Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47. (1999)

Rezensionen

Vereinigung“ mit Sitz am Schwarzenbergplatz als einziger einschlägiger Verband im „Haus der Industrie“, eröffnet von Kaiser Franz Josef im März 1911, zu finden. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts verlor der IC seine Position als alleiniger Inter­essenvertreter der Industriellen durch die Gründungen des „Centralverbandes der Industriellen Österreichs“ (CVIÖ) 1892 und des „Bundes österreichischer Industri­eller“ (BÖI) 1897. Die jüngste in der Studie untersuchte Industriellenvereinigung war die 1906 gegründete „Hauptstelle österreichischer Arbeitgeberorganisationen“ (HSÖA). Die „organische Zentralisierung“ in der Monarchie zu verwirklichen, gelang erst knapp vor ihrem Ende mit der Konstituierung des „Reichsverbandes der österreichischen Industrie“, am 24. Februar 1918. Beinahe parallel zu den Industrieverbänden entwickelten sich die Handelskam­mern, die Sturmayr dem Thema der Studie folgend, nur wegen ihres Einflusses auf die Verbände skizziert. Das im Dezember 1848 erlassene Handelskammergesetz und die seit 1850 vorhandene gesamtösterreichische Kammerorganisation ermög­lichten schon durch ihr Alter eine „starke Sogwirkung“ auf die „freien Verbände“. Der nach dem IC 1892 gegründete CVIÖ verfolgte ebenfalls als Reaktion auf die 1891 erneuerten Handelsverträge die Interessen, vor allem der Baumwollindustrie. Auch die nach 1879, dem Jahr des „politischen Falls des Liberalismus“ notwendig gewordene staatliche Sozialpolitik führte der Unternehmerschaft die Notwendigkeit einer effizienteren Vertretung, als es der „elitäre“ IC war, vor Augen. Die Einfüh­rung der Unfall- und Krankenversicherung und die „sozialistische Agitation“ für den Achtstundentag waren der endgültige Anstoß zum ersten „Verbandstag“ am 20. April 1892. Die Frage nach der Rolle der Industrieverbände bei der Gestaltung der Wirtschaft eines Landes und besonders der Monarchie zwischen Vormärz und 1918 wird sich auf die Festlegung einer einheitlich, dem Verbandszweck dienenden Linie der in gesetzgeberischen Funktionen tätigen Verbandsmitglieder konzentriert haben. Ei­nen weiteren, besonders für die Gründungen ab den 1890er Jahre relevanten Zweck sahen die Industriellen in der „Bekämpfung“ der sozialpolitischen Forderungen der für die Produktion unerläßlichen, aber vom Profit auszuschließenden Arbeiter­schaft. Eine Einstellung, die im Zeitalter der Sozialpartnerschaft unvorstellbar geworden ist. Die Organisation der Verbände folgte den Grundsätzen des Vereinsrechts, mit der von der „Kontrolle“ auszuübenden Überwachung der Finanzgebarung, die sich zum Beispiel beim IC im Jahr 1908 an eingegangenen Mitgliedsbeiträgen auf 58 010 Kronen und an Ausgaben auf 54 200 Kronen belief. In der Einleitung nennt Sturmayr als „zentrale Aufgabe“ dieser Studie, die „Ursachen, Gründungsprozesse, Zielsetzungen und die Mittel zur Einflussnahme zu analysieren“. Die dazu nötige Quellenlage hält der Autor für die zur Abfassung der Studie erforderliche Ergänzung des Forschungsstandes als unvollständig, den For­Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47/1999 - Rezensionen 318

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