Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47. (1999)
STÖGMANN, Arthur: Die Erschließung von Prozeßakten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. Ein Projektzwischenbericht
„Denegata recentiora“ umfassen die Buchstaben H-Z. Nur die Serie „Obere Registratur“28 enthält Akten von Klägern aller Buchstaben. Die Prozesse sind im „Wolf sehen Repertorium“ nach den Klägemamen alphabetisch und innerhalb eines jeden Klägemamens zeitlich nach ihrem Beginn geordnet. Hinzu kommen die Namen der Beklagten, in knapper Form der Gegenstand des Prozesses, die Prozeßart (z. B. „in puncto mandati, appellationis“ etc.), die Prozeßdauer und die Archivsignatur. In einer Randrubrik finden sich erlassene Resolutionen29 * 31 32 und weitere Bemerkungen, vor allem Hinweise auf den Prozeßverlauf und auf andere Prozesse, die mit dem jeweils vorliegenden in Verbindung stehen. Diese Angaben sind jedoch zumeist sehr knapp, oft findet sich nur die Angabe der Verfahrensart ohne Hinweis auf den Gegenstand des Prozesses (z. B. „appellationis“). Das Problem des Zugriffs auf die im „Wolf sehen Repertorium“ vorliegenden Informationen besteht vor allem darin, daß lediglich die Klägemamen relativ rasch auffindbar sind. Alle anderen Namen und Sachbegriffe sind nur auffindbar, wenn man sich der zeitraubenden Mühe unterzieht, alle 17 Bände zur Gänze durchzusehen. Ein weiteres Problem ist die Tatsache, daß für die wichtige Serie der „Decisa“ nur auf die alten Archivsignaturen verwiesen wird und die modemen Kartonsignaturen nur mit Hilfe einer umständlichen Konkordanz zu ermitteln sind. Diese setzt jeweils eine alte Registratumummer mit bis zu 9 modemen Kartonnummem in Beziehung, die wiederum alle nachgeprüft werden müssen, um das jeweils Gesuchte auch tatsächlich finden zu können.’0 Der enorme Umfang des „Wolf sehen Repertoriums“ hat bis jetzt von einer Indizierung aller darin enthaltenen Namen und Begriffe abgehalten, da eine derart umfassende Arbeit mit den bestehenden personellen Kapazitäten des Haus-, Hof- und Staatsarchivs nicht zu bewältigen ist. Erste Versuche dieser Art wurden vor 20 Jahren unternommen, die jedoch nur demonstrativen Zwecken dienten und nicht in eine kontinuierliche Bearbeitung übergingen.’1 Immerhin existieren seit der Zwischenkriegszeit für einige kleinere Serien Zettelkarteien’2, die sämtliche in den entsprechenden Repertorien enthaltene Namen von Beklagten, Orten und Ländern verzetteln. Allerdings hat auch diese Art Die Erschließung von Prozeßakten des Reichshofrats 28 Siehe dazu: Winter, Otto Friedrich: Die „Obere Registratur“ des Reichshofrats. In: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs [in Hinkunft: MÖStA] 8 (1955), S. 307-321. 29 Häufig findet sich in dieser Randrubrik keine Eintragung. Dies läßt jedoch nicht den Schluß zu, daß im betreffenden Fall keine Resolution ergangen ist, da in derartigen Fällen sehr wohl Bemerkungen eingetragen sind wie: „causa irresoluta" oder „liegengeblieben". Diese Rubrik stellt somit keineswegs eine verläßliche „Quelle“ für die Prozeßausgänge dar. Zu den Nachteilen des „Wolf sehen Repertoriums“ siehe außerdem S e 11 ert: Prozeßgrundlagen, S. 53 f. 10 Vgl. z. B.: Abraham zum Drachen gegen Kurfürst zu Mainz (1678-1688): Signatur alt A 100 = Signatur neu RHR, Decisa, Karton 321-329. 31 A u e r: Archiv des Reichshofrats, S. 118. 32 Es sind dies die Serien „Alte Prager Akten“ (alt 235a), „Antiqua“ (alt 236b) und „Denegata recentiora“ (alt 238b). Vgl. Bittner: Gesamtinventar. Bd. 1, S. 302 f. 255