeitiger Betonung volkswirtschaftlicher Disziplinen; um die Änderung auch nach außen sichtbar zu machen, verfügte der Kaiser dass die Ausbildungsstätte nunmehr den Namen „k. u. k. Konsularakademie“ zu tragen hatte. Deren Absolventen waren, wie schon zuvor die der Orientalischen Akademie, von der Ablegung der „Konsular- Attaché-Prüfung“ befreit. Im k. k. Konsularwesen fanden schon früh Honorarkonsuln - nach heutigem Sprachgebrauch — Eingang; sie sollten in der Folge eine wichtige Rolle spielen. So waren im Jahre 1763 von den 27 k. k. Konsulsposten nur 10 mit eigenen Konsuln besetzt, die übrigen wurden von fremden Konsuln geleitet. In den folgenden Jahrzehnten kam es zu einer raschen Ausweitung der Konsularorganisation; 1789 bestanden 17 Generalkonsulate, 32 Konsulate und 26 Vizekonsulate, zusammen 76 Konsularämter. Bis zum Juni 1914 war die Zahl auf 474 Konsulate in aller Welt angewachsen, wovon 364 Honorarkonsularämter waren. Der Umstand, dass die Mehrzahl der Konsulate fremden Handelsleuten anvertraut war, welche den ihnen obliegenden Pflichten nur unbefriedigend nachkamen, und häufig vorkommende Beschwerden wegen Übervorteilungen bei der Einhebung der Konsulartaxen führten nach 1815 zu einer Reform des österreichischen Konsularwesens. Am 13. Juni 1825 genehmigte Kaiser Franzi, das Prinzip, dass die wichtigeren Konsularämter mit wirklichen, gehörig qualifizierten Staatsbeamten besetzt werden. Ein Jahr später wurde in dem in italienischer Sprache verfassten „Reglement vom 12. April 1826 betreffend die von den k. k. Kriegsschiffen zu erteilenden Grüße“ in dessen Artikel 14 einige aus heutiger Sicht unglaubliche Privilegien für k. k. Konsularfunktionäre festgelegt. 2