Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

EMINGER, Stefan: Gewerblicher Mittelstand in Österreich Zur Zeit der großen Depression. Organisation, Interessenpolitik und politische Mobilität im Gewerbe 1930–1938

Stefan Eminger Äußerungen von Regierungsvertretem belegen indes, daß diese Gewerbeschutzge­setzgebung primär gar nicht auf ökonomische Effekte abzielte. Der protektionisti­sche Kurs entsprang vielmehr dem taktischen Kalkül einer Pazifizierungs- und Reintegrationsstrategie gegenüber dem „alten Mittelstand“, den das austrofaschisti- sche Regime als Massenbasis unbedingt brauchte.165 So begründete etwa Handelsmi­nister Jakoncig in der Sitzung des Ministerrates vom 10. März 1933 sein Eintreten für die rasche Verabschiedung der Gewerbeordnungsnovelle 1933 folgendermaßen: „Ich möchte die Gewerbenovelle, die zwar nicht viel helfen wird, aber das ganze Gewerbe schaut wie hypnotisiert auf die Novelle.“166 Eine ganz ähnliche Auffassung vertrat Jakoncigs Amtsvorgänger und Vertrauensmann des christlichsozialen Ge­werbes, Eduard Heini. Im christlichsozialen Klub zog Heini zufrieden Bilanz über den ersten Monat autoritärer Wirtschaftspolitik und gab dabei gleich die künftighin einzuschlagende Richtung vor: „Wir müssen auf wirtschaftlichem Gebiet zumindest optisch zu arbeiten trachten. Gewerbeordnung, Sperrverordnung, glänzend gewirkt. Mit der Goldklausel sind die kleinen Kaufleute zufrieden. Die Landwirtschaft hat ein Moratorium drei Milliarden, die Gewerbetreibenden arbeiten.“167 Neben dem Abbau sozialen Protestpotentials lag ein weiterer Bedingungsfaktor dieser kosmetischen Gewerbepolitik freilich auch in budgetären und damit in krisenlösungspolitischen Erwägungen begründet. Die Durchführung von Schutzmaßnahmen für das Gewerbe erforderte kaum zusätzliche Staatsausgaben, die Beibehaltung des streng deflationi­stischen Wirtschaftskurses war daher gewährleistet168. Höhepunkt und zugleich Abschluß dieser Phase aktiver Gewerbeschutzpolitik bil­deten die Verabschiedung des Untersagungsgesetzes anstelle der Gewerbesperre und die Erlassung der Gewerbeordnungsnovelle im Oktober 1934.169 Fortan blieben die vielfach erhobenen, weiterreichenden sozialprotektionistischen Forderungen des Gewerbes unberücksichtigt. Konkrete gewerbepolitische Maßnahmen des Regimes beschränkten sich nunmehr bloß noch auf die Verlängerung der befristet erlassenen Schutzbestimmungen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen einer derartigen Gewerbepolitik waren für das Gewerbe selbst von zweifelhaftem Wert und für die Allgemeinheit eine Gefahr.170 Wie bereits mehrfach angedeutet, nützten die Genossenschaften bzw. die Zünfte ihre neuen Befugnisse ausschließlich zur Absicherung des status quo. Dem gewerblichen Nachwuchs wurde die Neueröffnung von Betrieben nahezu unmöglich gemacht, ’ Matti: Gewerbeproteste. In: Fröschl -Zoitl (Hrsg.): Februar 1934, S. 51-63,hier S. 51. 166 Protokolle des Ministerrates der Ersten Repub 1 ik. Abteilung VIII. Bd. 2. Bearbeite­rin: Gertrude Enderle-Burcel. Wien 1982, S. 425, Anm. IV. 167 Goldinger, Walter (Hrsg.): Protokolle des Klubvorstandes der Christlichsozialen Partei 1932-1934. Wien 1980 (Studien und Quellen zur österreichischen Zeitgeschichte 2), S. 216. 168 Zur Krisenlösungs- und Wirtschaftspolitik des Austrofaschismus siehe: Matti, Siegfried: Die Finanzdi- katur. Wirtschaftspolitik in Österreich 1933-1938. In: Tálos-Neugebauer (Hrsg.): „Austro­faschismus“. 4., erg. Auf]. 1988, S. 133-159, hier S. 133-144. 169 Bermann: Gewerbeordnungsnovelle 1934 und Untersagungsgesetz. 170 ÖVW 25 (18. März 1933), S. 574. Diese Einschätzung, vomÖVW lediglich auf die Gewerbeordnungs­novelle von 1933 bezogen, ist meines Erachtens filr die Gewerbeschutzgesetzgebung des Austrofaschismus insgesamt generalisierbar. 26

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