Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47. (1999)

SAPPER, Christian: Kinder des Geblüts – die Bastarde Kaiser Rudolfs II.

Christian Sapper zwei Wochen - am 14. August spielt er noch Tennis - im Alter von 32 Jahren hin­weggerafft hat. Der Leichnahm wurde einbalsamiert'17 und am 1. September mit großem Prunk zu Grabe getragen. Die Mesner der Wiener Kirchen und Klöster bestätigen, daß sie für das Konduktläuten richtig bezahlt wurden. Die Ausläutung erfolgte zu Conduct, Requiem und Dreißigsten, d. h. am 1., 7. und 30. September. Geläutet wurde bei Maria am Gestade, dem Laurenzerkloster, Hofspital, Maria Magdalena, St. Peter, St. Georg, St. Jacob, St. Nikolai, Bürgerspital, St. Augustin, Minoriten, Dorothea­kloster, Schottenkloster, St. Michael - dort werden auch die Bamabiten und Kanto­risten belohnt; besonders teuer ist das Läuten bei St. Stefan (60 Gulden), weil dort jeder Chorherr beim Begräbnis eines Fürsten einen Taler erhält. Die Rechnung des Bahr-Leichers und Begräbnis-Ausrichters datiert vom 7. Sept. Die Dominikaner haben noch 15 Messen gelesen und auf Begehren der Kaiserin drei Tage lang alle Priester versammelt.* 518 Gestorben ist er wohl im Laurenzerhof in Wien, wo er seit längerem gewohnt hat. Der Laurenzerhof ist das große Eckhaus Fleischmarkt 17/Laurenzer- berggasse 1, hat zwei Höfe und ein hinteres Stöckl mit besonderem Aufgang in den 1. Stock. In dem Haus gab es auch ein Hofquartier, das jährlich 130 Gulden koste­te, d.h. die reguläre Miete wird 400 Gulden gekostet haben. Es war eine fürstliche Wohnung - der nächste Mieter ist der kaiserliche Hofmarschall. Hausbesitzer war ein Herr Sachs.519 Matthias hat an Hauszins bei ihm Schulden in der Höhe von 4 000 Gulden hinterlassen520, deren Begleichung sich über viele Jahre hinzieht.521 Der Verstorbene hat sich sehr für die Bezahlung seiner Schulden engagiert und daher wohl auch den Kaiser als seinen Universalerben eingesetzt. Es ist nicht un­interessant zu verfolgen, wie diese Schulden getilgt wurden. Im Mai 1627 berichtet die Hofkammer dem Kaiser, daß sie von Gläubigern des Don Matthias bestürmt werde, weil ja der Kaiser Universalerbe sei. Dabei sei sie, die Hofkammer mit der Sache überhaupt nicht befaßt gewesen, sondern zwei vom Hof deputierte Kommis­sare hätten die Verlassenschaft aufgenommen. In einer Audienz entscheidet der Kaiser, daß von besagten Kommissaren Testament und Verlassenschaft abzufor- dem wäre; außerdem sollten die Forderungen der Gläubiger untersucht werden.522 Die beiden Kommissare waren Johann B. von Verdenberg und Hans Ruprecht Hegenmüller. Sie hatten die Verlassenschaft von Don Matthias auf 21 730 Gulden geschätzt und dem Adrian de Briers übergeben. Der Kammerjuwelier de Briers 5,7 HKA, Nö. HA, W 61A/9, fol. 875. 518 HKA, Konv. Don Matthias, fol. 89-104. 519 HKA, HQB 12, fol. 83. 520 HKA, HZAB 76, fol. 633. 521 HKA, Nö. HA, S 103B, fol. 904. 522 HKA, HF, r. Nr. 208, 1627 Mai 31. 90

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