Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
SCHEMBOR, Friedrich Wilhelm: Die österreichische Neutralität von 1807–1809. Die preußischen Aufstandsversuche in Ansbach-Bayreuth und der Kampf um Preußisch-Schlesien
Friedrich Wilhelm Schembor Postmeister wecken, währenddessen zwei Personen im Stall sicherstellten, daß nicht reitende Boten abgesandt werden könnten. Es wird eine Postchaise bestellt und wenn die Kolonne einrückt, der Postmeister und sein gesamtes Personal mit Güte oder Gewalt dazu gebracht, einzusteigen. Auch sämtliche Pferde und Postillons werden mitgenommen, nach beendeter Expedition aber, versehen mit einer Proklamation, nach Hause gesandt. Und wörtlich hieß es dann: „Am besten wäre es, man schützte einen Befehl des Königs von Preußen vor.“ Gleich beim Angriff auf Ansbach sollten alle Ausgänge der Stadt besetzt werden, so daß niemand heraus könne. In den Hauptstraßen müßten Kavallerieposten aufgestellt werden, die fortwährend gegeneinanderreiten und ihre Posten miteinander vertauschen, so daß durch die „bienenartige Bewegung“ ihre Zahl größer erscheint und „verbunden mit dem immerwährenden Geschrei der Reiter ,setzt angezündete Lichter vor die Fenster!’ und ,Niemand darf aus seinem Hause gehen! Es wird Feuer gegeben auf jeden, der sich in der Straße blicken läßt!’ muß sie besonders in der Nacht das hervorbringen, was man imponieren nennt“. Stichwortartig vermerkte Bein, was sonst im Falle des Aufstandes zu tun wäre: „Druckereien. Priester Dankgebet. Älteste der verschiedenen Gewerbe. Thürheim mit Achtung zu begegnen. Die Widerspenstigen nach einer Festung zu transportieren. Der Kr. R. Lange47 wird arretiert und nach Umständen geschlossen nach einer Festung abgeführt.“ In einem mit „flüchtige Gedanken“ überschriebenen Teil seiner Aufzeichnungen zeigt Bein, wie er sich den künftigen Staat vorstellt: „Unter einem Aufstand gegen ausländische Unterdrückung versteht man nicht Auflehnung gegen die [...] Behörden. [...] Es bleibt daher alles in statu quo, welcher nicht durch das in Masse aufgestandene Volk, das sich unmöglich einverständigen kann, sondern in einem [...] Konföderativstaat, wie (es) Deutschland ist, [...] nur durch einen Reichstag, wo die Fürsten oder Regenten sich über die inneren Angelegenheiten besprechen, [...] abgeändert werden kann. [...] d.h. vorläufig: der bayerische König bleibt also bayerischer König, so wie Ansbach bayerisch, aber, wie gesagt, nur vorläufig. [...] Der Reichstag entscheidet. Geschieht der Aufstand nach diesem Grundsatz, so ist er wahres Maß des Volkes und nicht Usurpation eines Individuums. Man kann also mit mathematischer Gewißheit auf den Beistand des Volkes sich Rechnung machen. Man vermeidet dadurch die Notwendigkeit, einen Fürsten aus irgendeinem deutschen Fürstenhaus zum Anführer zu haben; mithin sind die Beratschlagungen des Reichstags ganz independent von allem ausländischen Einfluß, denn auch der Einfluß eines deutschen fürstlichen Anführers, der gewiß dem Privatinteresse seines Hauses gemäß handeln würde, wäre ausländisch, wäre nicht rein deutsch. Zur Wahl eines fürstlichen Anführers muß nur dann geschritten werden, wenn der Aufstand sich nicht ohne mächtigen Rückhalt soutenieren könnte. (Die) französische Revolution liefert uns (Beweise) von der Macht des Einflusses der [...] Menge. Wir wollen aber keine Revolution bewirken, sondern Deutschland nur Gemeint ist offensichtlich Karl Heinrich von Lang, der wie Beins Vater Kriegsrat war und am 7. 11. 1806 zum Direktor der Kriegs- und Domänenkammer in Ansbach ernannt wurde. Über das preußische Militär zur damaligen Zeit äußerte er sich recht deftig: „Der in allen Briefen und Zeitungen ausposaunte vortreffliche Geist des preußischen Militärs wollte mir durchaus nicht einleuchten; uralte im Gamaschendienst ergraute Generale, junge, übermütige Subaltemoffiziere; ein angeworbenes, ausländisches Gesindel als Kern der Armee, schlecht genährt, schlecht gekleidet, aber nicht schlecht zerprügelt, konnten wahrhaft niemand imponieren“ vgl. E1 c h i n g e r, Richard (Hrsg.): Der Ritter Karl Heinrich von Lang. Wien 1925, S. 15 8. 338