Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
KURZREITER, Johann: Österreich-Ungarn und die Kongofrage 1884–1885
Österreich-Ungarn und die Kongofrage 1884-1885 religiöse Zwecke zu bauen und die Freiheit der Mission für alle Religionen einschließlich des Islams, so wie die Türkei es gefordert hatte“. Graf Kálnoky war überzeugt, daß diese Beschlüsse den Wünschen des Heiligen Stuhls entsprachen, insofern sie sich auf jene Regionen bezogen, die der Vatikan mit seiner Anfrage in Wien im Auge gehabt hatte (d. h. Zentralafrika), weshalb seiner Meinung nach der Heilige Stuhl beruhigt sein konnte, daß die katholischen Missionen auch im Kongogebiet vollen Schutz genießen würden und daher für diese alles erreicht worden sei, was erreicht werden konnte 62 63 *. Kardinalstaatssekretär Jacobini war auch entsprechend zufrieden über diese Beschlüsse der Berliner Konferenz M. An der Frage der effektiven Inbesitznahme afrikanischer Territorien durch europäische Mächte nahm Österreich-Ungarn naturgemäß keinen Anteil, da es ja nicht die Absicht hatte, solche zu erwerben. Die daran interessierten Mächte einigten sich über jene Bedingungen, die bei der Besetzung von Küstengebieten in Afrika beachtet werden mußten, damit die Besetzung als effektiv galt. Es waren zwei wesentliche Bedingungen: Jede Besitzergreifung mußte den anderen Signatarmächten der Schlußakte der Konferenz notifiziert werden, und die besitzergreifende Macht mußte eine effektive Herrschaft über das Territorium herstellen. Dies sollte nur deshalb für Küstengebiete gelten, weil man eine Ausdehnung dieser Bestimmungen auf das Innere des Kontinents für verfrüht hielt65. Die Delegation der USA machte den Vorschlag, das gesamte Kongobecken neutral zu erklären. Über diese Frage kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Frankreich und Deutschland. Bismarck wollte im Hinblick auf die deutschen Handelsinteressen möglichst das gesamte Kongogebiet durch eine Neutralisierung der Rivalität der Großmächte entziehen. Die Pariser Regierung lehnte dies ab, weil sie am Kongo Territorien besaß. Sie machte schließlich einen Kompromißvorschlag, gemäß dem die Mächte im Kriegsfall die Möglichkeit besaßen, ihren Landbesitz im Kongobek- ken neutral zu erklären. Die anderen Mächte akzeptierten diesen Vorschlag66 67. An der Frage der freien Schiffahrt auf dem Kongo und dem Niger nahm Österreich-Ungarn stärkeren Anteil. Außenminister Kálnoky erteilte Graf Széchenyi die Weisung, den Verhandlungen über dieses Thema erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, vor allem, wenn auf die bestehenden Verträge über die internationale Flußschiffahrt, besonders jene über die Donauschiffahrt, Bezug genommen wurde, wegen der „Analogien und Konsequenzen“, die daraus gezogen werden konnten 6\ Mit „Analogien und Konsequenzen“ meinte Graf Kálnoky offenbar, daß die Berliner Konferenz Regelungen für die Schiffahrt auf den afrikanischen Strömen treffen hätte 62 Courcel: The Berlin Act, S. 257-58. 63 HHStA, PA III 178, Kálnoky an den k. u. k. Botschafter beim Heiligen Stuhl Graf Paar 21. 12. 1884. M HHStA, PA III 179, Preußen Ilb: Kongo-Konferenz 1885-87, Bericht 1-C von Graf Paar an Kálnoky 2. 1. 1885. 65 Courcel: The Berlin Act, S. 254-55; Wehl er: Bismarck und der Imperialismus, S. 389. 66 Courcel; The Berlin Act, S. 256 f.; W e h 1 e r: Bismarck und der Imperialismus, S. 389 f. 67 HHStA, PA III 178, Kálnoky an Széchenyi 13. 11. 1884. 81