Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

KURZREITER, Johann: Österreich-Ungarn und die Kongofrage 1884–1885

Johann Kurzreiter stände in der Handelspolitik hin, die seiner Meinung nach beseitigt werden mußten, wenn die Donaumonarchie ihre Großmachtstellung behaupten wollte“. Zweifellos führte der Verzicht auf koloniale Expansion dazu, daß Österreich- Ungarn als Großmacht seit Ende des 19. Jahrhunderts gegenüber den führenden imperialistischen Mächten Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Rußland ins Hintertreffen geriet und an Bedeutung in der internationalen Politik einbüßte. Während Österreich-Ungarn seinen außenpolitischen Aktionsradius auf eine Region (Südosteuropa) beschränkte, wurden die anderen erwähnten Mächte in verschiede­nen Teilen der Welt politisch und wirtschaftlich aktiv, sie betrieben nicht mehr nur europäische Politik, sondern eben „Weltpolitik“. Insofern trug die Nichtbeteiligung der Donaumonarchie am Imperialismus neben dem Nationalitätenkonflikt im Inne­ren zu ihrem Niedergang als Großmacht bei. Andererseits brachte es die Stellung als Großmacht mit sich, daß Österreich- Ungarn in koloniale Fragen involviert wurde, mit denen sich das Europäische Kon­zert, also die Gruppe der europäischen Großmächte, befaßte. So wurde es trotz feh­lender eigener Interessen von der Kongofrage berührt (wenn auch nur am Rande), weil es eine Großmacht war (das gilt in diesem Fall auch für Rußland) und weil das Europäische Konzert diese Angelegenheit behandelte. Ein weiteres solches Beispiel ist die Ägyptische Frage. Diese begann mit dem Aufstand nationalistischer Kreise in der Armee 1881 gegen den europäischen, vor allem britischen und französischen Einfluß am Nil. Die europäischen Großmächte sahen ihre finanziellen Interessen (aus umfangreichen Anleihen an die Regierung in Kairo) und die Sicherheit des Suezkanals gefährdet, weshalb sie über die Wieder­herstellung von Recht und Ordnung in Ägypten berieten. Zu diesem Zweck trat eine Konferenz in Konstantinopel zusammen, die jedoch keine Entscheidung fällte, sodaß Großbritannien allein Ägypten militärisch okkupierte. Danach blieben drei Fragen offen, die die europäischen Großmächte in den folgenden Jahren beschäftigten: Die Neuordnung der ägyptischen Finanzen zwecks Rückzahlung der Schulden an die europäischen Gläubiger; der Abzug der britischen Truppen aus Ägypten; die Freiheit der Schiffahrt durch den Suezkanal. Über die Neuordnung der ägyptischen Finanzen wurde 1884 in London eine Kon­ferenz der Großmächte abgehalten, 1885 wurde die Frage durch ein Abkommen geregelt. Im selben Jahr tagte in Paris eine Expertenkommission über den Suezkanal, die Konvention von Konstantinopel 1888 regelte die freie Schiffahrt durch den Ka­nal. Der Abzug der britischen Truppen wurde 1887 in einem Abkommen zwischen Großbritannien und der Türkei vereinbart, aber vom Sultan nicht ratifiziert, weshalb es auch nicht wirksam wurde26 27. Österreich-Ungarn war in allen Phasen in die Ägyptische Frage involviert, nicht wegen seiner eigenen Interessen in dem Land, die nur gering waren (es gab gewisse 26 Klein: Weltpolitische Ambitionen Österreich-Ungams, S. 272. 27 Dazu generell Kurzreiter, Johann: Österreich-Ungarn und die Ägyptische Frage 1881-88. Wien (phil. Diss.) 1994. 72

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