Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47. (1999)
SAPPER, Christian: Kinder des Geblüts – die Bastarde Kaiser Rudolfs II.
Kinder des Geblüts - die Bastarde Kaiser Rudolfs II. 12 Schillingen und nicht in langer Münze ausbezahlt werde. Die Hofkammer rät davon ab - weil dann alle diese Forderung stellen würden und weil denn die Cala- da nunmehr vor der Tür und täglich fiirzunehmen ist, so soll man Don Matthias einfach zur Geduld mahnen. Am 8. November gibt Ferdinand II. dazu sein placet.462 * Im Herbst des Jahres 1623 finden wir Matthias in Wien. Bis zu Jahresende spielt er an 24 Tagen Tennis mit verschiedenen hochadeligen und nichtadeligen Partnern. Die Tennisbegeisterung hält auch das ganze Jahr 1624 über an - Matthias kommt auf 70 Spieltage.461 4. 7. Fürstlicher Müßiggang und letzte Lebensjahre Im Spätherbst 1623 will Kaiser Ferdinand II. das Einkommen von Don Matthias - die Erzherzoge Leopold und Karl haben für ihn intercediert - auf eine neue Basis stellen und fordert ein diesbezügliches Gutachten der Hofkammer an. Diese berichtet, daß Don Matthias im Jahr 1620 nur deshalb 20 000 Gulden bewilligt worden waren, weil er damals keine anderen Einkommen hatte. Vorher hatte er aus der geistlichen Kontribution jährlich 2 000 Taler, die auf 6 000 Gulden verbessert worden waren, erhalten. 1621 wurden ihm ebenfalls 20 000 Gulden bewilligt - er hatte kein anderes Interteniment und dies waren in guter Münze ohnedies nur 2 000 Taler. Aniezo erhält er aber von Hochfl. Dl. der Infantin jährlich etliche tausend Gulden; außerdem ist die Münze reduziert, sodaß 1000 Gulden soviel wie 6 oder mehre tausend in langem Geld ausmachen [...] Auch diesorts sollte zwischen einem Ertzhörzog dessen Deputat mehrers nit, dann 20 000 Gulden billich ein Unterschied zu halten. Don Matthias soll sich im Kriegswesen gebrauchen lassen und darin avancieren - ein Deputat von 10-12 000 Gulden wäre dann für ihn ganz ausreichend. Ferdinand ist großzügiger als die Hofkammer und bewilligt ihm 15 000 Gulden jährlich. Wenn Rebellengüter frei würden, könnte man ihm diese - aber nur fide commissum - einräumen; er könnte diese dann anstatt der Amtsverweisung genießen. Das Deputat von Erzherzog Albrecht (20 000 Gulden) ist davon unberührt. Es wird von Ämtern bezahlt, die das Deputat der Infantin speisen und wird durch ihren Residenten hier bezahlt.464 Ferdinand II. befiehlt nun den Fürsten Dietrichstein und Liechtenstein, daß sie mährische Rebellengüter ausfindig machen, mit denen das Deputat bezahlt werden kann.465 Es ist jedoch weder aus den mährischen noch aus den böhmischen Rebellengütem noch etwas zu holen466, also müssen wieder die österreichischen Ämter den Haushalt von Don Matthias finanzieren: Ungarisch Altenburg zahlt 9 000, die Wassermaut Stein 3 000, die Maut Ybbs 2 000 und das 462 KA, HF, r. Nr. 192, 1623 Dez 12. 461 HKA, Konv. Don Matthias, fol. 133 f. 464 HKA, RA 100 B, fol. 262 f. und Nö. K, r. Nr. 219, 5 ex Jän 1624. 465 HKA, HF, r. Nr. 193, 1624 Jän 5, fol. 1-3. Nö. K, r. Nr. 219, 5 ex Jän 1624. 466 HKA, HF, r. Nr. 193, 1624 Jän 29 und Feb 24. 79