Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

KURZREITER, Johann: Österreich-Ungarn und die Kongofrage 1884–1885

Johann Kurzreiter ten”. Ein besonderer Punkt unter diesen humanitären Anliegen war die Freiheit des religiösen Bekenntnisses einschließlich der Freiheit der Mission. Während der Beratungen in Berlin wurde der Heilige Stuhl durch eine Meldung der Zeitung „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ aufgeschreckt, nach der der in Südwestafrika tätige deutsche Kaufmann und Kolonisator Adolf Lüderitz der prote­stantischen Rheinischen Missionsgesellschaft versprochen hatte, in der neuen Kolo­nie Angra Pequena niemals die Niederlassung irgendeiner katholischen Mission zu begünstigen. Im Vatikan rief diese Zusicherung die Sorge hervor, daß auch im Kon­gogebiet künftig nur protestantische Missionen geduldet würden. Kardinalstaatsse­kretär Jacobini wandte sich deshalb an den Ballhausplatz. Er ließ mitteilen, daß der Heilige Stuhl großen Wert darauf lege, daß der Grundsatz der Gleichberechtigung der religiösen Bekenntnisse auch im Missionswesen auf der Konferenz zur Geltung gebracht werde. Graf Kálnoky machte den Apostolischen Nuntius zur Beruhigung auf die humanitären Anliegen der Konferenz, die die Tätigkeit der Missionen ein­schlossen, aufmerksam. Zugleich empfahl der k. u. k. Außenminister, um den Wün­schen des Heiligen Stuhles zu entsprechen, die Fragen der Gleichstellung aller Kulte und des gleichen Schutzes für alle Missionare und Missionseinrichtungen der Auf­merksamkeit Graf Széchenyis. Dieser sollte selbst beurteilen, ob in diesen Fragen noch etwas zu tun notwendig oder möglich war, nachdem ein Antrag des italieni­schen Vertreters auf der Konferenz, de Launay, den Schutz der Missionare, Gelehr­ten und Forschungsreisenden auf ganz Afrika auszudehnen, das Thema bereits zur Sprache gebracht hatte. Kálnoky ging es dämm, daß die Frage der Gleichberechti­gung aller Missionen grundsätzlich, wenn auch im Interesse der katholischen Mis­sionen, auf der Konferenz behandelt wurde. Er hielt es deshalb für wünschenswert, daß die Konferenz ausdrücklich feststellte, daß mit dem Schutz der Missionen die Gleichberechtigung der Missionen aller Kulte gemeint war. Graf Széchenyi sollte einen diesbezüglichen Antrag stellen, wenn eine solche Feststellung nicht schon durch einen der anderen katholischen Delegierten, den der k. u. k. Botschafter un­terstützen sollte, beantragt worden war“. Széchenyi konnte nach Wien melden, daß er den Intentionen des Außenministers zuvorgekommen war, indem er seine Unterstützung für den erwähnten Antrag des italienischen Vertreters aussprach59 60 61. Die Mächte einigten sich schließlich darauf, die Lebensbedingungen der indigenen Bevölkerung zu verbessern, bei der Unterdrük- kung der Sklaverei und des Sklavenhandels zusammenzuarbeiten und allen religiö­sen, wissenschaftlichen und karitativen Institutionen und Unternehmen ohne Unter­schied der Nationalität oder des Glaubens Schutz und Hilfe zu gewähren. Es wurde die Freiheit des Bekenntnisses für alle vereinbart, das Recht, öffentliche Gebäude für 59 Courcel, Geoffrey de: The Berlin Act of 26 February 1885. In: Bismarck, Europe and Africa. The Berlin Africa Conference 1884-1885 and the Onset of Partition, edited by Stig Förster, Wolfgang J. Mommsen and Ronald Robinson. London 1988, S. 247-261, hier S. 257; McEwan: Nineteenth- Century Africa, S. 221. 60 HHStA PA III 178, Kálnoky an Széchenyi 4.12. 1884. 61 HHStA, Botschaftsarchiv Berlin, Karton 189: Kongo-Konferenz 1884-1885, Bericht XIII A-C W.A.C. von Széchenyi an Kálnoky 8. 12. 1884. 80

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