Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

SCHEMBOR, Friedrich Wilhelm: Die österreichische Neutralität von 1807–1809. Die preußischen Aufstandsversuche in Ansbach-Bayreuth und der Kampf um Preußisch-Schlesien

Die österreichische Neutralität von 1807-1809 kommandanten entstanden ist“, heißt es im Schreiben Erzherzog Karls an den kommandierenden General Kollowrath-Krakowsky, dem er gleich die Beschwerden der preußischen Gesandtschaft mitsandte. Und er empfiehlt ihm nachdrücklichst, „keineswegs zu gestatten, daß bei jener allgemeinen Anstrengung, die die Aufrecht­erhaltung und zum Teil die neu zu kreierende militärische Disziplin in den Truppen erheischt, die Herren Generals allein ihren Bequemlichkeiten nachgehen und sich mit dem Vidi” der laufenden Eingaben begnügen“. Der Vorwurf bezog sich darauf, daß dem für diesen Kordon zuständigen Brigadier vom Generalkommando Urlaub gewährt worden war. Erst relativ spät rechtfertigte sich Oberst Vecsey aus Gitschin bei Erzherzog Karl und verwies dabei auf drei Befehle, die sich mit der Behandlung von Truppen, die die Grenze überschritten, befaßten. Man konnte daraus ersehen, daß die Vorgangs­weise jedenfalls für Vecsey nicht so klar festgelegt schien. So verwies er auf einen Befehl des Feldmarschalleutnants Johann Grafen Klenau an den General- Feldwachtmeister Fürsten von Liechtenstein vom 28. Oktober 1806, in dem davon die Rede war, daß auf einem Rückzug befindliche fremde Truppen sich ihre Waffen unter österreichischer Eskorte vom Grenzübertrittspunkt auf dem kürzesten Wege bis wieder über die Grenze nachführen lassen könnten! Im Gegensatz zu den harten Worten, die Erzherzog Karl gegen die Art, wie die Vorgänge von seinen Leuten behandelt wurden, verwendet hatte, hat er nach der Untersuchung die preußische Beschwerde auf 18 Folioseiten Punkt für Punkt wider­legt. Er fügte von sich aus noch zwei Punkte hinzu, nämlich „wie es zugegangen wäre, daß nur so wenige preußische Pferde vorhanden seien und daß diesseitige Husaren und Ulanen ohne geringste Zurückhaltung über die preußischen Pferde hergefallen wären, sich derselben bemächtigt, einige den preußischen Offizieren aus dem Stall entwendet und andere öffentlich versteigert hätten“. Den Behauptungen Götzens wird scharf widersprochen: es habe sich keine Spur gefünden, „daß jemals ein auf Staatsverträgen beruhendes förmliches Kartell wegen gegenseitiger Auslieferung der Waffen, Rüstungen und Pferde der Überläufer zwischen den beiden Staaten verabredet worden sei und über das angebliche neuerliche erweiterte Einver­ständnis habe man aus der gerichtlichen Aussage des diesseitigen Obersten Grafen Har­degg lediglich folgendes Faktum erhoben: Er habe zwar mit dem preußischen Festungs­kommandanten im letztverwichenen Jänner die mündliche Abrede getroffen, daß sie ihre beiderseitigen Deserteure samt ihren Waffen und Pferden einander ausliefem würden, zugleich sei aber ausdrücklich stipuliert worden29 30, daß diese Abrede nur als ein still­schweigendes Einverständnis zwischen ihm und dem besagten Festungskommandanten zu gelten und sich über seine Kordonstrecke nicht auszudehnen hätte“ und aus diesem letzteren Grund wurde sie später auch gekündigt. Zu dem ersten von Erzherzog Karl hinzugefügten Punkt waren noch die Erhe­bungsergebnisse von den Kreisämtern und Regimentern abzuwarten, es hieß jedoch, daß höchstens 600 Pferde an beiden Tagen über die Grenze gekommen seien, und wegen der zweiten hinzugefügten Frage ergab sich, daß lediglich ein auf österreichi­29 der Kenntnisnahme. 30 festgesetzt worden. 327

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