Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

SCHEMBOR, Friedrich Wilhelm: Die österreichische Neutralität von 1807–1809. Die preußischen Aufstandsversuche in Ansbach-Bayreuth und der Kampf um Preußisch-Schlesien

Die österreichische Neutralität von 1807-1809 Deserteure, so hätten sie das Recht, ihre Waffen und Pferde zu verkaufen und das Ärarium könne nur als Mitbieter auftreten. Wahrscheinlich würden die Franzosen die Waffen und Pferde unter dem Vorwand reklamieren, daß ihre Gegner verloren gewesen wären, wenn sie nicht das Asyl des neutralen Österreich erhalten hätten - das die Franzosen und ihre Alliierten aber nicht respektiert hatten! Die Antwort Erzherzog Karls vom 22. Feber war ein furchtbares Donnerwetter. Er habe „mit Mißvergnügen ersehen, daß bei Ottendorf eine beträchtliche Truppe preußischer Infanterie und Kavallerie hereingebrochen sei, ohne von unserer Seite einen anderen Wi­derstand als eitle Protestationen gefunden zu haben. Der Befehl ist bestimmt gegeben worden, daß jede Truppe, welche die Neutralität verletzt, feindlich behandelt werden solle. Nach dieser Voraussetzung hätten unsere Husaren, wenn derer auch noch so weni­ge waren und wenn es auch erwiesen unmöglich ist, daß sie eine so starke preußische Truppe auf ihrem Marsch hätten aufhalten können, sich wenigstens vor derselben fech­tend zurückziehen, durch ihre Plänkler die rückwärtigen Posten alarmieren und sich so betragen sollen, wie man es gewöhnlich vor dem Feind zu tun pflegt. Von allem diesem ist nichts geschehen; unsere Offiziers verlegen sich mehr aufs Politisieren als auf den Vollzug der erhaltenen Befehle und der Herr Feldzeugmeister werden dem Obersten Vecsey über dieses Ereignis meine volle Unzufriedenheit zu erkennen geben. Es scheint, daß dieser Oberst selbst ganz irrige Begriffe von dem Endzweck des aufgestellten Kor­dons haben müsse, weil er sogar wegen der Verpflegung jener Truppen anfragt, die den Kordon violiert haben dürften.“ Auch die Frage nach einer möglichen Übergabe von Waffen und Pferden an die Franzosen erzürnte Erzherzog Karl. Jede Truppe, die mit Waffen in der Hand die Grenze betrete, sei als feindlich zu betrachten und ihre Waffen und Pferde seien zu beschlagnahmen. Die angezeigten 1470 Pferde seien vom Oberleutnant Hiller vom Mährischen Beschälwesen zu klassifizieren, ob sie für den Dienst brauchbar seien. Unbrauchbare seien sofort zu verkaufen, der Ertrag in der Kriegskasse zu deponieren und der Hofkriegsrat davon zu verständigen. Es blieb aber nicht bei diesem einen Donnerwetter. Drei Tage später kam das zweite: „Es war mir sehr auffallend, nachdem der Herr Feldzeugmeister die Ankunft von 1470 berittenen preußischen Kavalleristen durch einen eigenen Kurier angezeigt und sich die- serwegen Verhaltensbefehle ausgebeten haben, dieser Gegenstand auch bereits von den politischen Behörden Seiner Majestät zur Kenntnis gebracht worden und man sich über das Verfahren bei dieser Gelegenheit mit der geheimen Hof- und Staatskanzlei in das Einvernehmen gesetzt, diese Hofstelle auch bereits mit der königlich-preußischen Ge­sandtschaft eine Unterhandlung angeknüpft hat, um den preußischen Hof für die Über­nahme dieser Pferde zum diesseitigen Gebrauch durch eine Pauschalzahlung zu entschä­digen, - aus ihrem Bericht vom 21. dieses zu ersehen, daß von diesen 1470 Pferden nur mehr 128 Stück und zwar ganz unbrauchbare dermalen vorhanden sein sollen. Noch auffallender und skandalöser ist das allgemeine Gerücht, welches sowohl von Reisenden als durch Privatbriefe laut verbreitet wird, daß unsere Husaren und Ulanen ohne die geringste Zurückhaltung über diese Pferde hergefallen, sich derselben bemäch­tigt, mehrere den preußischen Offiziers aus dem Stall entwendet, andere versteigert, ei­nen öffentlichen Handel damit getrieben und auf diese unerlaubte Art sich im In- und Auslande die übelsten Nachreden zugezogen haben. Es zeigt von einer außerordentlichen Erschlaffung im Dienst, wenn es Untergebene wagen können, ohne Scheu vor der stets nachgiebigen Gleichgültigkeit der Vorgesetzten obersten Stelle sich solche Eigenmächtigkeiten zu erlauben, durch welche die Reputation 325

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